Erhebliche Forsteingriffe im Frühjahr im „Augstel“ und in Teilgebieten des „Markgrafenwaldes“ (Kulturdenkmal Unterferdinandsdorf) widersprechen den Vorgaben der Vogelschutz-Richtiinie und des Bundesnaturschutzgesetzes. IHO wendet sich mit einer Beschwerde an die zuständigen Unteren Naturschutzbehörde und plädiert für eine nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung. Mehr dazu: Forst Augstel Markgrafenwald Umweltrecht-Verstöße _ IHO-310317
Kategorie: Natur- und Artenschutz
* IHO-Pressemitteilung zum abgelehnten WEA-Standort Welscheberg (Hainstadt)
Zum RNZ-Artikel „Abo-Wind legt Widerspruch ein“ hat die IHO eine Pressemitteilung verfasst. Zwar bemühte sich die RNZ durch verschiedene ArtikeL zum Thema, die Positionen auszuloten. Ein aktueller Betrag gibt jedoch allzu ungeprüft die Meinung des Unternehmens Abo-Wind wieder, ohne hierzu eine fachlich-umweltrechtlich ausgewogene Komponente einzubringen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein Sprecher von ABO Wind, der im Artikel zitiert wird, mit der Bemerkung, „es sei „fraglich, ob der Schwarzstorch überhaupt schlagopfergefährdet sei“ falsch liegt. Er widerspricht damit der Einschätzung des Bundesamts für Naturschutz (BfN) und den verschiedenen Experten, die dazu Studien verfasst haben. – Lesen Sie hier die IHO-Pressemitteilung: PM IHO Hainstadt Welscheberg _ 100217
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph
* Neues EU-Schutzgebiet im Neckar-Odenwald-Kreis
Im Neckar-Odenwald-Kreis entstehen zwei neue Natura-2000-Gebiete. Noch bis zum 20.02.2017 wird der Planentwurf für das FFH-Gebiet 6421-311 „Odenwaldtäler zwischen Schloßau und Walldürn“ und das Vogelschutzgebiet 6422-401 „Lappen bei Walldürn“ in den Rathäusern Mudau und Walldürn öffentlich ausgelegt. Es handelt sich um relativ kleine Gebietskulissen mit ingesamt etwa 700 ha Flächenareal. Charakteristisch für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) sind unter anderem die Lebensraumtypen Auenwälder mit Erle, Esche und Weide, magere Flachland-Mähwiesen oder Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Für die neuen FFH-Fließgewässer und das sehr kleine Vogelschutzgebiet (VSG) werden spezielle Zielarten definiert.
Bürger, Vereine, Kommunen und andere Interessensvertreter können bis spätestens 06.03.2017 ihre Stellungnahmen beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege, einreichen. Weitere Details, beispielsweise zum künftigen Management der Lebensräume sowie zu den Kontaktdaten für Stellungnahmen entnehmen Sie folgendem Link mit Informationen der LUBW. (Bild: Pressemitteilung des Regierungspräsiums Karlsruhe)
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph
* Kommentar zur Beschlussfassung im Eberbacher Gemeinderat bzgl. Teil-Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan braucht schlüssiges Konzept
Der im Eberbacher Gemeinderat beschlossene Teil-Flächennutzungsplan (FNP) enthält vier Konzentrationszonen für die Windenergie: Hebert, Hohe Warte, Flockenbusch und Augstel. Die Gemeinderäte werden sich nach unserer Auffassung noch mit der Frage zu beschäftigen haben, wie sie nach dieser Beschlussfassung einen konzeptionell schlüssigen FNP als „steuerndes Instrumentarium“ erzielen möchten.
Denn zu beachten ist, dass nur ein schlüssiges FNP-Konzept zukünftig den „Ausschluss“ von Windenergieanlagen (WEA) auf nicht ausgewiesenen Flächen gewährleisten kann: Mit welcher Begründung will der Gemeinderat in späteren Jahren WEA auf vermeintlichen „Ausschlussflächen” ablehnen können und sich auch entgegen möglicher Versuche von Vorhabensträgern, sich über § 35 BauGB (“Privilegierung der Windkraft im Außenbereich”) einzuklagen, behaupten können?
Die Möglichkeit, den FNP als „steuerndes Instrument“ zu nutzen, wird dadurch verbaut, dass man mit diesem FNP-Konzept bereits wesentliche Interessen von öffentlichem Belang in ihrer Rangfolge entwertet, nämlich Artenschutz und EU-Vogelschutzrichtlinie, Landschaftsschutzgebiet und Landschaftsbild am Rand des Neckartals, FFH-Gebiet und FFH-Richtlinie, Wasserschutzgebiet und Denkmalschutz.
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph
* Windparkpläne bei Hainstadt wegen Schwarzstorch und „faktischem Vogelschutzgebiet“ abgelehnt
Bei Hainstadt im Neckar-Odenwald-Kreis, nahe Buchen, wurden Windenergieanlagen wegen dem nachgewiesenen Schwarzstorch-Vorkommen und dem Status eines „faktischen Vogelschutzgebiets“ abgelehnt. Die Untere Naturschutzbehörde vertritt an diesem Fallbeispiel konsequent die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und der EU-Vogelschutzrichtline und orientiert sich klar an den dokumentierten Nachweisen der Brut- und Lebensstätten sowie der verhaltensökologischen Raumnutzung insbesondere des Scshwarzstorchs. MIt dem Status eines faktischen Vogelschutzgebiets geht zudem ein absolutes Verschlechterungsverbot einher, dem hier offenbar Folge geleistet wurde. – Die Behörde hat also genau das geleistet, wofür sie ihren Namen trägt: die rechtskonforme Wahrung des Naturschutzes. Hier berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung.
* Flächennutzungsplan Eberbach: IHO an Gemeinderat
Auch auf Gemarkung der Stadt Eberbachs – mit ihren ländlichen Ortsteilen – geht nun die Planung von Konzentrationszonen auf Ebene des Teil-Flächennutzungsplans Windenergie einen Schritt weiter. Eine Karte, die in den Ortsteilen vorgelegt wurde, zeigt derzeit vier Flächen, über die der Gemeinderat am Donnerstag, 26. Januar, zu beschließen hat: Hebert, Hohe Warte, Flockenbusch und Augstel.
Im Nordosten wurde mit dem Augstel – Teil eines Landschaftsschutzgebiets mit gutachterlich vielfach belegten hochwertigen Habitaten und Altholzbeständen – eine Fläche für den Eberbacher FNP mit aufgenommen, für die bekanntlich – zusammen mit dem „Markgrafenwald“ auf Waldbrunner Gemarkung – eine intensive Raumnutzung durch Schwarzstörche, welche die FFH-Gewässer Reisenbach und Höllbach als essenzielle Nahrungshabitate nutzen, nachgewiesen wurde, neben weiteren Anhang-I-Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie und zahlreichen Fledermausarten. Längst haben hierzu – neben der Initiative Hoher Odenwald (IHO) e.V. auch die Behörden der beiden Landratsämter kritisch Stellung bezogen, ebenso wie NABU, BUND und LNV in ihren das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ ablehnenden Stellungnahme; nachlesbar hier: Bekanntmachungen des Landratsamts – Der winterliche Blick zum Markgrafenwald-Augstel-Bergrücken, nahe dem Katzenbuckel und zwischen mehreren Ortsteilen von Waldbrunn, Eberbach und Mudau, entstand Ende Dezember 2016 (Aufn.: privat).
Unter naturschutzfachlichen Kriterien und auf Basis der bereits erfolgten breiten Ablehnung des Standorts bezieht die IHO aktuell Stellung gegen das Augstel als Flächenpotenzial im FNP, zumal hierzu auf anderer Planungsebene bereits eine artenschutzrechtlich wohlbegründete Ablehnung im Eberbacher Gemeinderat erfolgte (Mai 2016). Unser Schreiben an die Eberbacher Gemeinderäte lesen Sie bei Interesse hier: Eberbach BM und GR 250117-1
Bei Lichte betrachtet müssen alle diese Potenzialflächen unter naturschutz- und landschaftsschutzfachlichen Kriterien kritisch gewertet werden; hier können Sie die öffentlich vorgelegte Karte ansehen: WKA Plang Eberb Standorte. – Der Flockenbusch im Nordwesten der sehr weiträumigen Eberbacher Gemarkung grenzt an FFH-Fließgewässer, die Hohe Warte im Norden liegt direkt im EU-geschützten FFH-Gebiet, die projektierten WEA auf dem Hebert südlich des Neckars liegen mitten im Landschaftsschutzgebiet sowie im Wasserschutzgebiet: Unter Kriterien des Landschafts- und Wasserschutzes, des Arten- und Habitatschutzes sowie bzgl. Denkmalschutz („Kirchel“), Stadtbild und UNESCO Global Geopark lehnt die IHO auch die derzeit projektierten Windenergieanlagen auf dem Hebert ab und bemängelt die Verharmlosungen in gewissen Lobbykreisen, wie sie auch zu diesem bewaldeten Bergrücken zwischen Eberbacher Altstadt, Neckarwimmersbach, Rockenau, Allemühl und Schwanheim wiederholt verbreitet werden. Als Minimalkonsens aber sind erst einmal die Ergebnisse aktueller Artenschutz- und Landschaftsschutz-Gutachten zum Hebert abzuwarten. – Das Foto zeigt den herbstlichen Blick (2016) vom Ohrsbergturm über die Eberbacher Altstadt zum Hebert (Aufn.: privat).
Aktualisierung 27.01.2017: Eberbacher Gemeinderat stimmt der Beschlussvorlage zum Teil-Flächennutzungsplan zu.
* Gemeinsame Stellungnahme der IHO und der Naturschutzinitiative zum Kahlberg
Initiative Hoher Odenwald e.V. und Naturschutzinitiative e.V. beziehen Stellung zu projektierten Windenergieanlagen auf dem Kahlberg (Kreis Bergstraße, südhessischer Odenwald): stn_kahlberg_ihoni_29-12-2016
* IHO bezieht Stellung zum „Stillfüssel“ im Eiterbachtal
Aus der Perspektive einer Vereinigung, die den Umwelt- und Naturschutz vertritt, bezieht die „Initiative Hoher Odenwald (IHO) e.V. – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ aktuell Stellung zum Windenergie-Vorhaben auf dem Bergrücken „Stillfüssel“ im Bereich des Eiterbachtals, Kreis Bergstraße, südhessischer Odenwald. Auch bei diesem Vorhaben wären massiv Schwarzstörche, zudem Wespenbussarde und andere Anhang-I-Arten der Vogelschutz-Richtlinie der EU sowie verschiedene FFH-Arten betroffen.
Zudem würden Bau und Betrieb von Windenergieablagen an einem solchen Standort gegen das Verschlechterungsverbot der nahe gelegenen FFH-Bachläufe verstoßen, insbesondere deshalb, weil der Schwarzstorch – als Endglied einer spezifischen, an naturnahe Mittelgebirgsbäche gebundene Nahrungskette – wesentlichen Anteil an einem intakten Nahrungsgefüge des (Wald-)Bach-Ökosystems hat
Die IHO-Stellungnahme, welche dieser Tage an das hessische Regierungspräsidium Darmstadt übersendet wird, kann hier eingesehen werden: stellungnahme-stillfuessel-iho-221116-_-o-sign – Bild: Schwarzstorch im Bereich des Eiterbachtal-Stillfüssel-Ökosystems (Aufn.: Hahl 2016)
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph
* IHO: (über-)regional u. länderübergreifend
Im Rahmen verschiedener Anfragen wirkt unsere „Initiative Hoher Odenwald e.V. – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ in der Region und teils auch weit darüber hinaus beratend. Anfragen und fachliche Einschätzungen, teils Stellungnahmen der IHO beziehen sich derzeit u.a. auf Gebietskulissen im südhessischen Kreis Bergstraße und Odenwaldkreis, im nordbadischen Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis bis hin beispielsweise zum saarländischen Landkreis des Regionalverbands Saarbrücken. Dabei geht es u.a. um Fragen des Arten und Landschaftsschutzes, des Umweltschutzes sowie um FFH- und Vogelschutzgebiete. – Die IHO etabliert sich seit drei Jahren zusehends als länderübergreifend und regional wie überregional aktive Vereinigung rund um Umwelt- und Naturschutzfragen.
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph
* Herbstzeit mit Ausblick
Die Herbstzeit ist da und unsere herrlichen Landschaften zeigen sich jetzt im Oktober in ihren goldenen Kleidern. Der alljährliche Flug der Zugvögel in ihre Winterquartiere ist auch bei uns schon seit September eindrucksvoll zu beobachten. Unsere Schwarzstörche, Wespenbussarde und viele mehr sind unterwegs und teils schon angekommen. Das Zugverhalten ist von Art zu Art unterschiedlich und Im Oktober nimmt der Vogelzug noch einmal „Fahrt auf“, insbesondere auch der Greifvogelzug. Der Odenwald hat Anteil an einem Breitfrontzug: Über hundert Greifvögel können bei einer Beobachtungseinheit ohne Weiteres beobachtet werden! Vor einigen Tagen konnten wir bei einem zufälligen Blick zum Katzenbuckel über zwanzig Rotmilane auf dem Südwestzug beobachten. Halten Sie also auch im Oktober die Augen offen …
Die Mitgliederversammlung der „Initiative Hoher Odenwald – Gemeinnütziger Verein für Landschaftschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V.“ fand mit einem Rückblick in die Jahre 2015 und ins erste Halbjahr 2016 am 19. September statt. Wir sind mittlerweile seit drei Jahren als gemeinnütziger Verein anerkannt und können eine lange Liste mit fachlich wie umweltrechtlich hochwertigem Naturschutzengagement im „Hohen Odenwald“ vorweisen, wie in der Versammlung dokumentiert wurde. Dabei haben sich unsere Aktivitäten unübersehbar regional und länderübergreifend entwickelt, mit einer zudem überregional vernetzten Ausrichtung. Dies wird ebenso aus den kürzlich aktualisisierten Menüpunkten dieser Webseite ersichtlich – schauen Sie sich das Menü mal wieder durch …
Wir danken an dieser Stelle ein weiteres Mal allen überzeugten Unterstützern, unseren treuen Mitgliedern und ganz besonders auch unseren großzügigen Spendern, ohne die wir – ergänzend zur beharrlichen und zeitintensiven Arbeit der Vereinsaktiven – nicht dort wären, wo wir heute stehen. Herzlichen Dank! Wir freuen uns im Übrigen über neue Mitgliedschaften aus verschiedenen Teilräumen des Odenwaldes: neben dem baden-württembergischen Neckar-Odenwald-Kreis und dem Rhein-Neckar-Kreis vermehrt auch aus dem südhessischen Odenwaldkreis und dem Kreis Bergstraße. Ebenfalls freuen wir uns über fruchtbare Kooperationen etwa mit der „Naturschutzinitiative e.V.“ oder unserem „Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen (…) e.V.“, mit der „Schutzgemeinschaft Odenwald“ und „Vernunftkraft Odenwald e.V.“ (siehe dazu auch unter Menüpunkt „Links“) sowie mit verschiedenen Vereinen, Bürgerinitiaven und auch mit zahlreichen Mitgliedern der traditionellen Naturschutzverbände.
Unsere Umwelt- und Naturschutzarbeit, gekoppelt an die ausgeprägte Berücksichtigung des Landschaftsschutzes, wird selbstverständlich gerade auch mit dem räumlichen Schwerpunkt im Grenzraum Waldbrunn-Eberbach-Mudau weitergehen, zweifellos ebenso engagiert wie bisher: Für das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“, zu dem sich nicht nur die IHO mit ihrer 99-seitigen Stellungnahme der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte und ihren detaillierten Verweisen auf etliche fehlerhafte Darstellungen in den Antragsunterlagen ausgesprochen hat, sondern zu dem sich auch die etablierten Naturschutz-/Umweltschutzverbände sowie die zuständige Untere Naturschutzbehörde mittlerweile klar ablehnend positionieren, rechnen wir momentan dennoch mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens (BImschG) mit den Vorhabensträgern („Windpark Markgrafenwald GbR“ in Kooperation mit der Mannheimer „MVV Energie“).
Das heißt, dass trotz der Ablehnung im Gemeinderat und einer damit erfolgten Umkehrung der kommunalen Bauplanungsrechtssituation mit einem neuen Erörterungstermin und einer Fortführung des Verfahrens zu rechnen ist. – Eine behördliche Ablehnung der Genehmigung vorwiegend aus artenschutzrechtlichen Gründen ist daher nach wie vor unser Ziel.
Hierüber und auch über die weiteren Schritte, Entwicklungen, regionalen Projekte und Kooperartionen der Initiative Hoher Odenwald e.V. halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden und berichten Ihnen nach und nach. Bleiben Sie also dran und unterstützen Sie uns weiterhin: Gemeinsam für Landschaftsschutz, Erhalt der Artenvielfalt und gegen Horizontbeschränkung!