Was in diesem Jahr – im Kontext der Windenergie-Industrialisierung – noch wichtiger wird als zuvor: Aufstehen, rangehen, Farbe bekennen. Lassen wir es nicht zu, dass unsere schönsten Landschaften und wertvollen Lebensräume für Mensch und Natur – eins nach dem anderen – durch einen scheinheiligen „Ökostrom“-Ausbau verschandelt werden! EIn Kommentar und Ausblick zum Jahr 2016: Farbe bekennen – Ausblick 2016 HAHL0116
Autor: Vorstände IHO
* Alles Gute für 2016!
* Friedvolle Weihnachtszeit – im Frieden mit der Natur
„Unterhalb des Friedens mit der Natur gibt es kein ‚ethisches Minimum‘„, schrieb der Naturphilosoph Meyer-Abich vor dreißig Jahren. Es sei nicht damit getan, die „Gewichte etwas zu verlagern, sondern Frieden mit der Natur muss selbst zu einem neuen Angelpunkt jeglicher Politik gemacht werden, in der Entscheidungen hinsichtlich des menschlichen Verhaltens zur natürlichen Mitwelt getroffen werden“ (aus: K. M. Meyer-Abich, 1984, Wege zum Frieden mit der Natur, Carl-Hanser-Verlag München). Doch wo stehen wir heute auf diesem Weg? Während scheinbar „grünes“ Denken in einer Klima- und Energiepolitik kulminiert, die nur wieder weitere Zerstückelungen und Zerstörungen von Ökosystemen bewirkt, steht es um Natur- und Landschaftsschutz schlecht: Biodiversität, Wald und Offenland, Boden und Gewässer, Flüsse und Meere, Flächenverbrauch und Freiraumzerschneidung, intensivierte Land- und Forstwirtschaft … – kein positiver Trend in Sicht! Weltweit nicht und auch keineswegs bei uns. Ein Beispiel zu unseren europäischen Schutzgebieten: „Insgesamt ist bei 28 % der Lebensraumtypen der von der EU geforderte günstige Erhaltungszustand erreicht, 39 % zeigen einen unzureichenden und 31 % einen schlechten Erhaltungszustand„, bilanziert das Bundesamt für Naturschutz (aus: BfN, 2014, Die Lage der Natur in Deutschland. Ergebnisse von EU-Vogelschutz- und FFH-Bericht). Nicht besser sieht es aus in unseren „Naturparken“ oder in den „Landschaftsschutzgebieten“ – und wie erst in den gar nicht unter Schutz gestellten Naturräumen, Wäldern, Auen und Feldern?
Kamen wir weiter auf dem Weg zum Frieden mit der Natur? Kommen wir heute voran, wenn wir im Namen eines angeblich „ökologischen“ Windenergieausbaus, der nur einen „grünen“ Aufguss des Raubbaus an der Natur darstellt, immerzu weiter Natur- und Landschaftsverbrauch erzeugen? – Nein, machen wir uns nichts vor, es ist der falsche Weg! Frieden mit der Natur muss in der Tat zum neuen Angelpunkt zukunftsfähiger Politik werden! „Wenn wir untereinander keinen Frieden haben können, werden wir auch keinen Frieden mit der Natur finden“, schrieb Jane Goodall. Gehen wir es andersherum an: Wenn wir keinen Frieden mit der Natur finden, mit unserer Mitwelt, so pflegen wir Menschen keinen untereinander. – In diesem Sinne wünscht Ihnen die „Initiative Hoher Odenwald e.V. Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ eine besinnliche, friedvolle und naturverbundene Weihnachtszeit – und ein glückliches Jahr 2016, in dem die Hoffnung auf Frieden mit der Natur zum Quell Ihrer Kraft, Ihres Handelns und Ihrer Zuversicht werde.
Foto: Motiv aus dem „Markgrafenwald“ zwischen Reisenbach, Itter und Höllbach. – Sie möchten den Text als pdf lesen: Friedvolle Weihnachtszeit IHO1215
* „Es rumort in der Umweltbewegung“
Dass es durch den energiepolitisch und ökologisch höchst umstrittenen Windenergie-Ausbau auch innerhalb der deutschen Umwelt- und Naturschutzverbände zu einem Riss gekommen ist, lässt sich mittlerweile nicht mehr wegreden. An der Basis der großen Verbände wird längst nicht alles mitgetragen, was an ihren Spitzen als – vermeintlich alternativlose – klimapolitische Ziele vertreten wird. Mag auch bei der Mehrzahl der Zielvorgaben nach wie vor Übereineinstimmung vorherrschen, so bilden sich bei den Positionen rund um den immensen Landschafts- und Naturverbrauch durch sukzessiv fortschreitende Windenergieindustrialisierung kaum überwindbare Klüfte. Neue Naturschutzvereine werden gegründet und die in Jahrzehnten gewachsene Landschaft der Umwelt- und Naturschutzverbände verwandelt sich. Ein Artikel aus „politische ökologie“ bringt die derzeitige Entwicklung unaufgeregt auf den Punkt: Es rumort in der Umweltbewegung
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph
* Presse zur länderübergreifenden Veranstaltung in Neustadt
Vor gut einer Woche, am 21. November, wurde vom baden-württembergischen „Landesverband der Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen“ (http://lvbw-wka.de/) und einigen weiteren Organisatoren zur länderübergreifenden Veranstaltung in Neustadt/Weinstraße eingeladen. Lesen Sie hier einen Pressebeitrag über das Treffen mit etwa fünfhundert Besuchern: http://www.pfalz-express.de/buergerinitiativen-gegen-windk…/
Wir empfehlen dazu auch den sehr denkwürdigen Kommentar „Windkraft auf Biegen und Brechen oder von der Unredlichkeit als Markenzeichen GRÜNER Politik“ von Dr. rer. nat. Wolfgang Epple: WK GRÜNE eigen Komm Nov2015 Windkraft auf Biegen und Brechen
* Neue Studien und Erkenntnisse zu Gesundheitsrisiken durch Infraschall von Windenergieanlagen
Dr. med. Dorothea Fuckert, erste Vorsitzende der IHO e.V., und Dr. med. Manfred Fuckert, Ärzte für Allgemeinmedizin, stellen in einem Kurzüberblick aktuelle Untersuchungen vor, die sich mit – von Windenergieanlagen ausgehendem – tieffrequentem Schall und Infraschall auseinandersetzen. Hier eine aktualisierte Version (Stand 30.11.15): Infraschall Fuckert 301115
Weitere Links: PTB Pressebericht 100715 PräsentationWKAundSchallFuckert2015 Hessenagentur-Faktenpapier-Entwurf-kommentiert Falschmessung Infraschall LUBW 2015 Ärzteforum zu Abstand WEA 2014 AEFIS-Positionspapier-Gesundheitsrisiken 240215 118DtÄrztetag 2015
* Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ in der Fachzeitschrift „Naturschutz u. Landschaftsplanung“
Im Zuge des Windenergie-Ausbaus werden in zunehmendem Maße behördliche Einzelfall-Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 S. 1 BNatSchG mit kompensatorischen Maßnahmen oder auch CEF-Maßnahmen nach § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG genutzt, um eine artenschutzrechtliche Zulässigkeit zu erzielen. Ein im November 2015 von Geograph Michael Hahl, Zweitvorsitzender der IHO, in der Fachzeitschrift „Naturschutz und Landschaftspflege“ publizierter Beitrag zeigt auf, dass solche Entwicklungen u.a. durch EU-rechtliche Vorgaben kritisch zu hinterfragen sind. Dabei werden neben Beschränkungen nach EU-Umweltrecht solche funktionsraumbezogenen und verhaltensökologischen Konstellationen herausgearbeitet, die wirksamen und gerichtssicheren kompensatorischen Maßnahmen entgegenstehen. – Lesen Sie bei Interesse den Beitrag im pdf-Format: NuL11-15-353-360-1_NDg3MjIxNw_kl2
* „Rettet den Odenwald“ – Heidelberg am 29.11.
Am Sonntag, 29. Nov., findet in Heidelberg ein länderübergeifendes Treffen Odenwälder Windkraftkritiker und Bürgerinitiativen statt (s. Poster; Grafiken bitte anklicken). In der Halle 02 in der Nähe des Hauptbahnhofs (s. Karte) wird es von ca. 16 bis 17 Uhr Informationsstände geben, um Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen. Auf der Bühne wird ab ca. 17 Uhr eine Rednerin aus dem Soonwald berichten, wie sich der Hunsrück in den letzten Jahren in eine „Windenergie-Landschaft“ verwandelt hat und was das für Mensch und Natur bedeutet. Es folgt eine moderierte Podiumsrunde zu verschiedenen Aspekten der Windkraft.
Die „Initiative Hoher Odenwald“ beteiligt sich mit einem Infostand sowie fachlichen Informationen sowohl zum Thema Infraschall und Gesundheit als auch zu Artenschutzkonflikten u.a. am Beispiel der Odenwälder Schwarzstörche (Podiumsdiskussion).
Die Ausbaupläne für den badisch-hessisch-bayerischen Odenwald sind äußerst bedenklich. Ausgewiesen als „UNESCO Global Geopark“ und „Qualitäts-Naturpark“, ausgestattet mit zahlreichen europäischen Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH) und Vogelschutzgebieten sowie Landschaftsschutzgebieten, bekannt als eines der hochwertigsten Waldgebiete Deutschlands – steht dem Odenwald eine Industrialisierung – auch mitten in diesen Schutzgebieten! – bevor, die mit „ökologischen“ Ansprüchen nichts zu tun hat und Naturraum, Artenvielfalt, Landschaftsbild, Lebensqualität und Gesundheit, Tourismus und Regionalentwicklung massiv bedroht. Das Ausmaß des beabsichtigten Windenergie-Ausbaus lässt die Karte (rechts) mit den derzeitigen Windenergie-Planungen im badisch-hessisch-bayerischen Odenwald erahnen (Quelle: BI „Rettet den Odenwald“).
Bisher haben sich im Odenwälder Raum rund 20 Bürgerinitiativen und weitere, nicht als BI organisierte Gruppierungen gegen diese im Sinne des Natur- und Umweltschutzes höchst bedenkliche und energiewirtschaftlich in die Irre führende Industrialisierung unserer Waldökosysteme und historisch gewachsenen Kulturlandschaften zusammengeschlossen. Das Heidelberger Treffen am 29.Nov. bietet eine weitere Plattform, um vernetzt und gemeinsam die im Sinne eines in Jahrzehnten gewachsenen Natur- und Landschaftschutzes vollends aus dem Ruder gelaufenen Ausbauplänen die Stirn zu bieten.
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph
* „UNESCO Global Geopark“ Bergstraße-Odenwald
Mit einer am 17.November verkündeten Entscheidung erhalten die weltweiten „Global Geoparks“ (http://www.globalgeopark.org) eine eindrucksvolle Aufwertung: Durch das neue Label „UNESCO Global Geopark“ haben diese jetzt den gleichwertigen Rang wie „UNESCO Welterbestätten“ und „UNESCO Biosphärenreservate“. In Deutschland betrifft diese höchste Auszeichnung sechs Geoparks.
Noch ist nicht absehbar, was diese Aufwertung in Bezug auf den Windenergie-Ausbau der betreffenden Regionen, beispielsweise im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald, bedeutet, wo „Landschaft erleben“ zu den Kernaufgaben zählt. Man erinnert sich, dass die Deutsche UNESCO-Kommission, vertreten durch das MAB-Nationalkomitee, im Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen einen Windenergie-Ausbau in den Kernzonen unterbunden hat (vgl. http://www.swr.de/…/id=1682/did=…/nid=1682/csoqac/index.html). In den UNESCO Global Geoparks gibt es üblicherweise keine Zonierungen und die Ziele sind etwas anders ausgerichtet als in den Biosphärenreservaten des Man-and-Biosphere-Programms (MAB). Spannend dürfte nun die Frage werden, wie sich das neue Label hinsichtlich der „Windstromwende“ in den betreffenden Regionen auswirken und ob die UNESCO hier nicht ähnlich aktiv werden muss wie im Pfälzerwald. – Weiterer Hinweis: http://fact-in-deutschland.de/index.php…
In Deutschland betrifft die Aufwertung zum UNESCO Geopark neben dem Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald folgende Gebiete: Geopark Harz-Braunschweiger Land-Ostfalen, Geopark Muskauer Faltenbogen, Geopark Schwäbische Alb, Geopark Vulkaneifel sowie Natur- und Geopark TERRA.Vita (mit dem Teutoburger Land und dem Wiehengebirge). – Weitere Infos: http://www.unesco.org/…/global_geoparks_become_unesco_sit…/… oder http://www.geo-naturpark.net/…/2015-11-17-UNESCO-geopark.php
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph
* EU-Wasserrahmenrichtlinie: Verschlechterungsverbot für Oberflächen- und Grundwasser
Der Umwelt- und Naturschutzverband VLAB (http://www.landschaft-artenschutz.de/) verweist auf das mit einem EuGH-Urteil vom 1. Juli 2015 (C-461/13) konkretisierte Verschlechterungsverbot auf Grundlage der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Bauvorhaben, die zu einer Zustandsverschlechterung von Flüssen, Seen, Bächen oder Grundwasserleitern führen würden, sind demnach auch bei kleineren Eingriffen genau zu prüfen und gegebenenfalls zu untersagen. Hierzu gehören beispielsweise Stoffeinträge in Oberflächen- und Grundwasser.
Ein Überblick des Bayerischen Landesamtes für Umwelt verdeutlicht die potenzielle Gefährdung für den Grundwasserschutz durch Bau und Betrieb von Windenergieanlagen durch Absenkung des Grundwasserspiegels infolge von Basisdrainagen der Fundamente, durch Bodenverlust (grundwasserschützende Deckschicht), durch Schadstoffeintrag in offene Grundwasserleiter (Anm.: Kluft-, Karst- oder Porengrundwasserleiter), durch Ölunfälle bei Ölwechseln in etwa dreijährigen Intervallen (mehrere 1000 Liter Mineralöle werden transportiert), durch Freisetzung von Diesel und Öl aufgrund von Lecks oder Betriebsfehlern, durch Ölaustausch auf nicht flüssigkeitsdichtem Untergrund, durch Trennölaustritt bei Trafos oder durch Erdkabelverlegung mit Auswirkungen auf die Wasserwegsamkeit (Quelle: http://www.lfu.bayern.de/boden/bodenschutztage/doc/15.pdf).
Vor diesem Hintergrund ist zu fordern, dass bei der Standortwahl von Windenergieanlagen die EU-Wasserrahmenrichtlinie stringent beachtet werden muss. So ist beispielsweise auf den Bergrücken des hessisch-bayerisch-badischen Sandstein-Odenwaldes zu berücksichtigen, dass durch Fundamentierungen oftmals die grundwasserstauende Quellschicht der Röt-Tone aufgerissen und zudem verdichtet wird und auch tiefere Stockwerke des Buntsanststeins, aus denen wiederum Schichtquellen an den Berghängen austreten, unterliegen einer potenziellen Gefährdung. Stoffeinträge in Quellen und Bachläufe sind hier nicht auszuschließen. Die IHO weist darauf hin, dass am Beispiel des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ das nun konkretisierte Verschlechterungsverbot der EU-WRRL demnach auch unmittelbar die FFH-Bäche Höllbach und Reisenbach betrifft.
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph