Wie heute über das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis zu erfahren ist, wird der Erörterungstermin, der ab dem 25.07.2016 in der Winterhauch Grundschule in Waldbrunn, stattfinden sollte, auf Antrag der Windpark Markgrafenwald GbR kurzfristig abgesagt! Bekanntmachung Absage Erörterungstermin
Augenscheinlich führte die mittlerweile weitestgehende Aussichtslosigkeit auf eine artenschutzrechtliche Genehmigung nach intensiver fachlicher und umweltrechtlicher Vorarbeit der Initiative Hoher Odenwald und sukzessive auch der großen Naturschutzverbände zu diesem Antrag der Vorhabensträger. – Zuvor hatte auch die Untere Naturschutzbehörde sehr kritisch zum Vorhaben Stellung bezogen und dabei im Wesentlichen den Punkten, die auch in der fast 100-seitigen IHO-Stellungnahme über die Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte vorgelegt wurde, angeschlossen und aus ihrer fachlichen Sicht zudem ergänzt. UNB Neckar-Odenwald-Kreis: STN UNB_07.07.16; UNB Rhein-Neckar-Kreis: STN UNB RNK 24.05.16
Mit Sicherheit sind die artenschutzrechtlichen Bewertungen, die klar gegen eine noch genehmigungsfähige Realisierung eines „Windparks Markgrafenwald“ sprechen, kaum noch zu überwinden. Nach derzeitigem Stand sind dennoch verschiedene Möglichkeiten denkbar, nämlich dass die Antragsteller: (a) ihren Antrag zurücknehmen; (b) einen geänderten Antrag vorlegen; (c) weitere Untersuchungen abwarten. – Daher ist ein Erörterungstermin zu einem späteren Zeitpunkt nach aktuellen Kenntnissen nicht auszuschließen. Natürlich werden wir die Spendengelder für den beabsichtigten Zweck, nämlich für den möglicherweise in einigen Monaten stattfindenden Erörterungs-Nachholtermin aufbewahren. Wir bleiben konsequent in Stellung und klären derzeit über unsere Rechtsanwaltskanzlei die weiteren Schritte! Wir informieren unsere Mitglieder und Förderer dann aktuell darüber.
Hierzu eine Pressemitteilung der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vom heutigen Tag: PM RA Kanzlei Baumann Rechtsanwälte 20.07.16
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph