Lesenswert! „Windkraft und Landschaft. Zur landschaftsästhetischen Problematik des geplanten Windparks Markgrafenwald im Odenwald.“ Gutachterliche Stellungnahme von Univ.Prof. Dr. Jürgen Hasse, Institut für Humangeographie, Fachbereich Gowissenschaften/Geographie, Frankfurt a.M.
Auszug: Im Rahmen der von der „Windpark Markgrafenwald GbR“ in Auftrag gegebenen „landschaftspflegerischen Begleitplanung werden die Nadelwälder des Planungsraumes als „naturfern“ bezeichnet und damit in ihrer Schutzwürdigkeit herunterklassifiziert. In der UVP‐Vorprüfung nach § 3c UVPG ist sogar von „naturfernen Nadelbaum- und Mischbeständen“ die Rede. Die Zuschreibung einer deklassierenden Identität folgt offensichtlich nicht dem Bestreben, dem Natur-Wert von Waldbeständen gerecht zu werden, sondern dem vorrangigen Ziel, der rhetorischen Beseitigung von Hindernissen, die sich der Errichtung von Industrieanlagen in einem großräumlichen Waldgebiet in den Weg stellen könnten.“ – Mehr dazu lesen Sie hier (Teil 1) und hier (Teil 2).
In diesem Kontext ebenfalls interessant: Landschaftsbild zukünftig Baustein der Umweltverträglichkeitsprüfung? – Entsprechende Eingaben ans Europäische Parlament lassen erwarten, dass dieser Aspekt nach und nach in Nationales Recht umgewandelt werden muss. Siehe Abänderung 45 unter folgendem Link: Eingaben ans Europäische Parlament(Foto: Blick vom Markgrafenwald über Höllgrund nach Strümpfelbrunn, Aufn.: Sept. 2013)
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph