In einem Gerichtsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzulässiger Beschränkungen der Klagemöglichkeiten von Bürgern
und Gemeinden bei umweltrechtlichen Verfahren hat Generalanwalt Wathelet vor vierzehn Tagen seine Schlussanträge verkündet: Der deutschen Bundesregierung hält er vor, den Zugang zu den deutschen Gerichten bei Umweltangelegenheiten EU-rechtswidrig zu beschränken. Lesen Sie hier die Presseinformation der Kanzlei Baumann in Würzburg, die auch unsere IHO in Bezug auf das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ vertritt …
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph