* Farbe bekennen – Ausblick 2016

Was in diesem Jahr – im Kontext der Windenergie-Industrialisierung – noch wichtiger wird als zuvor: Aufstehen, rangehen, Farbe bekennen. Lassen wir es nicht zu, dass unsere schönsten Landschaften und wertvollen Lebensräume für Mensch und Natur – eins nach dem anderen – durch einen scheinheiligen „Ökostrom“-Ausbau verschandelt werden! EIn Kommentar und Ausblick zum Jahr 2016: Farbe bekennen – Ausblick 2016 HAHL0116

* „Es rumort in der Umweltbewegung“

Dass es durch den energiepolitisch und ökologisch höchst umstrittenen Windenergie-Ausbau auch innerhalb der deutschen Umwelt- und Naturschutzverbände zu einem Riss gekommen ist, lässt sich mittlerweile nicht mehr wegreden. An der Basis der großen Verbände wird längst nicht alles mitgetragen, was an ihren Spitzen als – vermeintlich alternativlose – klimapolitische Ziele vertreten wird. Mag auch bei der Mehrzahl der Zielvorgaben nach wie vor Übereineinstimmung vorherrschen, so bilden sich bei den Positionen rund um den immensen Landschafts- und Naturverbrauch durch sukzessiv fortschreitende Windenergieindustrialisierung kaum überwindbare Klüfte. Neue Naturschutzvereine werden gegründet und die in Jahrzehnten gewachsene Landschaft der Umwelt- und Naturschutzverbände verwandelt sich. Ein Artikel aus „politische ökologie“ bringt die derzeitige Entwicklung unaufgeregt auf den Punkt: Es rumort in der Umweltbewegung

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Presse zur länderübergreifenden Veranstaltung in Neustadt

Vor gut einer Woche, am 21. November, wurde vom baden-württembergischen „Landesverband der Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen“ (http://lvbw-wka.de/) und einigen weiteren Organisatoren zur länderübergreifenden Veranstaltung in Neustadt/Weinstraße eingeladen. Lesen Sie hier einen Pressebeitrag über das Treffen mit etwa fünfhundert Besuchern: http://www.pfalz-express.de/buergerinitiativen-gegen-windk…/

Wir empfehlen dazu auch den sehr denkwürdigen Kommentar „Windkraft auf Biegen und Brechen oder von der Unredlichkeit als Markenzeichen GRÜNER Politik“ von Dr. rer. nat. Wolfgang Epple: WK GRÜNE eigen Komm Nov2015 Windkraft auf Biegen und Brechen

* Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ in der Fachzeitschrift „Naturschutz u. Landschaftsplanung“

Im Zuge des Windenergie-Ausbaus werden in zunehmendem Maße behördliche Einzelfall-Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 S. 1 BNatSchG mit kompensatorischen Maßnahmen oder auch CEF-Maßnahmen nach § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG genutzt, um eine artenschutzrechtliche Zulässigkeit zu erzielen. Ein im November 2015 von Geograph Michael Hahl, Zweitvorsitzender der IHO, in der Fachzeitschrift „Naturschutz und Landschaftspflege“ publizierter Beitrag zeigt auf, dass solche Entwicklungen u.a. durch EU-rechtliche Vorgaben kritisch zu hinterfragen sind. Dabei werden neben Beschränkungen nach EU-Umweltrecht solche funktionsraumbezogenen und verhaltensökologischen Konstellationen herausgearbeitet, die wirksamen und gerichtssicheren kompensatorischen Maßnahmen entgegenstehen. – Lesen Sie bei Interesse den Beitrag im pdf-Format: NuL11-15-353-360-1_NDg3MjIxNw_kl2

* EU-Wasserrahmenrichtlinie: Verschlechterungsverbot für Oberflächen- und Grundwasser

Der Umwelt- und Naturschutzverband VLAB (http://www.landschaft-artenschutz.de/) verweist auf das mit einem EuGH-Urteil vom 1. Juli 2015 (C-461/13) konkretisierte Verschlechterungsverbot auf Grundlage der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Bauvorhaben, die zu einer Zustandsverschlechterung von Flüssen, Seen, Bächen oder Grundwasserleitern führen würden, sind demnach auch bei kleineren Eingriffen genau zu prüfen und gegebenenfalls zu untersagen. Hierzu gehören beispielsweise Stoffeinträge in Oberflächen- und Grundwasser.

Ein Überblick des Bayerischen Landesamtes für Umwelt verdeutlicht die potenzielle Gefährdung für den Grundwasserschutz durch Bau und Betrieb von Windenergieanlagen durch Absenkung des Grundwasserspiegels infolge von Basisdrainagen der Fundamente, durch Bodenverlust (grundwasserschützende Deckschicht), durch Schadstoffeintrag in offene Grundwasserleiter (Anm.: Kluft-, Karst- oder Porengrundwasserleiter), durch Ölunfälle bei Ölwechseln in etwa dreijährigen Intervallen (mehrere 1000 Liter Mineralöle werden transportiert), durch Freisetzung von Diesel und Öl aufgrund von Lecks oder Betriebsfehlern, durch Ölaustausch auf nicht flüssigkeitsdichtem Untergrund, durch Trennölaustritt bei Trafos oder durch Erdkabelverlegung mit Auswirkungen auf die Wasserwegsamkeit (Quelle: http://www.lfu.bayern.de/boden/bodenschutztage/doc/15.pdf).

Vor diesem Hintergrund ist zu fordern, dass bei der Standortwahl von Windenergieanlagen die EU-Wasserrahmenrichtlinie stringent beachtet werden muss. So ist beispielsweise auf den Bergrücken des hessisch-bayerisch-badischen Sandstein-Odenwaldes zu berücksichtigen, dass durch Fundamentierungen oftmals die grundwasserstauende Quellschicht der Röt-Tone aufgerissen und zudem verdichtet wird und auch tiefere Stockwerke des Buntsanststeins, aus denen wiederum Schichtquellen an den Berghängen austreten, unterliegen einer potenziellen Gefährdung. Stoffeinträge in Quellen und Bachläufe sind hier nicht auszuschließen. Die IHO weist darauf hin, dass am Beispiel des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ das nun konkretisierte Verschlechterungsverbot der EU-WRRL demnach auch unmittelbar die FFH-Bäche Höllbach und Reisenbach betrifft.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Europäischer Gerichtshof beanstandet Zugangsbeschränkungen für Bürger und Gemeinden zu den deutschen Verwaltungsgerichten

Im Oktober wurde vom EuGH das Klagerecht der Umweltverbände verbessert und erweitert. Beim privaten Klagerecht gab es dahingehend eine Verbesserung, dass die sog. Präklusionsvorschrift abgeschafft wurde. Des Weiteren ist die Neuerung hilfreich, dass eine Genehmigung aufgehoben werden muss, wenn sich zeigen sollte, dass die Entscheidung bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) anders ausgefallen wäre oder aber, dass eine UVP fehlerhaft durchgeführt worden sei. Wobei hier in der neuen Urteilsverkündung eine Beweislastumkehr zuungunsten der Behörden und Vorhabensträger vorgenommen wurde, welche nun selbst belegen müssen, dass ein Fehler in der UVP keine Relevanz für die Zulassung eines Vorhabens haben konnte. Private Bürger und Körperschaften bleiben weiterhin nur dann klagebefugt, wenn sie von einem Bauvorhaben subjektiv benachteiligt werden (durch optische Bedrängnis, Schallemissionen u.ä.). Genauere Erläuterungen finden Sie hier: EUGH RA Baumann 15.10.2015. Bürgerinitiativen betonen darüber hinaus die Beurteilung des EuGH, es sei unzulässig, Privatpersonen und Körperschaften das Recht auf Erhebung von Klagen in Umweltangelegenheiten zu verwehren.

* Zerschmetterte Störche – blutige Windkraftrealität

Artikel2Die Bilder sind erschütternd und alarmierend zugleich. Innerhalb weniger Tage wurden zwei Weißstörche, die auf ihren Nahrungsflügen einigen Windenergieanlagen zu nahe kamen, von Rotoren regelrecht zerhackt. Schauplatz des Geschehens: der Brandenburger Landkreis Prignitz. Erst am Freitag, dem 7. August, wurde ein schwer verletzter Storch zu einer Wildtierauffangstation in der Ortschaft Struck gebracht, welcher zuvor am Rande der Gerdshagener Windräder aufgefunden worden war. Sein Schnabel zur Hälfte abgetrennt, eine Handschwinge verloren; mit derartig schweren Verletzungen konnte der Vogel nur noch von seinen Qualen erlöst werden. (Foto: Wildtierauffangstation in Struck; zur Ansicht und Vergrößerung bitte anklicken)

Es handelte sich um einen Altvogel. Einige Tage später rief man die Betreiber der Wildtierauffangstation zu einem Storchenhorst. Hier war einer der Altstörche seit Tagen nicht mehr gesehen worden, ein weiterer Altstorch saß teilnahmslos – wie geschockt, offenbar sehr geschwächt – auf dem Nest. Ein junger Storch wurde nicht mehr gefüttert, war aller Kräfte beraubt und erkrankt. Man brachte den Jungstorch in Absprache mit der Naturschutzbehörde in die Wildtierstation, um ihn behandeln zu lassen und aufzupäppeln. Vielleicht handelte es sich bei dem Schlagopferstorch vom 7. August um eines der Elterntiere. Die Kollision eines Altvogels führt schnell zum Tod des gesamten Nachwuchses.

Artikel3Artikel1Kurz darauf schon, am 13. August, wurde die Wildtierstation erneut gerufen, diesmal zum Windpark Premslin. Ein beringter Weißstorch mit gebrochenen, absurd verdrehten Beinen versuchte jämmerlich zu flüchten, außer Reichweite zu robben – vergeblich. Angie Löblich berichtet auf der Facebook-Seite der Auffangstation: „Die Bilder sprechen eine deutliche Sprache. Die Knochen standen raus und die Beine wurden nur noch von der Haut zusammen gehalten. Es ist innerhalb einer Woche der zweite Storch in der Prignitz der Opfer einer Windkraftanlage wurde. Und auch dieses Mal konnte man ihn nur erlösen lassen.“. Einen Pressebericht zu diesen Vorfällen finden Sie beispielsweise hier. (Fotos: Wildtierauffangstation in Struck)

Lesen Sie den vollständigen Kommentar – hier im pdf: Zerschmetterte Störche_ HAHL150815

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Windkraft-Infotage Beerfelden

Hier sehen Sie eine Programmübersicht zur Veranstaltung „Windkraft Industrieanlagen – Fakten und Aussichten“ an diesem Wochenende auf dem Pferdemarkt Beerfelden. Ort: Rehaplus, Seeweg 1, direkt neben dem Pferdemarkt-Gelände: Windkraft Infotage Beerf Programm 0715

Hier können Sie einen kurzen Auszug aus einem der Beerfelden-Vorträge zum Aspekt „Windenergieausbau und Regionalentwicklung“ (Hahl) nachhören.

* Neuer Leitfaden: Dichtezentren für den Vogelschutz?

1_Rotmilan_Gewann_Streuheumatten_Zoom4_TOP„Macht der Vogelschutz der Windkraft den Garaus?“, fragt die Stuttgarter Zeitung in ihrem Artikel zu einem neuen Leitfaden der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW). Solche haarsträubenden Befürchtungen äußere demnach der Bundesverband Windenergie angesichts eines Papiers, das kurz vor der Beschlussfassung stehe. „Hinweise zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“, lautet der Titel. Darin werden Dichtezentren für geschützte und windkraftsensible Vogelarten – allen voran der Rotmilan – aufgeführt.

Man darf gespannt und sicherlich auch skeptisch sein, ob sich hierdurch ausreichend geschützte Bereiche ableiten lassen und ob dies zu einer wenigstens gelinden Abschwächung eines blutigen Trends führen kann, denn selbst vor unseren europäischen Vogelschutzgebieten macht der inflationäre Windenergieausbau unserer ländlichen Kulturlandschaften und Waldökosysteme ja längst nicht mehr Halt. Bisher sieht die Sache nämlich ganz anders aus in Deutschland: Die Windkraft macht allenthalben dem Vogelschutz den Garaus!

Neu definierte Dichtezentren können vielleicht dazu beitragen, letzte „Oasen“ eines Artenschutzes für – wohlgemerkt! – geschützte EU-Vogelarten wie den Rotmilan zu sichern. Zuvorderst gewährleisten sie ein Plus an Planungssicherheit auf dem äußerst fragwürdigen Weg der Windenergieindustrialisierung all jener etwas weniger „dicht“ besetzten Lebensräume. Das heißt dann leider auch, dass alle diejenigen Habitate, die bei bereits erfolgten Kartierungen durch ein grobes Raster gefallen sind, als Windenergie-Standorte zur Verfügung stehen sollen. Grundlage dürfte die landesweite Rotmilan-Kartierung sein, die durchaus kritisch zu bewerten ist, nicht zuletzt deshalb, weil sie die Raumutzung und Dynamik dieser EU-Vogelart nicht ausreichend berücksichtigt (vgl. http://www.hoher-odenwald.de/stellungnahme-zur-rotmilan-kartierung-der-lubw/).

Fazit: Ob eine solche Vorgehensweise rechtskonform – vor allem in Bezug auf das EU_Artenschutzrecht – und gerichtssicher ist, muss sich erst noch zeigen. Zweifel sind angebracht! Die alarmierende Zerschneidung und Zerstückelung von Gesamtlebensräumen, „home ranges“ und artspezifischen Funktionsräumen kann auf diese Weise jedenfalls nicht verhindert werden. Die oben genannten Befürchtungen des Bundesverbands Windenergie zeigen offenbar vor allem eines: wie meilenwert entfernt das Rentabilitätsstreben des Windenergieausbaus vom Arten- und Naturschutz steht!

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

*EuGH: Einschränkung der Klagebefugnis in umweltrechtlichen Verfahren europarechtswidrig

In einem Gerichtsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzulässiger Beschränkungen der Klagemöglichkeiten von Bürgern
und Gemeinden bei umweltrechtlichen Verfahren hat Generalanwalt Wathelet vor vierzehn Tagen seine Schlussanträge verkündet: Der deutschen Bundesregierung hält er vor, den Zugang zu den deutschen Gerichten bei Umweltangelegenheiten EU-rechtswidrig zu beschränken. Lesen Sie hier die Presseinformation der Kanzlei Baumann in Würzburg, die auch unsere IHO in Bezug auf das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ vertritt …

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph