* Weitere Pressemitteilung zu Stillfüssel u. Kahlberg

Auszug aus der Pressemitteilung von RA Dr. jur. Stefan Glatzl und Michael Hahl M.A., Geograph zur Stillfüssel- und Kahlberg-Genehmigung vom 30.12.2016: „… Die Genehmigungen verstoßen gegen geltendes Naturschutzrecht und können nur auf höchsten politischen Druck zustande gekommen sein. Die Bürgerinitiativen werden gegen die Genehmigungen auch gerichtlich vorgehen. Es laufen derzeit weitere Untersuchungen, deren Ergebnisse in den letzten Tagen laufend dem Regierungspräsidium dargelegt wurden. Demnach sind in den jetzt von der Genehmigung betroffenen Gebieten Vorkommen von Schwarzstorch, Rotmilan, Wespenbussard, Uhu, Mopsfledermaus und weiteren Arten nachhaltig dokumentiert worden. Über 50 Brutstätten von gefährdeten Arten in den genannten Gebieten wurden gemeldet. Die gemeldeten Horste sind potentielle Brutstätten von gefährdeten Arten, die dem besonderen nationalen und europäischen Artenschutz unterliegen. Im Falle des bereits diskutierten Schwarzstorchhorstes (hierüber wurde ausführlich berichtet) ist dies – auch durch unabhängige Gutachter – mittlerweile bestätigt. Die weiteren aufgefundenen Horste belegen den besonderen Status des Stillfüssel und des Kahlberg für gefährdete Arten. Ohne eine weitere Horst-Zuordnung und Brutbiotop-Kartierung verstößt die Obere Naturschutzbehörde … gegen § 44 Abs. 1 Satz 3 BNatSchG (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören), da die potentielle Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten … durch eine Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen zwangsläufig gegeben ist. …“ Weiter zur Pressemitteilung: pm_ra-drglatzl_m-a-hahl_30-12-2016

* Presseerklärung der Naturschutzinitiative und der IHO zur skandalösen Genehmigung der „Windparks“ Stillfüssel und Kahlberg

Die Initiative Hoher Odenwald e.V. (IHO) und die Naturschutzinitiatve (NI) haben heute nach der – umweltrechtlich aus unserer Sicht völlig inakzeptablen – Genehmigung von „Stillfüssel“ und „Kahlberg“ eine gemeinsame Presseerklärung herausgegeben:  pm-ni-iho-zu-genehmigung-stillfuessel-u-kahllberg-pm-301216 – Es bleibt in diesem Fall nur noch eine Verbandsklage klagebefugter Umwelt- und Naturschutzvereinigungen.

Hier geht es zur heutigen Pressemeldung des Regierungspräsidiums Darmstadt: https://rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?rid=HMdI_15/RPDA_Internet/nav/3b5/3b570537-4663-2111-1010-436e7de30ba3,2e61001e-dd91-4951-d064-8712ae8bad54,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=2e61001e-dd91-4951-d064-8712ae8bad54%26overview=true.htm&uid=3b570537-4663-2111-1010-436e7de30ba3

* Weihnachtsgruß der IHO

Liebe Mitglieder, Unterstützer und Freunde der IHO,

weihnachtspost-2016die Bedrohungen für unsere Umwelt – für die Lebensräume von Mensch und Tier – sind vielfältig und wir haben leider keinen Anlass, uns zufrieden zurück zu lehnen. Dennoch muss es auch Zeit und Raum geben, um zur inneren Ruhe zu kommen und Kraft für die weiteren Wege zu schöpfen.

Mit unserer Weihnachtspost wünschen wir allen Mitgliedern, Unterstützern und Freunden der IHO besinnliche Feiertage: weihnacht-iho-231216-bild (Bild zum Vergrößern anklicken)

* IHO bezieht Stellung zum Greiner Eck

Aktuell hat die „Initiative Hoher odenwald e.V. – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ noch eine Stellungnahme zum Vorhaben am Neckarsteinacher „Greiner Eck“ im FFH-Gebiet 6519-304 „Odenwald bei Hirschhorn“ ans hessische Regierungspräsidium Darmstadt übersendet. Die Kurzstellungnahme, welche insbesondere die bislang ungenehmigte WEA 2 sowie das nachgewiesene Wespenbussard-Vorkommen thematisiert, aber auch weitere Artenschutzkonflikte aufgreift, kann hier eingesehen werden: stellungnahme-greiner-eck-wea2-iho-1116-o-sign

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Schwarzstorchland

Schwarzstorch Reisenbacher Grund 040816 Dieter Theisen (3)Auch im August gibt es weiterhin einige Sichtungen, meist Zufallsbeobachtungen, von Schwarzstörchen rund um den Markgrafenwald-Bergrücken, insbesondere im Reisenbacher Grund und im Höllgrund. Sowohl beim Fischen an den Bachläufen – Höllbach und Reisenbach sind essenzielle Nahrungshabitate – als auch im Überflug in großer Höhe. Das Foto eines adulten Schwarzstorchs (d.h. ein erwachsenes Tier mit rotem Schnabel und roten Beinen) wurde am 4. August im Reisenbacher Grund aufgenommen (Bild: Dieter Theisen, zum Vergrößern anklicken).

Bis September sind sie noch hier, unsere schwarzweißen Mitbewohner, dann geht es in die Winterquartiere. Neben den Schwarzstörchen werden rund um den „Markgrafenwald“ auch in den Sommermonaten 2016 noch viele andere Anhang-I-Arten (Vogelschutzrichtlinie der EU) beobachtet: Wespenbussard, Rot- und Schwarzmilan, Kolkrabe, Mäusebussard, Turm- und Wanderfalke und einige mehr.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Leserbrief: NABU-Mitglieder fordern Schulterschluss mit der IHO

Ein Leserbrief verschiedener NABU-Mitglieder ging gestern an einige Redaktionen und wurde auch an uns geleitet. Darin heißt es: „… Der Leserbrief vom Vorsitzenden des Waldbrunner NABU … ist höchst fragwürdig. Solch eine Respektlosigkeit gegenüber der IHO ist eine Schande für die gesamte Naturschutzarbeit. Entweder man ist Naturschützer und setzt sich für die gemeinsame Sache ein, also den Schutz der Arten, den Schutz der Landschaft und damit verbunden den Schutz der Heimat oder eben nicht. … Der Leserbrief NABU-Mitgl Eberb 180416 klVorsitzende des NABU Waldbrunn täte gut daran, Schulterschluss mit der IHO zu zeigen …“ – In der Eberbacher RNZ-Ausgabe ist der Leserbrief der NABU-Mitglieder bereits heute unter der Schlagzeile „Schande für die Naturschutzarbeit“ veröffentlicht (bitte kleines Bild anklicken), auch der Mosbacher RNZ-Ausgabe liegt er vor. Als pdf lesen: Leserbrief NABU Mitglieder Eberbach 18.04.2016

Wir ergänzen wie folgt: Spätestens seit 2014 (Raumnutzungsanalyse durch Büro Rohde zum Schwarzstorch und Wespenbussard i.A. der IHO zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“) findet eine konstruktive Zusammenarbeit von NABU- und IHO-Mitgliedern statt, verbunden mit Austausch über aktuelle Entwicklungen, Vorlage und Besprechung von IHO-Gutachten, Arbeitstreffen zu geschützten Arten, Doppel-Mitgliedschaften in NABU und IHO usw. Diese Zusammenarbeit sollten wir beidseitig wertschätzen und pflegen! Natürlich wird auf Diskretion geachtet und es gibt keinen Anlass, scheinbare Fehltritte zu konstruieren.

Einige wenige Kräfte möchten den faktisch und fachlich längst gegebenen Schulterschluss offenkundig bekämpfen, aktuell durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit (Leserbrief in der RNZ) vor einer Beschlussfassung im Waldbrunner Gemeinderat, die jedoch eine zentrale Fehlinformation enthält: Denn wer sich von der IHO distanziert und unseren gemeinnützigen Naturschutzverein augenscheinlich diskreditieren will, das ist der Waldbrunner Ortsvereinsvorsitzende, nicht „der NABU“. – Wir überlassen es den kritischen NABU-Mitgliedern, hierzu ihre Gegenpositionen zu vertreten.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Heimat Hoher Odenwald: Raum zum Leben für Mensch und Tier – nicht für Windkraft-Industrie!

ProtWand IHO121014 031klKlare Aussage am höchsten Berg des Odenwaldes! – Die Aufnahme des Transparents am Katzenbuckel-Turm stammt von der Protestwanderung der IHO im Herbst 2014. Jedes Wort gilt nach wie vor! (Bild zum Vergrößern anklicken)

 

Das wunderschöne und aussagekräftige Transparent wurde in künstlerischer Handarbeit von Margit Klotz angefertigt.

* Qualitätsmanagement für Schwarzstorch-Kartierung

Mit der Auswahl der eingesetzten Gutachter und Kartierer – und ihren Art-spezifischen Fähigkeiten – steht und fällt die Qualität avifaunistischer Gutachten. Auf diesen Gutachten müssen behördliche Genehmigungsentscheidungen schließlich aufbauen. In vielen Fällen haben sich bei ungenügend oder fachlich fehlerhaften Begutachtungen gravierende Defizite gezeigt. Umso mehr ist ein intensives Qualitätsmanagement, das mit der Methodik und den Detailkenntnissen im Gelände beginnt, dringend erforderlich.

Da es bei Genehmigungen letztlich um Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das höher stehende EU-Artenschutzrecht gehen kann, muss der Maßstab für Kartierungen auf höchstem Qualitätsniveau angesiedelt werden. Fachlich mInderwertige oder viel zu wenig differenzierte Herangehensweisen sind nicht etwa tolerabel, sondern auf rechtlicher Ebene inakzeptabel.

Einen wesentlichen Beitrag zu einem Qualitätsmanagement ist jetzt auf dem „blackstorkblog“ nachzulesen. „Die fachlichen Anforderungen liegen demzufolge speziell bei der Erfassung von Schwarzstörchen (Raumnutzung, Nestsuche etc.) für einen delegierten Kartierer in Deutschland sehr hoch. Wegweisende Referenzabfragen an den Kartierer werden bei den zuständigen Fachbehörden … immer wieder versäumt“, heißt es dort. Lesen Sie mehr dazu im „Schwarzstorch-Blog von Carsten Rohde.

Natürlich ist auch für viele andere Arten, nicht allein für den Schwarzstorch, ein Qualitätsmanagement gerade angesichts des rasant fortschreitenden WEA-Ausbaus in deutschen Mittelgebirgen unabdingbar. Stets wäre auch das Gesamt-Ökosystem im Auge zu behalten, was aber angesichts etlicher, voneinander unabhängig betrachteter Einzelgenehmigungen keineswegs berücksichtigt wird.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph