Klage gegen das Land Baden-Württemberg

Auf der Basis eines von uns beauftragten speziellen Gutachtens des Fachbüros ‚proreg‘ sowie ergänzender umweltjuristischer Ausführungen führen wir als klagebefugter Umweltverband seit November 2024 eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen der nicht erfolgten Ausweisung eines Vogelschutzgebietes ‚Östlicher Odenwald‘ zum Schutz der gehäuften, fachlich nachgewiesenen Schwarzstorch-Vorkommen. Der 2014 von NABU und BUND gestellte Antrag zur Feststellung eines faktischen Vogelschutzgebietes landete in den Schubladen des Ministeriums in Stuttgart. Unabhängig davon hatte die IHO ein solches Gebiet bereits 2013 beim Regierungspräsidium Karlsruhe angemahnt. In einem faktischen Vogelschutzgebiet besteht absolutes Verschlechterungsverbot nach BNatSchG.

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Eingestellt von Vorstand Joachim Wallenwein am 09.01.2025