Erhebliche Forsteingriffe im Frühjahr im „Augstel“ und in Teilgebieten des „Markgrafenwaldes“ (Kulturdenkmal Unterferdinandsdorf) widersprechen den Vorgaben der Vogelschutz-Richtiinie und des Bundesnaturschutzgesetzes. IHO wendet sich mit einer Beschwerde an die zuständigen Unteren Naturschutzbehörde und plädiert für eine nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung. Mehr dazu: Forst Augstel Markgrafenwald Umweltrecht-Verstöße _ IHO-310317