Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und die LUBW haben neue „Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ veröffentlicht (Download unter Webcode NuL4196).
Die Ornithologische Gesellschaft Baden-Württemberg (OGBW) hat das Papier in Bezug auf den Schwarzstorch exemplarisch geprüft und kritisiert nun in einer Stellungnahme, dass die Regelungen zur Genehmigung von Windenergieanlagen zum Nachteil für die Art abgeschwächt wurden.
Die Prüfung hat ergeben, dass die bisher für den Bau von Windenergieanlagen gültigen Regelungen zum Schwarzstorch erheblich und auf Kosten des Schutzes dieser streng geschützten, gefährdeten, windkraftsensiblen Vogelart des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie verändert worden sind. Insbesondere wurden die Abstandsregelungen für Windkraftanlagen zu Schwarzstorchhorsten drastisch verkleinert, so die OGBW. Die Veränderungen gründen nicht auf einem wissenschaftlich gesicherten Fundament. Sie wurden ohne kritische Prüfung von anderen Bundesländern übernommen. Die OGBW geht davon aus, dass die in den Hinweisen getroffenen Regelungen zu einem erhöhten Tötungsrisiko und damit zu einer erhöhten Gefährdung des Schwarzstorchs in Baden-Württemberg führen werden. Die gesamte Stellungnahme finden Sie unter Webcode NuL4196. OGBW/Red
https://www.nul-online.de/Magazin/Archiv/31,QUlEPTY1MjQyMDUmTUlEPTgyMDMw.html
Eingestellt von Vorstand Joachim Wallenwein, 23.01.2024