Ab 25. Juli findet der sehr wichtige, zur behördlichen Entscheidung beitragende Erörterungstermin im Rahmen des BImSchG-Verfahrens zum „Vorhaben Windpark Markgrafenwald“ statt – ein formeller Verfahrensschritt, unabhängig von den kommunalen Beschlussfassungen unserer Gemeinderäte. Sowohl Vorhabensträger als auch Einwender und Träger öffentlicher Belange werden dabei die Positionen aus ihren Gutachten im öffentlichen Austausch gegenüberstellen.
Damit es erst gar nicht zu privaten Klagen durch Anwohner kommen muss, und auch um einem möglichen „Einklagen“ von Vorhabensträgern über § 35 BauGB (Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich) umweltrechtlich solide entgegen zu wirken, geht es uns jetzt um das abschließende Ziel: die entschiedene Ablehnung des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ auf der Grundlage des seit 2014 (!) nachgewiesenen immensen artenschutzrechtlichen Konflikts herbeizuführen!
Hierfür kämpft die IHO seit über drei Jahren. Unsere Gutachten, fachlichen und rechtlichen Ausarbeitungen gipfeln in der aktuell vorgelegten knapp 100-seitigen IHO-Stellungnahme der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte, mit der wir unsere Positionen ab 25. Juli in den Erörterungsgesprächen konsequent vertreten werden. Unsere Chancen stehen sehr gut! – Wir danken allen unbeugsamen Unterstützern und großzügigen Spendern. Sie können die intensive Arbeit unseres gemeinnützigen Vereins für Landschaftsschutz, Erhalt der Artenvielfalt, Lebensqualität und Gesundheit auf diesem Wege mit uns gemeinsam tragen. Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, ist Ihre Spende steuerlich absetzbar.
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph