Mit der Auswahl der eingesetzten Gutachter und Kartierer – und ihren Art-spezifischen Fähigkeiten – steht und fällt die Qualität avifaunistischer Gutachten. Auf diesen Gutachten müssen behördliche Genehmigungsentscheidungen schließlich aufbauen. In vielen Fällen haben sich bei ungenügend oder fachlich fehlerhaften Begutachtungen gravierende Defizite gezeigt. Umso mehr ist ein intensives Qualitätsmanagement, das mit der Methodik und den Detailkenntnissen im Gelände beginnt, dringend erforderlich.
Da es bei Genehmigungen letztlich um Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das höher stehende EU-Artenschutzrecht gehen kann, muss der Maßstab für Kartierungen auf höchstem Qualitätsniveau angesiedelt werden. Fachlich mInderwertige oder viel zu wenig differenzierte Herangehensweisen sind nicht etwa tolerabel, sondern auf rechtlicher Ebene inakzeptabel.
Einen wesentlichen Beitrag zu einem Qualitätsmanagement ist jetzt auf dem „blackstorkblog“ nachzulesen. „Die fachlichen Anforderungen liegen demzufolge speziell bei der Erfassung von Schwarzstörchen (Raumnutzung, Nestsuche etc.) für einen delegierten Kartierer in Deutschland sehr hoch. Wegweisende Referenzabfragen an den Kartierer werden bei den zuständigen Fachbehörden … immer wieder versäumt“, heißt es dort. Lesen Sie mehr dazu im „Schwarzstorch-Blog von Carsten Rohde.
Natürlich ist auch für viele andere Arten, nicht allein für den Schwarzstorch, ein Qualitätsmanagement gerade angesichts des rasant fortschreitenden WEA-Ausbaus in deutschen Mittelgebirgen unabdingbar. Stets wäre auch das Gesamt-Ökosystem im Auge zu behalten, was aber angesichts etlicher, voneinander unabhängig betrachteter Einzelgenehmigungen keineswegs berücksichtigt wird.
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph