Wegen Lärmbelästigung

Windräder in Frankreich nicht mehr genehmigt – auch rückwirkend

In einer sensationellen Entscheidung wurden in Frankreich sämtliche Genehmigungen für Windräder aufgehoben. Grund: Die Bürger würden in unzumutbarer Weise vom Lärm belästigt. Dort messen die Richter den akustischen Beeinträchtigungen der Windräder einen erheblich höheren Einfluss auf die Gesundheit der Anwohner bei als in Deutschland. Wie bereits im TE-Wecker berichtet, hat in Frankreich der Staatsrat die Genehmigungen für Windräder an Land und die Regeln für die Erneuerung von Windparks für illegal erklärt. Das bedeutet, dass keine neuen Umweltgenehmigungen für Windprojekte mehr erteilt werden dürfen, solange nicht neue Protokolle definiert werden, wie akustische Belästigungen von Windrädern eingestuft werden sollen. Dies gilt auch rückwirkend für bereits genehmigte und errichtete Windräder.

Damit hat der Staatsrat einer Klage des Umweltschutzdachverbandes „Fédération Environnement Durable“ (FED) stattgegeben. Die Bürger würden in unzumutbarer Weise vom Lärm der Windräder belästigt. Die FED hat dies als „historische Entscheidung“ gewürdigt und nennt sie „einen großen Sieg für den Schutz der Umwelt, die Gesundheit der Anwohner und die Einhaltung der Gesetze“. Diese Entscheidung folgte einem Antrag der FED und weiteren 15 Verbänden. Der Staatsrat stellte fest, dass die ministeriellen Lärmmessverordnungen keiner Umweltprüfung unterlagen. Dies stellt einen Verstoß gegen das Gesetz dar.

Außerdem betonte der Staatsrat, dass die Entscheidungen zur Genehmigung des Akustikprotokolls nicht von der Beteiligung der Öffentlichkeit abhängig waren und somit gegen die Grundsätze der Beteiligung und Transparenz verstoßen. Tichys Einblick hatte früher schon über den Kampf von Umweltgruppen in Frankreich gegen die Lärmbelästigung von Windrädern berichtet. Dort messen die Richter den massiven akustischen Beeinträchtigungen der lauten Windräder einen erheblich höheren Einfluss auf die Gesundheit der Anwohner bei als in Deutschland.

Doch schon ein wenig verblüffend, wie komplett es dem öko-industriellen Komplex gelungen ist, die gut dokumentierten Gesundheitsgefahren massiv unter den Tisch zu kehren. Eine üble Rolle spielte dabei der Alt-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der sich einst sogar entschuldigte, weil die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), eine Behörde des Wirtschaftsministeriums, angeblich falsche Berechnungen zur Schallbelastung durch Windräder vorgelegt hatte. Darunter habe deren Akzeptanz „ein Stück weit“ gelitten, so Altmaier in seinem Kotau vor dem grünen Windindustriekomplex damals.

Denn widersprochen hatte in einem Interview seinerzeit der Direktor der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie an der Universität Mainz, Christian-Friedrich Wahl. Er leitet die „Arbeitsgruppe Infraschall“ und erforscht seit langem die Wirkung auf Organe und Zellen. Er lässt aufhorchen: „Nach der BGR-Korrektur werden die Beschwerden der Betroffenen nicht mehr im Bereich von größer 90 Dezibel geäußert, sondern bereits im Bereich zwischen 60 und 70 Dezibel.“ Denn der tatsächliche Infraschalldruck bleibt gleich, die Gesundheitsschäden ebenso.

Weiterhin seien die Anlagen der Windindustrie viel größer als vor 20 Jahren, deswegen müssten dringend neue Untersuchungen über die größeren Auswirkungen dieser gigantischen Windräder gemacht werden. Die erzeugen deutlich höhere Infraschalldrücke mit entsprechend gefährlichen Auswirkungen auf Organe und Körperzellen.

Die teilweise 200 Meter hohen Anlagen der Windindustrie überziehen das Land mit einem deutlichen Schallteppich, der von der unteren Hörgrenze bis in den nicht hörbaren Bereich reicht. Doch unser Körper spürt ihn. Biologe Wolfgang Müller hatte in seinem Buch „Krankmacher Windkraftanlagen? – Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ die wesentlichen Ergebnisse aller weltweiten Untersuchungen dokumentiert. Das Buch ist im Buchshop bei TE zu erhalten.

Doch: „Wer sich über die Windenergie informieren will und den Beteuerungen des Bundesumweltministeriums und der Länderministerien mit ihren zugehörigen Landesumweltämtern bzw. Landesanstalten glaubt, wird hinters Licht geführt“, schrieb Müller, der mittlerweile verstorben ist. Es gibt molekulare Mechanismen, mit deren Hilfe Körperzellen mechanische Kräfte erfassen und biochemische Vorgänge in den Zellen anstoßen. Auch Infraschall der Windräder gehört zu solchen mechanischen Kräften. Das bedeutet: Der Körper reagiert äußerst sensibel auf Druckereignisse auch ohne, dass wir es direkt merken. Die Wirkungen machen sich auf längere Zeit bemerkbar.

Es sind Schwankungen des Luftdrucks, die zersetzend wirken. In höheren Schwingungsbereichen nehmen wir sie als akustische Ereignisse wahr wie Sprechen, Musik und Geräusche. Unterhalb einer Schwelle von etwa 20 Hertz können wir sie nicht mehr hören, sie sind dennoch vorhanden und wirken sich auf den Organismus aus. In diesen niedrigen Frequenzbereichen haben diese Schallschwankungen zudem sehr unangenehme Eigenschaften: Sie pflanzen sich über weite Strecken nahezu ungehindert fort. Die werden über weite Strecken bis zu 20 Kilometer in der Luft übertragen. Sie werden zum Beispiel nicht durch Wände abgeschirmt. Deswegen nutzt es Anwohnern nichts, sich in abwärts gewandte Räume zurückzuziehen. Infraschall dringt dennoch hindurch.

Die gleichmäßigen Druckschwankungen entstehen beim Passieren eines Windradflügels am Turm. Hier ändern sich kurz die Druckverhältnisse am Rotorflügel und setzen sich als Welle fort. Wer neben einem Windrad gestanden hat, wundert sich darüber, wie laut es ist. Nicht nur das Rauschen der Rotoren, sondern auch der Lärm aus dem Maschinenhaus an der Spitze ist zu hören. Doch außer diesen hörbaren Maschinengeräuschen emittieren Windenergieanlagen auch tieffrequenten Schall und Infraschall.

„Die Druckschwankungen pflanzen sich bis in die Hohlräume fort, denn die stehen mit der Außenwelt in Verbindung. Diese tieffrequenten Druckschwankungen wirken sich auf die festen Strukturen und Gewebe aus. Darin sind nämlich zahlreiche Rezeptoren, die auf kleinste Luftdruckschwankungen reagieren können.“ Ständig wird das extrem empfindliche Trommelfell und Mittelohr in Mitleidenschaft gezogen. Biologe Müller: „Im Mittelohr messen ständig Rezeptoren den momentan herrschenden Luftdruck, damit ihn das Gehirn mit den Druckschwankungen der Schallwellen verrechnen kann. Dieser Verarbeitungsprozess ist unerlässlich für das Einschätzen und Vergleichen verschiedener Lautheitsempfindungen.“ So wird auch das extrem empfindliche Gleichgewichtsorgan durch die Druckschwankungen des Infraschalls in Mitleidenschaft gezogen.

In Frankreich hatte bereits 2021 ein französisches Appellationsgericht Klägern Recht gegeben, die in der Nähe von Windrädern wohnen, und festgestellt, dass der Betrieb der Anlagen zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat. In einem Berufungsverfahren erklärte das Gericht, dass die Kläger unter dem sogenannten Windturbinensyndrom leiden. Das ist auf tieffrequenten Schall und Infraschall zurückzuführen. Die Kläger haben Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe von 128.000 Euro.

„Nach so vielen Jahren gerichtlicher Verfahren wurde unser Leid endlich anerkannt“, stellten damals die beiden Kläger Christel und Luc Fockaert fest. Sie hatten 2004 im Regionalpark Haut Languedoc ein Bauernhaus gekauft und renoviert. 2008 wurden den beiden sechs Windräder auf den Höhen von Fontrieu vor die Nase gesetzt. Von dem Dorf aus sind die Anlagen zwar nicht zu sehen, wohl aber der Lärm je nach vorherrschender Windrichtung und der Leistung der auf rotierenden Köpfen installierten Windturbinen zu hören.

Die ersten gesundheitlichen Symptome traten nicht sofort, sondern erst im Laufe der Zeit nach und nach auf. Bei jeder mehrtägigen Reise verschwanden die Symptome. Zudem hielt das Gericht auch fest, dass der behandelnde Arzt der Kläger keine Auffälligkeiten in der Vorgeschichte feststellen konnte. Insbesondere wurden keine Kardial- oder HNO-Anomalien festgestellt. Die Kläger waren auch keine Gegner der Errichtung der Windenergieanlagen in der Nähe ihres Wohnhauses.

Fachleute wie der Karlsruher Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Rico Faller erwarteten seinerzeit, dass dieses Urteil des „Cour d’appel de Toulouse“ auch in Deutschland Veranlassung geben dürfte, die Rechtsprechung konsequent weiterzuentwickeln. Doch geschehen ist nichts. Anwohner von Anlagen der Windindustrie in Deutschland müssen sich weiter den Gesundheitsgefahren aussetzen – oder wegziehen.

Das steht jetzt wohl auch den Anwohnern der geplanten gigantischen Windindustrieanlagen bevor, die in die Landschaften Bayerns und Baden-Württembergs gesetzt werden sollen.

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/windraeder-in-frankreich-nicht-mehr-genehmigt/

Eingestellt von Vorstand Joachim Wallenwein am 24.03.2024

* Besonderer Vortragsabend 15.11. Wald-Michelbach – mit Biologe Prof. Dr. Michael Wink und Mediziner Dr. Eckhard Kuck

Der „Verein zum Schutz und Erhalt von Leben & Freiheit für Mensch, Tier und Natur e.V.“ mit Sitz in 69483 Wald-Michelbach im südhessischen Kreis Bergstraße (südlicher Odenwald) lädt ein:

Am Freitag, 15. November, findet ab 19:30 Uhr (Einlass: 19:00 Uhr) ein sehr hörenswerter Doppel-Vortrag in Wald-Michelbach statt (Rudi-Münzer-Halle). Die beiden Referenten sind Koryphäen in ihren jeweiligen Fachgebieten:

Prof. Dr. rer. nat. Michael Wink arbeitet als Ordinarius für Pharmazeutische Biologie an der Universität Heidelberg. Darüber hinaus ist er ein deutschlandweit renommierter Ornithologe, der etliche Publikationen und Fachbücher veröffentlicht hat (u.a. „Ornithologie für Einsteiger“) und auch für die Ornithologische Gesellschaft Baden-Württembergs seit Jahren sehr aktiv ist. Sein Vortrag, der sich auf aktuellste Veröffentlichungen zum Schutz der Artenvielfalt bezieht, trägt den Titel: „Dem Erhalt der bedrohten Biodiversität muss höchste Priorität im Umweltschutz zukommen – ein Konfliktthema für Landwirtschaft und Betreiber von Windkraftanlagen“.

Zudem referiert an diesem Abend Dr. med. Eckhard Kuck. Als Mediziner setzt er sich seit vielen Jahren mit Schallemissionen von Windkraftanlagen auseinander. Maßgeblich wirkt er sowohl beim Ärzteforum Emissionsschutz als auch bei der Vereinigung INOVIB (Independent Noise and Vibration Experts). Kuck referiert an diesem Abend unter dem Vortragstitel „Gesundheitsgefahren als Folge der Energiewende“.

Poster zur Veranstaltung: A5 Flyer RS neu | A5-Flyer_Info_VS

„Ökologische Bürgerrevolution“ oder „Medienputsch pro GRÜN“? – Gastbeitrag von Dr. Wolfgang Epple

Unter dem Titel „Fridays for Future, bayerisches Volksbegehren für die Bienen, Rezo – Phantasma einer „ökologischen“ Bürgerrevolution oder Medienputsch pro GRÜN?“ finden Sie hier einen sehr lesenswerten Gastbeitrag des versierten Biologen Dr. Wolfgang Epple. Dieser verdeutlicht in gründlicher Analyse, wie in vielen der gegenwärtig medial gehypten Bewegungen grundlegende Qualitätsmerkmale einer wahrhaft „ökologischen Bürgerrevolution“ fehlen: Selektive Themenwahrnehmung bis hin zu problematischer „Ahnungslosigkeit von Naturschutz“, fragwürdige Bündnisse, spaltende Ausgrenzungen und defizitäre Diskursbereitschaft schaffen einen schlechten Nährboden für echten Wandel. Gerade am Beispiel eines haltlosen Windenergie-Ausbaus in wertvollen ökologischen Lebensräumen wird deutlich, dass falsch verstandener „Klimaschutz“ in Gewalt gegen die Natur mündet. – Lesen Sie hier den sehr aktuellen Essay: Dr. Wolfgang Epple Juli 2019 _ Komment zu Stork ÖkoBürger- Revolution SdW220519

* Ärztebrief: WHO Leitlinien zu Umgebungslärm

In der Kategorie „Offene Briefe an politische Einrichtungen“ können Sie hier eine aktuelle Zusammenstellung lesen, die zu den ‚WHO-Leitlinien Umgebungslärm 2018…“ (bzgl. Gesundheitsstörungen durch Schall/Infraschall von WEA) durch Dr. med. Dorothea Fuckert und Dr. med. Manfred Fuckert, Ärzte für Allgemeinmedizin, verfasst wurde. Das Dokument wird durch Dres. Fuckert per Post und E-Mail an das Umweltbundesamt (Präsidentin Maria Krautzberger sowie Fachbeauftragter für Lärmminderung Thomas Myk) und das Umweltministerium Baden-Württemberg (Minister Franz Untersteller sowie Staatssekretär Dr. André Baumann) gesendet.

Offener Brief: Dres. Fuckert an UBA-Präsidentin Maria Krautzberger 30.04.2019

* „Odenwälder Lichtermeer“ als Gemeinschaftsaktion für einen Windenergieanlagen-freien Odenwald

MIt freundlicher Genehmigung von Gerhard Grünewald, Redaktionsleiter für den Lokalteil Odenwaldkreis, verlinken wir hier ein pdf zum Echo-Artikel über die Bürgerprotestaktion  „Odenwälder Lichtermeer“: Odenwälder Echo, 27.10.2018

Wesentliche Gründe, warum sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger gegen den Windenergie-Ausbau im hessischen, badischen und bayerischen Odenwald wenden, sind – neben weiteren sehr wichtigen Aspekten – der Artenschutz mitsamt dem Lebensraum- und Landschaftsschutz. Auch die Tatsache, dass eine Sicherung der Stromversorgung durch die so genannte „Energiewende“ für viele kritisch denkende Bürger nicht zu erkennen ist, bringt Kritiker respektive Gegner dieser Entwicklung zu ihrer Positionierung. Mit nach wie vor unter 3 % Anteil der Windenergie am deutschen Endenergieverbrauch, und das bei mittlerweile etwa 30.000 Anlagen, ist eine „Wende“ von fossilen Energieträgern hin zu Erneuerbaren keinesfalls erkennbar – und somit natürlich auch keine CO2-Reduktion. Speichertechnologie in einer annähernd ausreichenden Quantität ist nicht verfügbar sachlich-fundierte Prognosen (bspw. Institut für Wirtschaftsforschung) stehen den Illusionen vieler Energiewendler mit harten Tatsachen entgegen. Auch die ehemaligen Landräte Wilkes (Bild rechts) und Schnur stehen längst gegen den Weindenergie-Ausbau im Odenwald auf, und mit ihnen sprechen sich mehr und mehr Handlungs- und Entscheidungsträger in den Rathäusern gegen diese Entwicklung aus und fordern alternative energiepolitische Wege. Tourismuswirtschaft, Lebensqualität, Umwelt- und Gesundheitsschutz sind weitere Kriterien. – Leider kommen diese essenziellen Aspekte im Echo-Artikel zu kurz, welcher aber dennoch einen Eindruck von der Bürgeraktion „Odenwälder Lichtermeer“ geben kann – im Artikel konzentriert auf den Schwerpunkt südhessischer Odenwaldkreis. (Fotos: privat)

* Kritik am „Dichtezentren“-Konzept

Artenschutzrechtlich sehr problematisch sind verschiedene Programme, u.a. des Umweltministeriums in Baden-Württemberg, um im Rahmen von landesweiten Schwarzstorch- und Rotmilan-Kartierungen explizit Brutstätten zu erfassen und allein hieraus so genannte „Dichtezentren“ abzuleiten (wie dies bereits zuvor für Rot- und Schwarzmilan erfolgt war).

In verhaltensökologischer Hinsicht sind solche Ansätze viel zu statisch gefasst und zu kleinräumig festgelegt, Weitaus entscheidender als eine räumlich wie zeitlich allzu statische Begrenzung auf Bruthabitate ist die Raumnutzung der Schwarzstörche, Rotmilane und Co. im räumlich-funktionalen Zusammenhang. Hierzu spricht unter anderem das „Schwarzstorch-Urteil“ des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 eine deutliche Sprache, indem dieses die Relevanz der Raumnutzung für die Ermittlung und Bewertung von Artenschutzkonflikten deutlich akzentuiert.

Räumlich und zeitlich stark vereinfachte Kartierungsergebnisse weisen also einerseits einen allzu statischen Charakter auf, welcher der Dynamik in den Biozönosen (Gemeinschaft von Organismen verschiedener Arten in einem abgrenzbaren Lebensraum) keineswegs gerecht werden kann, welcher andererseits die hochrelevante Arealausbreitung mittels Pionieren am Rande so genannter „Dichtezentren“ nicht berücksichtigt und welcher schließlich dem EU-rechtlichen Individuenansatz widerspricht. – Näher ausgeführt wird dies in folgender Bearbeitung: HAHL 2018 Dichtezentren _ HAHL-proreg-08.2018

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* „Hambacher Forst“ vs. Waldrodungen für Windkraft – medial inszeniertes Schwarz-Weiß-Denken?

Zur Abholzung im „Hambacher Forst“ und zu den Aktivitäten, um dieses Waldgebiet in NRW zu schützen und dabei auch gegen Kohlestrom zu protestieren, kann – und muss – man vielfältige Aspekte im Auge behalten. Man kann den „Hambacher Forst“ wildtierökologisch betrachten: die Bechsteinfledermaus bildet dort beispielsweise das größte bekannte Vorkommen der deutschen atlantischen Region. Gleichwohl wird man sich damit auseinander setzen müssen, dass (grundlastfähiger) Kohlestrom mit einem Anteil von rund 9 % am Endenergieverbrauch (Quelle: ifo) sowie andere fossilie Energieträger nicht einfach mal durch (fluktuative, also stark schwankende) „Erneuerbare“ ersetzt werden können, wenn gleichzeitig auch die Kernkraft aufgegeben wird. – Differenziert denken statt voreilig Positionen beziehen hilft hier sicherlich weiter.

Vor allem auch in punkto Ökologie und Schutz von Waldökosystemen sollte man nicht mit zweierlei Maß messen, denn unter manchen Umweltaktivisten und einigen der bekannten „Umweltverbände“ begegnet uns derzeit ein allzu vereinfachtes „schwarz-weiß“-Denken, etwa so: vielfaches Abholzen in Waldökosystemen für bisher 30.000 Windenergieanlagen – das ist gut („Energiewende“); aber Abholzen von Waldgebieten für den Kohleabbau – das ist schlecht. Ein solches Positionieren entlarvt, dass es so manch einem weitaus mehr um energiepolitische Ideologien geht als um wahrhaftigen Wald- und Naturschutz. Dass ein so genannter „Ökostrom“ wiederum zur vielfach potenzierten Waldzerstörung und Zerschneidung von Gesamtökosystemen führt und erhebliche Gebietsanteile unserer Naturlandschaften betrifft, wird allzu oft ignoriert.

Unser IHO-Mitglied Prof. Dr. Ute Gummich fragt angesichts der immer weiter betriebenen Waldrodungen in Baden-Württemberg, Hessen und anderen Bundesländern zwecks Errichtung einer Windenergie-Industrie – gerade auch in Wäldern -, wo denn der Aufschrei bleibe: „Hambi“ ist auch in Hessen und Baden-Württemberg, natürlich auch im Odenwald … – Lesen Sie hierzu den Kommentar der Physikerin Ute Gummich 0918

* Ärztebrief zu zwei Infraschall-Studien

Zum Infraschall von Windenergieanlagen kommt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe auf Basis einer zwölfjährigen, jetzt abgeschlossenen Langzeitstudie zu dem Ergebnis, „dass die Schallemission moderner und großer Windkraftanlagen mit Leistungen von mehr als 500 kW Reichweiten von über 20 km hat. Diese Entfernung steigt im Falle von Windparks auf ein Vielfaches. …“ Weitere Informationen: http://www.bgr.bund.de/…/Proje…/abgeschlossen/hufe_wka.html…

Die IHO wendet sich hierzu mit einer aktuellen Stellungnahme an die LUBW. Die Stellungnahme weist ergänzend auf den messbaren Körperschall hin, der mit der tieffrequenten Schallausbreitung einher geht: „… Bedeutsam ist v.a. der Aspekt, dass nicht nur der luftgeleitete Infraschall der WEA als störende Immission gemessen und festgestellt werden kann, sondern ebenso parallel AUCH der bodengeleitete „Körperschall“. Hier ist der Ansatz (der human-pathogenen Schädigung) zu suchen und zu sehen …“ Die vollständige Stellungnahme lesen Sie bitte hier: LUBW Windenergie Infraschall 210417

Weitere Hintergründe auf dieser Website: Infraschall Fuckert 301115 – Ferner sei hier auf eine Studie (2015) verwiesen, die zweifelsohne zeigt, dass Menschen auch tiefere Freqzenzen als 20 Hertz wahrnehmen können; in dieser Veröffentlichung geht es um die Erfassung von tieffrequentem Schall bis zu 8 Hertz: http://www.deutschlandfunk.de/infraschall-der-mensch…: „... Die Ergebnisse waren überraschend eindeutig. Bis hinunter zu Frequenzen von acht Hertz gaben viele der Probanden an, noch etwas wahrzunehmen – auch wenn sie keine Tonhöhen mehr unterscheiden konnten. Zugleich zeigten die Hirnscans eine zugehörige Aktivität im Hörzentrum. Infraschall wird demnach, wenn er laut genug ist, wie normaler Hörschall über das Gehör erfasst und verarbeitet. ...“

In einer weiteren Infraschall-Studie der Charité (Berlin), der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) Braunschweig und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) wurde mittels fMRT-Untersuchungen offenbar wissenschaftlich nachgewiesen, dass der von Windkraftanlagen erzeugte Infraschall störend auf Grundfunktionen des menschlichen Gehirns einwirkt. – Lesen Sie hier einen weiteren Ärztebrief aus den Reihen der IHO: LUBW Infraschall Veränderungen Gehirnfunktionen 240417

Verlärmung und Infraschall durch Windenergieanlagen und andere Formen der Technisierung naturnaher Landschaften sind Aspekte im Umweltschutz, die neben den gesundheitlichen Auswirkungen natürlich auch – beispielsweise nach Landschaftsarchitekt Werner Nohl – den Landschaftschutz und im Sinne eines „Verlusts der Stille“ die Landschaftsästhetik betreffen. (Bild / Visualisierung: Fuckert/IHO)

* IHO: (über-)regional u. länderübergreifend

Im Rahmen verschiedener Anfragen wirkt unsere „Initiative Hoher Odenwald e.V. – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ in der Region und teils auch weit darüber hinaus beratend. Anfragen und fachliche Einschätzungen, teils Stellungnahmen der IHO beziehen sich derzeit u.a. auf Gebietskulissen im südhessischen Kreis Bergstraße und Odenwaldkreis, im nordbadischen Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis bis hin beispielsweise zum saarländischen Landkreis des Regionalverbands Saarbrücken. Dabei geht es u.a. um Fragen des Arten und Landschaftsschutzes, des Umweltschutzes sowie um FFH- und Vogelschutzgebiete. – Die IHO etabliert sich seit drei Jahren zusehends als länderübergreifend und regional wie überregional aktive Vereinigung rund um Umwelt- und Naturschutzfragen.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie

Unsere Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie der Metropolregion Rhein-Neckar wurde fristgerecht zum 09. Mai beim Verband Region Rhein-Neckar eingereicht und besteht aus zwei Komponenten:

Teil 1 (37 Seiten) bezieht sich auf die Vorrangfläche „VRG NOK/RNK-VRG01-W Waldbrunn/Eberbach“, also Markgrafenwald/Augstel, und nimmt in diesem Rahmen insbesondere zum „Umweltbericht“ des Regionalverbands Stellung:  IHO-Stellungnahme Teil 1

Teil 2 (3 Seiten) bezieht sich auf den „Odenwald als Gesamtökosystem von europäischem Rang und UNESCO Global Geopark“: IHO-Stellungnahme Teil 2

Zudem wurde Die Bearbeitung auch als gemeinsame Stellungnahme der „Naturschutzinitiative e.V.“ und der „Initiative Hoher Odenwald e.V.“ an den Verband Region Rhein-Neckar gereicht: Gemeinschaftliche Stellungnahme IHO/Naturschutzinitiative