* Beweidung – Landschaftsschutz – Artenschutz

Zur Bedeutung von Beweidungsprojekte für  die Kulturlandschaftspflege und  den Lebensraumschutz hat sich die Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ schon vielfach geäußert. Aktuell informiert das Bundesamt für Naturschutz (BfN) über die Förderung des Projekts „„Gipskarst Südharz – Artenvielfalt erhalten und erleben“ im thüringischen Landkreis Nordhausen“ mit finanzieller Unterstützung für Schaf- und Ziegenhalter im Südharzer Zechsteingürtel für den Zeitraum 2018 bis 2023. Das Gebiet gilt als bedeutendes Gipskarstgebiet Mitteleuropas, in dem artenreiche Zwergstrauchheiden, Orchideen-Buchenwälder und Trockenrasen zu finden sind. Für die Erhaltung der wertvollen Kulturlandschaft ist eine passende Beweidung wichtig. Das Projekt „Gipskarst Südharz – Artenvielfalt erhalten und erleben“ im thüringischen Landkreis Nordhausen läuft von 2018 bis 2023. Das Vorhaben wird im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) fachlich begleitet und mit Mitteln des Bundesumweltministeriums (BMUB) gefördert.

Auch im Odenwald und seinen Randgebieten etwa im Übergang zum Muschelkalk des Baulands sind einige regionalspezifische Kulturlandschaften erhalten, die im Rahmen einer ähnlich prestigeträchtigen Förderung der biologischen Vielfalt und dem Lebensraum- und Landschaftsschutz berücksichtigt werden sollten. Hierzu zählen etwa die wertvollen Offenland-Relikte an verschiedenen Lokalitäten im Buntsandstein und Muschelkalk (Breitenstein bei Eberbach, Schreckberg usw.) sowie landschaftsprägend die Odenwälder Auenwiesen an den FFH-Fließgewässern der regionalen Kulturlandschaft.

Die IHO befasst sich insbesondere im Rahmen ihres seit 2013/2014 initiierten „Schwarzstorch-Artenschutzprojekts“ auch mit Landschaftspflege und Beweidung. (Aufnahmen: Höllbach, Bilder: IHO) – Zur BfN-Förderung für das Projekt Gipskarst Südharz bitte hier entlang …

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Umweltvereinigung IHO bezieht Stellung zum UVP-Scoping für Windenergieanlagen bei Beerfelden-Etzean

Bei Etzean im südhessischen Odenwaldkreis sollen fünf Windenergieanlagen errichtet werden. Antragstellerin ist die Firma juwi. Das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt hat die nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V.“ ordnungsgemäß zu einem Scopingtermin eingeladen, zumal auf Antrag von juwi ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgen soll. Als erster formeller Schritt einer UVP wird ein so genanntes Scoping mit verschiedenen zu beteiligenden Einrichtungen abgehalten, um alle für die Prüfung relevanten Aspekte im Vorfeld miteinander abzustimmen.

Das Regierungspräsidium gab im Einladungsschreiben an die IHO ausdrücklich die Gelegenheit, im Vorfeld zu der Besprechung am 23.11. eine Stellungnahme zur UVP abzugeben. Diese Möglichkeit wurde fristgerecht wahrgenommen. Die IHO reichte zum UVP-Scopingtermin eine ausführliche schriftliche Stellungnahme ein, die hier nachgelesen werden kann: Etzean WEA UVP Scoping IHO-22.11.2017Unsere Umweltvereinigung sieht die Durchführung einer UVP ebenfalls als erforderlich an, weil auch an diesem naturnahen Gelände zwischen Beerfelder Galgen und Marbach-Stausee – wie an etlichen projektierten Standorten im südlichen Odenwald – mit erheblichen Konflikten in Bezug auf Artenschutz, Habitatschutz, Landschaftsbild sowie Stätten des kulturellen und des geologischen Erbes (im UNESCO Global Geopark) zu rechnen ist, die aus unserer Sicht konsequent und sorgfältig im Rahmen einer UVP geprüft werden müssen.Foto: Beerfelder Galgen / Attribution: Lordronin, free to share vgl. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en sowie https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Beerfelder_Galgen_Februar_2017_01.jpg

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Insektensterben – Plädoyer für ein besseres Verständnis gesamtökologischer Wechselwirkungen

Der drastische Rückgang der Insekten findet bereits seit gut dreißig Jahren statt, wie eine aktuelle Studie des Entomologischen Vereins Krefeld, zusammen mit der Niederländischen Radboud-Universität verdeutlicht. Das Insektensterben mit all seinen Ursachen und Folgen für die Mensch-Umwelt-Beziehung unserer Zeit ist nicht monokausal zu greifen. Die Entwicklung sollte sensibilisieren für die gesamtökologischen Wechselwirkungen  jenseits eines allzu einfachen Denkens mit scheinbaren Lösungen ohne hinreichende Umweltfolgenabschätzungen. – Mehr dazu: Insektensterben-HAHL-22.10.2017

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Nach IHO-Stellungnahme: Schwarzstorch im Managementplan des FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal aufgenommen

Kleine Erfolge: Zu der IHO-Kurzstellungnahme zum Managementplan des FFH-Gebiets 6519-341 Odenwald Brombachtal (IHO Stn FFH Brombachtal IHO-0817_ ohne Unterschrift) hat unsere Umweltvereinigung heute Post vom Regierungspräsidium Karlsruhe bekommen. Die Verfahrensbeauftragte Geertje Binder schreibt uns: „Der Schwarzstorch wird in diesem Managementplan aufgrund Ihrer Stellungnahme als weitere Art unter dem Kapitel „Weitere faunistische Bedeutung des Gebiets“ mit aufgenommen“. – Auszug aus der betreffenden Kapitel im Managementplan FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal: „Als besonders bemerkenswerte Vogelart, die seit einigen Jahren wieder häufiger im südlichen Odenwald beobachtet wird, soll an dieser Stelle auch der Schwarzstorch (Ciconia nigra) erwähnt werden. Denn diese sehr heimlich lebende Art sucht im Bereich möglichst ungestörter Waldbäche und Waldfeuchtgebiete ihre Nahrung, so dass auch Bereiche des FFH-Gebietes als Teillebensraum in Frage kommen.“ Im Anschluss wird noch auf ein Revierzentrum des Schwarzstorchs im etwa 5 km entfernten Eiterbachtal hingewiesen. – Wir gehen davon aus, dass bei künftig geplanten Vorhaben im und am Rande des FFH-Gebiets Odenwald Brombachtal auch der Schwarzstorch schon bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen ist.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* IHO-Stellungnahme zum Scoping (UVP) bzgl. fünf WEA bei Würzberg im südhess. Odenwaldkreis

Bei Würzberg im südhessischen Odenwaldkreis sind fünf weitere Windenergieanlagen vorgesehen, wie schon am Stillfüssel auch hier von der Entega projektiert. Zum Scoping-Termin im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die gekoppelt an das BImSchG-Verfahren durchgeführt werden soll, wurde die IHO als gemäß § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung eingeladen. – Hier unsere schriftliche Kurz-Stellungnahme zum Scoping-Termin: Würzberg WEA UVP Scoping IHO-16.10.2017

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Konfliktpotenzial für streng geschützte Arten beim Windenergieausbau nicht verharmlosen!

Gemeinsame Pressemitteilung der IHO e.V. und der Naturschutzinitiative e.V.: 

In einer Pressemitteilung drängt der BUND im Kreis Bergstraße darauf, es habe bei der Planung von Windkraftstandorten am Stillfüssel und Kahlberg „keinen einzigen Brutnachweis“ von Schwarzstörchen und anderen EU-geschützten Vogelarten in Tabubereichen gegeben. In dieser Verharmlosung liegt eine große Gefahr für die Beachtung des EU-rechtlichen Habitat- und Artenschutzes im Odenwald. So räumt Herwig Winter zwar ein, die Gutachten „belegen unstrittig eine Reihe von Einzelbeobachtungen“, kommt aber zu falschen Schlussfolgerungen.

Entscheidend ist in derartigen Fällen zunächst einmal die Raumnutzung, weil diese zum erhöhten Tötungsrisiko führen kann. Daher wäre für den Planungs- und Genehmigungsprozess mindestens eine vollumfängliche Raumnutzungsanalyse für die Bewertung der Situation im räumlich-funktionalen Zusammenhang erforderlich gewesen. Diese muss methodischen Standards entsprechen und bei schwer zu erfassenden Arten wie dem Schwarzstorch durch nachweislich erfahrene Art-Spezialisten durchgeführt werden.

In Fachkreisen ist unstrittig, dass Brut- und Lebensstätten des scheuen Schwarzstorchs meist erst durch profunde Raumnutzungsanalysen nachweisbar sind, indem aus Flugbeobachtungen und Verhaltensweisen auf Revierzentren geschlossen werden kann. Die sehr wohl existenten, aber in abgelegenen Waldarealen versteckten Brutstätten werden oftmals gar nicht erst aufgefunden. (…) – Lesen Sie die komplette Pressemitteilung: PM IHO NI zu BUND-PM 18.09.2017

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* IHO-Stellungnahme zum Managementplan des FFH-Gebiets Odenwald Brombachtal

Unsere Kurzstellungnahme zum Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet 6519-341 Odenwald Brombachtal können Sie hier nachlesen: IHO Stn FFH Brombachtal IHO-0817_ ohne Unterschrift

* IHO-Stellungnahme zum Managementplan für das FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal

Zu dem 1474 ha großen Fauna-Flora-Habitat Gebiet (FFH-Gebiet) 6519-341 Odenwald Brombachtal erfolgte bis zum 14.8.2017 die öffentliche Auslegung des Planentwurfs eines Managementplans. Auch aktuell ist der Entwurf noch im Internet abrufbar: http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/268436/

Noch bis zum kommenden Montag, 28. August, können Stellungnahmen durch Vereine, Kommunen, Bürger usw. unter dem Betreff „6519-341 Managementplan“ an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an natura2000@rpk.bwl.de eingereicht werden. – Fraglos gehört auch das Brombachtal zu den potenziellen Nahrungshabitaten der lokalen Schwarzstorch-Population im Odenwald.

Als „Besonderheiten“ führt das Regierungspräsidium Karlsruhe zum FFH-Gebiet Odenwald Brombachtal einerseits die Fledermausarten Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten an, welche die bewaldeten Hänge und Berge auf Eberbacher und Heddesbacher Gemarkung nutzen. Die Wiesentäler mit ihren Flachland-Mähwiesen seien zudem Lebensräume der Spanischen Fahne und des Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings. In diesen Habitaten lebe auch die Äskulapnatter, eine weitere FFH-Art.

In den Fließgewässern mit flutender Wasservegetation seien schließlich – übrigens wie in nahezu allen naturnahen Bachläufen des südlichen Odenwaldes – Bachneunauge und Groppe heimisch. Natürlich ist IHO-seitig anzumerken, dass sich das FFH-Gewässer daher als mindestens potenzielles Nahrungshabitat unter anderem für unsere Schwarzstörche auszeichnet, deren regionales Vorkommen im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie der EU ja ebenfalls unter strengem Schutz steht. Auch die betroffenen FFH-Fledermausarten suchen auf ihren Jagdrunden von den bewaldeten Bergrücken und Hängen aus die Bachläufe auf. (Zu den „Besonderheiten“ des FFH-Gebiets 6519-341 bitte hier entlang: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref56/Natura2000/Seiten/Odenwald-Brombachtal.aspx)

Als Umweltvereinigung mit regionalem Schwerpunkt im länderübergreifenden Odenwald merkt die IHO hierzu an: Vogelschutzrichtline und FFH-Richtlnie sowie deren Schutzkulissen in Vogelschutz- und FFH-Gebieten sind die gemeinsamen Grundpfeiler des EU-Schutzsystems Natura 2000, welches in der naturnahen Kulturlandschaft des Odenwaldes eine maßgebliche Rolle spielt. Der somit auch für den Odenwaldraum festgelegte EU-Artenschutz steht als Unionsrecht höherrangig über dem nationalen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). – In diesem Kontext sind daher die FFH-Gebietskulissen und Vogelschutzgebiete zu sehen, deren Verschlechterungsverbot nicht zuletzt bei Einwirkungen von außen in die Natura-2000-Kulisse hinein EU-rechtlich greifen muss.

* IHO-Stellungnahme zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windenergie der vVG Eberbach-Schönbrunn

Die „Initiative Hoher Odenwald (IHO) – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V.“ setzt sich mit ihrer Stellungnahme zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes (TFNP) – Windenergie – der vVG Eberbach-Schönbrunn naturschutzfachlich mit Umweltauswirkungen durch potenzielle Windeneergieanlagen an vier Flächen auf Eberbacher Gemarkung auseinander (Augstel, Hebert, Hohe Warte, Brombach Nord).

Die umfassende IHO-Stellungnahme ist Teil eines reich gefüllten Ordners mit zahlreichen Anlagen, insbesondere dem 99-seitigen Gutachten der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte vom Juni 2016. Die Dokumente liegen seit Donnerstag, 29. Juni 2017, dem Eberbacher Bauamt vor. – Sie können unsere Stellungnahme hier einsehen: TFNP-Eberbach-Schönbrunn _ Stellungnahme IHO-26.06.2017-Datum