Der Eberbacher Gemeinderat stimmte am heutigen Montagabend, dem 2. Mai 2016, im Rahmen des BImSchG-Verfahrens mehrheitlich mit 12 zu 11 Stimmen gegen die Errichtung von 2 Windenergieanlagen im „Augstel“, der Eberbacher Nordwest-Flanke des „Markgrafenwald“-Bergrückens (TOP 8).
Ebenfalls im Rahmen des BImSchG-Verfahrens stimmte der Eberbacher Gemeinderat heute – als Träger öffentlicher Belange (TÖB) – mehrheitlich mit 12 zu 11 Stimmen gegen den Antrag zur Errichtung von insgesamt 12 Windenergieanlagen in Waldbrunn (Markgrafenwald) und Eberbach (Augstel), der im Rahmen des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ von privaten Trägern eingereicht wurde (TOP 9).
Unter TOP 7 wurde dagegen mehrheitlich für die Vorranggebiete – Hebert und Augstel – auf Eberbacher Gemarkung im „Teilregionalplan Windenergie“ gestimmt. Hierbei wäre auf Ebene der Beschlussvorlage eine formelle Aufteilung in zwei zur Abstimmung stehende Vorranggebiete – erst Hebert, dann Augstel – wohl sinnvoll gewesen. Während zum Markgrafenwald/Augstel die artenschutzrechtliche Brisanz offenkundig ist, stehen zum Hebert noch aktuelle Gutachten aus, um Natur-/Landschaftsschutz- und Gewässerschutz-fachliche Abwägungen vornehmen zu können.
Aus den konträren Redebeiträgen der Räte entstand ein vielfältiges Meinungsbild: am Ende führte das Bekenntnis zu Landschaftsschutz und Artenschutz – im Sinne der Bewahrung wertvoller Lebensräume – zum Mehrheitsbeschluss. Die Stadtratentscheidung gegen das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ (samt Augstel) folgt auf den gleich lautenden Beschluss im Gemeinderat Waldbrunn vom 18. April. Auch die Nachbargemeinde Mudau lehnt das Vorhaben ab. – Hier berichtet die RNZ …
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph