Einwendungen zum BImSchG-Genehmigungsantrag ‚Windpark Waldbrunn‘ (zuvor ‚Markgrafenwald‘) 2023

„Windräder im Wald sind Irrsinn im Quadrat“
Peter Wohlleben
Schlagzeile zum Interview, Stuttgarter Zeitung, 06.08.2021


Sehr geehrte, liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer,

wie Sie vermutlich schon wissen und wir seit langem erwartet haben, wurde nun erneut am 6. Juni 2023 ein Genehmigungsverfahren für den geplanten Windpark Waldbrunn (früher „Windpark Markgrafenwald“) eröffnet. Die Fa. MVV Windenergie GmbH Mannheim beantragte 7 Windkraftanlagen. Die öffentliche Auslegung begann am 12.06. und endete am 11.07. Schriftliche Einwendungen können bis 11.08. 2023 postalisch oder online eingereicht werden, am besten direkt an: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Mosbach, Immissionsschutzbehörde, Renzstraße 10, 74821 Mosbach, umwelt@neckar-odenwald-kreis.de.

Einwendungen kann jede Person stellen, auch wenn sie nicht direkt betroffen ist. Für direkt Betroffene (Anlieger) ist es besonders wichtig, Einwendungen zu erheben. Denn nur auf dieser Grundlage können später evtl. Rechtsforderungen (z.B. Schadensersatzansprüche) geltend gemacht werden. Hier einige Vorschläge: „Hiermit erhebe ich, (vollständiger Name + Adresse), Einwendung gegen den geplanten Windpark Waldbrunn wegen der möglichen Belastung durch: 1., 2., 3…“

  • 1. Trotz der politisch motivierten Weisung gegenüber den Kommunen, bestehen unsererseits nach wie vor erhebliche Bedenken bezüglich der Errichtung von Windanlagen in Naturschutz-sensiblen Landschaften, insbesondere im Waldgebiet rund um den Katzenbuckel. Es gibt weiterhin erhebliche und nicht auszuräumende umweltrechtliche Konflikte: selbst bei scheinbar langsam drehenden Rotoren erreichen deren Spitzen Geschwindigkeiten von weitaus mehr als 250 km/h. Sie entfalten nicht nur eine tödliche Schlagwirkung, sondern auch eine nicht minder schädliche Sogwirkung durch Unterdruck. Betroffen sind im Planungsgebiet neben Insekten, 15 Fledermausarten, Großvögel (Mäusebussard, Wespenbussard, Schwarzstorch, Kolkrabe, Rot- und Schwarzmilan), einige EU-rechtlich streng geschützt, wie besonders der Schwarzstorch. Sein Vorkommen im Planungsgebiet ist einer der wenigen Kernzonen in Baden-Württemberg. Zudem haben die Anlagen eine Scheuchwirkung. Die genannten Faktoren tragen massiv zum weiteren Verlust der Artenvielfalt (Biodiversität) bei. Leider schränkt die Ampelregierung den Artenschutz zunehmend ein durch Änderungen des Naturschutzgesetzes – entgegen dem übergeordneten EU-Recht.
  • 2. Hörbaren Schall (für Anlieger vorrangig!), evtl. auch durch den unhörbaren, doch auf den Körper einwirkenden und u.U. gesundheitsgefährdenden Infraschall. Der Geschäftsführer eines anerkannten Bauphysik-Ingenieursbüros, u.a. spezialisiert auf Schallimmissionsschutz, wies uns nach seiner Durchsicht des vorliegenden Genehmigungsantrags darauf hin, dass die Grenzwerte in der Schallimmissionsprognose teilweise voll ausgeschöpft wurden. Damit bliebt keinerlei Spielraum für zusätzliche Belastungen (genannt „Vorbelastungen“). Diese könnten – entgegen der Behauptung im Antrag – bereits bestehen, z.B. durch Gaststättenbetriebe und andere Gewerbe, oder in Planung sein, v.a. nämlich durch geplante Wärmepumpen (von denen man ja derzeit ausgehen muss!). Denn damit müsste die Zusatzbelastung (durch den Windpark) an allen Immissionsorten 6 dB unter dem „IR-Wert“ nachts liegen. Doch genau diese werden teilweise schon voll ausgeschöpft bzw. sogar um 0,2 dB überschritten. (Übrigens mussten schon “leisere“ Anlagen eingesetzt werden, um überhaupt eine Punktlandung – ohne Berücksichtigung möglicher Vorbelastungen – erzielen zu können). Deshalb können Sie als Hauptargument Ihrer Einwendungen vorbringen: „In Anbetracht der teilweise vollen Ausschöpfung der zulässigen Grenzwerte in der Schallimmissionsprognose wurden eventuell schon bestehende oder geplante Vorbelastungen, z.B. Gaststätten und andere Gewerbe, insbesondere durch Wärmepumpen-Pläne nicht ausreichend untersucht, weshalb ich dies hiermit einfordere“.

Weitere Einwendungen wegen möglicher Belastungen durch:

  • 3. Langfristige Zerstörung des Landschaftsbildes des Hohen Odenwaldes, und zwar nicht nur örtlich, sondern weithin sichtbar.
  • 4. Optische Bedrängnis und Schattenwurf (besonders belastend für die Bewohner der mehrere Hundert Meter tiefer liegenden Täler. Die 7 Windturbinen würden dann zusätzlich mit 250 m Höhe über dem Bergrücken ragen)
  • 5. Brandgefahr
  • 6. Unfallgefahr, z.B. durch Eiswurf oder Abbruch eines Bauteils
  • 7. Immobilienwertverlust („für mein Grundstück, Haus, meine Eigentumswohnung, wodurch auch meine Altersversorgung gefährdet ist“)
  • 8. Trinkwassergefährdung, z.B. durch Bodenversiegelung mit Grundwasserverdrängung
  • 9. Freisetzung giftiger Substanzen in Luft, Boden und Wasser – das in Windkraftanlagen verwendete SF6 = Schwefelhexafluorid ist laut einem Bericht des „Weltklimarats“ das stärkste bekannte Treibhausgas. 1kg dieses Gases ist so klimawirksam wie 24 Tonnen CO2.. Auch Arsen kann austreten.
  • 10. Bodenversiegelung durch Verbauung von 2.500 – 3.500 Tonnen Stahlbeton pro Fundament mit zusätzlich mehreren Tausend Tonnen für jede einzelne Windkraftanlage.
  • 11. Keine Gewährleistung einer umweltgerechten Entsorgung schadhafter oder veralteter Rotorblätter, v.a. von Verbundmaterial aus tropischem ! Balsaholz (5-6 m3 pro Rotorblatt), Glasfasern und Kunststoffen. (Zudem ist die Herstellung mancher Bauteile extrem umweltbelastend. Stichwort Neodym-Gewinnung in China)
  • 12. Keine Gewährleistung des vollständigen Rückbaus, v.a. des tief im Boden verankerten Stahlbeton-Fundaments

Das vordringliche Argument der IHO ist selbstverständlich der Arten-, Landschafts- und Umweltschutz, das Sie jedoch ebenfalls einbringen können. Vor allem wurde der Schutz bisher in der Vogelschutzrichtlinie streng geschützter Arten von der jetzigen Bundesregierung durch mehrfache Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zunehmend eingeschränkt, entgegen der übergeordneten EU-Gesetze. Wie Wirtschaftsminister Robert Habeck ankündigte, soll es beim Windkraftausbau „kein Tabu“ mehr geben. Unter anderem dürfen Windkraftanlagen immer näher an Wohngebiete heranrücken.
Die drastischen Einschränkungen des Natur- und Umweltschutzes wurden inzwischen von größeren Umweltschutzorganisationen (Naturschutzinitiative und NABU) per Gutachten belegt, öffentlich gerügt und über Rechtswege angegangen.

Im jetzigen Genehmigungsverfahren hat die IHO eine spezialisierte Anwaltskanzlei sowie ein Planungsbüro für Umweltschutz mit einer ausführlichen Einwendung beauftragt, in welche die uns bereits vorliegenden Gutachten eingebunden werden. Diese Einwendung soll die zuständige Behörde im Landratsamt NOK davon überzeugen, eine Genehmigung des extrem Natur- und Umwelt-belastenden bzw. zerstörenden Projektes zu versagen. Die IHO wird jedenfalls alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, ggf. mit einer Klage beim Verwaltungsgerichtshof.

Spenden hierfür bitte an:

Spendenkonto: Initiative Hoher Odenwald e.V. Volksbank Neckartal
IBAN DE3167291700 0027636900 | BIC GENODE61NGD

Spenden an die Initiative Hoher Odenwald e.V. sind steuerabzugsfähig
Amtsgericht Mannheim VR 440887 | Steuernummer: 40004/20942
(für eine Bescheinigung bitte Namen + Adresse angeben!)

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Manfred Fuckert, Dr. Dorothea Fuckert (für den IHO-Vorstand)


Die nächste entscheidende Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 20. Juli um 19 Uhr im großen Saal der Gemeinde, Alte Marktstr. 4, 69429 Waldbrunn statt.

Zusatzinformation: die Stromerzeugung durch alle sogenannten „erneuerbaren Energien“ liegt bei ca. 50%, davon durch Windkraft wiederum etwa die Hälfte. (Energiedaten: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 2021). Aber: sämtliche ca. 30.000 Windkraftanlagen in Deutschland erzeugen nur 3,5% der Gesamt-Energieproduktion. Auch beim weiteren Ausbau von nochmals 4x oder 5x so vielen Windenergieanlagen wie bisher wird dieser Betrag nur unwesentlich mehr werden, da Windkraft absolut unberechenbar und unzuverlässig ist. Und wie die schönsten Landschaften in Deutschland dann wohl aussehen werden?! Zudem bremsen große Windparks nachweislich die Windströmungen und fördern so die Trockenheit. Für diese miserable Effizienz werden andererseits unermessliche Risiken und Schäden verursacht. Nicht zuletzt ist der Strompreis mit der höchste der Welt; und er wird noch weiter steigen.

(Autoren: Dr. Dorothea und Dr. Manfred Fuckert)