Aktuelles Urteil: Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt in zweiter Instanz den Eilantrag zweier Naturschutzverbände gegen Bau und Betrieb einer Windenergieanlage bei Braunsbach im Kreis Schwäbisch Hall. NABU-Landeschef Ennsle betont, das Mannheimer Urteil sende ein wichtiges Signal an Verwaltungen und Unternehmen im ganzen Land. Wer baue und sich um eine korrekte Umweltverträglichkeitsprüfung samt Öffentlichkeitsbeteiligung drücke, erleide spätestens vor Gericht Schiffbruch. Für neue Projekte gelte es, deren Umweltverträglichkeit umfassend zu prüfen. http://www.umweltruf.de/2018_PROGRAMM/news/news3.php3… –
Anzumerken ist: Solche Erfolge des Naturschutzes können bei allem Optimismus keineswegs darüber hinweg täuschen, dass der Habitat- und Artenschutz bei etlichen anderen Verfahren, sowohl den Windenergieausbau als auch weitere Bauvorhaben betreffend, in erheblichem Maße verletzt wird. Auch die Windenergieanlagen am Stillfüssel bei Wald-Michelbach, am Greiner Eck bei Neckarsteinach und am Kahlberg zwischen Grasellenbach, Fürth und Mossautal sind eklatante Negativbeispiele im „Dreiländereck“ Odenwald, weshalb die Umweltvereinigung IHO hiergegen Rechtsbehelfe eingelegt hat.