Aus einem Schreiben des Landtags Baden-Württemberg (Antwortschreiben auf eine Petition) erhielten wir Kenntnis von den für Entscheidungs- und Genehmigungsprozesse zu Grunde gelegten Windgeschwindigkeitswerten bzw. Prognosen zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“. Auf Grundlage der Einschätzung eines unabhängigen Sachverständigen für Meteorologie und Umweltmessungen sehen wir erheblichen Bedarf, diese Werte und Prognosen fachlich zu hinterfragen resp. zur Überprüfung offen zu legen.
Die aus dem Antwortschreiben hervorgehende Sichtweise, dass Windgeschwindigkeit resp. Windhöffigkeit auch für naturschutzrechtliche Abwägungsentscheidungen relevant sei, mag vielleicht noch als politische Weisung verstehbar sein, für eine solche Beurteilung dürfte es im europäischen Arten- und Habitatschutzrecht jedoch keine Entsprechung geben. Problematisch ist der Mangel an Transparenz, denn Gutachten zur Windstärke im Vorhabensgebiet können – zwecks Prüfbarkeit – bislang nicht öffentlich eingesehen werden. Einige bekannt gewordene Eckdaten geben zur Hinterfragung der Werte und darauf aufbauender „Prognosen“ Anlass, zumal die von unserer Seite Im Herbst 2013 ermittelten Analyse-Daten deutlich schwächere Windgeschwindigkeitswerte mindestens für Teile des Vorhabensgebiets darlegen (siehe Bild, Vorlage: Gemeinde Waldbrunn, bearbeitet: IHO).
Unsere Stellungnahme vom April 2015 können Sie jetzt hier nachlesen: Stellungnahme zu prognostizierten Windgeschwindigkeitswerten und ihrer Verknüpfung mit naturschutzfachlich relevanten Genehmigungsfragen im Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ (Bezugnahme auf ein Antwortschreiben des Landtags
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph