Südwestpresse 06.03.2025: Brummton raubt den Schlaf – hier dreht sich erst mal nichts mehr

Der IHO liegt ein Bericht vor über extrem belastende Brummtöne in mehreren Gemeinden in der Region Göppingen. Seit einigen Monaten war es in Uhingen – Baiereck im Nassachtal zu massiven Beschwerden über Lärmbelästigungen gekommen. Als störend wurden vor allem ein Brummen und ein Dröhnen wahrgenommen. Eigene Messungen einer dortigen BI (Pro Schurwald) ergaben eine hohe Tonhaltigkeit und Überschreitung der Immissionsgrenzwerte sowie einen messbaren Infraschall.

Der Hersteller von zwei dort betriebenen Windenergieanlagen Nordex und der Betreiber Uhl-Windkraft konnten die Ursache für die extremen Lärmbelästigungen durch die beiden WEA nicht ermitteln und nicht abstellen. Der Fachausdruck für solche Geräusche ist „Tonhaltigkeit“. Diese Tonhaltigkeit war hier deutlich wahrnehmbar.

Windenergieanlagen, die brummen und dröhnen, also tonhaltig sind, entsprechen nicht dem „Stand der Technik“. Ihr Betrieb verstößt gegen § 5 Bundesimmissionsschutzgesetz. Auch in dem Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Göppingen ist klar geregelt: „Die Windkraftanlagen dürfen nicht tonhaltig sein.“

Mittlerweile gab es auch Beschwerden über solche belastenden Töne aus Büchenbronn, Krapfenreuth und Thomashardt. Diese dürften im Sommer, wenn sich die Menschen mehr im Freien aufhalten und bei offenem Fenster schlafen, noch zahlreicher werden. Auch der Leiter des Umweltschutzamtes war vor Ort, um sich ein Bild zu machen. Der hier gewonnene subjektive Höreindruck hätte bereits die Stilllegung der Windkraftanlagen erfordert. Das Landratsamt Göppingen wirkte nach Angabe der BI allerdings hilflos und überfordert. Doch inzwischen wurden die Tonhaltigkeit (Brummton) und tieffrequenten Geräusche anerkannt; nachdem zuerst „keine Auffälligkeiten“ festgestellt wurden.

Infolge der Beschwerden durch die BI und ihrer vorgelegten Messungen stellten die Betreiber schließlich freiwillig den Betrieb ihrer zwei laufenden WEA ein. Die genauere Überprüfung und Entscheidung über nachfolgende Konsequenzen für die Betreiber liegt nun bei den Behörden. Aus Sicht der BI war der Betrieb der zwei Nordex-Windkraftanlagen gesetzeswidrig und genehmigungswidrig erfolgt. Deshalb haben sie die unverzügliche Stilllegung gem. § 20 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz gefordert. Daraufhin wurde ihr Betrieb ab dem 06. März 2025 bis auf weiteres eingestellt.

Dies ist erst mal ein Erfolg, auch wenn die Maßnahme nicht auf Anordnung der Behörde, sondern in Abstimmung mit dem Betreiber erfolgte. Auch die nach eigenen Messungen bzw. Berechnungen der BI Pro Schurwald überhöhten Schall-Grenzwerte und Infraschall-Werte müssen von der Genehmigungsbehörde ernst genommen und überprüft werden.

https://www.swp.de/lokales/goeppingen/windpark-koenigseiche-bei-baiereck-hier-dreht-sich-erst-mal-nichts-mehr-77902883.html

Eingestellt von Vorstand Joachim Wallenwein am 04.04.2025