* Neue Studie zu Infraschall durch großtechnische Anlagen wie WEA

Dr.-Ing. Detlef Krahé ist Universitäts-Professor für Elektroakustik. Aktuell berichtet er über die Ergebnisse seiner Forschungsgruppe zu Infraschall und tieffrequenten Geräuschen und deren gesundheitliche Auswirkungen. Es wird überdeutlich, dass diese Problematik sowohl bautechnisch als auch rechtlich (TA Lärm) bislang allzu sehr vernachlässigt wird. Psychoakustisches Fazit: Lärmende Großanlagen wie WEA emittieren tieffrequenten Schall und können betroffene Anwohner krank machen. Einer der untersuchten Fälle zeige, dass sich „Betroffene noch in 4 km Entfernung durch eine [tieffrequente] Schallquelle belästigt“ fühlen können. Krahé bilanziert: „Die Emission tieffrequenter Geräusche muss mehr Beachtung finden – für die Betroffenen sind das oft erhebliche mentale Belastungen.“ Bei Windkraftanlagen versagen bisher Normen, Mess- und Rechenverfahren, eine Infraschallprognose der tatsächlichen Belastung für Anwohner bleibe aus. – Weitere Infos finden Sie im Artikel des VDI Verlags für Ingenieure und technische Fach- und Führungskräfte (Quelle: http://www.vdi-nachrichten.com/Aus-VDI/Laermproblem-im-Wohngebiet).

WKA-Braeunlesrot +EisigklingeUnter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Krahé erschien brandaktuell die „Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall“  des Umweltbundesamts. Es geht darin um eine „Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Ermittlung der Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen“ in Bezug auf verschiedene technische Quellen, um eine Grundlage für weitergehende Untersuchungen und systematische Erhebungen zu schaffen. Dabei sollten „Anlagen mit einer hohen Anzahl von Betroffenen gewählt werden, wie zum Beispiel Blockheizkraftwerke, Windenergieanlagen und Pressen/Stanzen von Produktionsbetrieben“ (aaO., S.118 „Schlussfolgerungen und Empfehlungen“). Es zeigte sich ein dringender Bedarf, „geeignete Messmethoden, Prognoseverfahren und die Festlegung von Zumutbarkeitsgrenzen“ zu entwickeln. Die Studie stellt fest, dass der Infraschallbereich unter 8 Hz derzeit rechtlich nicht beurteilt werden kann; die DIN 45680 der TA Lärm ermöglicht hierfür keinerlei Grundlage. Eine „ganzheitliche Beurteilung, die Festlegung von Grenzwerten sowie standardisierte und genormte Prognoseverfahren“ werden angemahnt. „Pauschale Ansätze … wie zum Beispiel die Festlegung von Mindestabständen, erscheinen ohne fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkmechanismen der Geräuschquellen nicht sachgerecht“ (aaO.). Wir merken an: Genau in dieser völlig unsachgerechten Situation bewegen wir uns gegenwärtig in Bezug auf die derzeitige Planung und Realisierung von Windenergieanlagen! Wir halten diese Vorgehensweise für inakzeptabel und unverantwortlich. – Die komplette Studie lesen Sie bei Interesse bitte hier.

Foto: Das Bild zeigt eine Visualisierung des projektierten Westbereichs des „Windparks Markgrafenwald“, Nordblick von Waldkatzenbach; Visualisierung: Dr. M. Fuckert, maßstabsgerecht und realistisch dargestellt und ohne Verzerrungseffekt durch Weitwinkel-„Verniedlichungen“ (Bild zum Vergrößern anklicken)

* Aussagen des Weltklimarats „verdreht“

Kaum zu glauben: Der kürzlich vorgelegte Bericht des Weltklimarats (IPCC = Intergovernmental Panel on Climate Change) ist in einer „Kurzfassung“, welche die Bundesregierung herausgab, „umgedeutet“ worden, wodurch einige brisante Widersprüche zur deutschen Klimapolitik schlicht verschwinden, wie aktuell beispielsweise die FAZ schreibt.

Eigentlich ist der IPCC der Ansicht, so publiziert die Frankfurter Redaktion, die „milliardenschwere Ökostromförderung sei nutzlos„, doch das passe wohl nicht ins bundespolitische Kalkül. Ein „staatlicher Zwang oder eine Lenkung, bestimmte CO2-Vermeidungstechnologien einzusetzen, wie es das EEG tut“, zerstöre die Anreize des Emissionshandels. Deshalb sei der „stark geförderte Einsatz erneuerbarer Energien (Stromerzeugung durch Photovoltaik, Windkraftanlagen, Biomasse etc.) teuer und nutzlos, weil dadurch unter dem Strich nicht mehr Emissionen eingespart werden, als das „Cap“ festlegt“, schreibt Joachim Weimann, Professor für Umweltökonomie, im FAZ-Artikel, den Sie hier nachlesen können.

Und weiter heißt es: „Skandalös an dem Papier ist, dass die Bundesregierung ihre eigene Position als die des IPCC ausgibt“ statt den kritischen „wertvollen Diskussionsbeitrag“ des Weltklimarats offen zu diskutieren. „Wir pumpen jährlich mehr als 20 Milliarden Euro … in die Förderung der erneuerbaren Energien. Wir nehmen die großflächige Zerstörung wertvoller Kulturlandschaften durch Windräder … in Kauf … Die Politik, die uns das zumutet, verweist dabei auf die Expertise des IPCC.“ Doch deren „unbequeme Wahrheit“ werde „verdreht“ und lese sich dann „völlig anders“.

Prof. Joachim Weimann, Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftspolitik an der Uni Magdeburg, war einer der Kommentatoren des jüngsten IPCC-Klimaberichts und ist Autor des hier vorgestellten FAZ-Artikels.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Schreiben an das Regierungspräsidium Karlsruhe

Vor fünf Wochen bereits wurde die Schwarzstorch-Raumnutzungsanalyse für das Gebiet Markgrafenwald/Augstel und Umgebung durch einen ausgewiesenen Schwarzstorch-Experten abgeschlossen und den Auftraggebern, dem Ingenieurbüro für Umweltplanung Simon und somit der „Windpark Markgrafenwald GbR“ übergeben, wie wir auf formelle Anfrage in Erfahrung brachten. Trotz mehrfacher Aufforderung an die Untere Naturschutzbehörde, gemäß Umweltinformationsgesetz Einsicht in diese RNA zu bekommen, wurde uns dies bislang nicht ermöglicht, mit der Begründung, es läge auch dort noch nicht vor. Da dieses wichtige Dokument demnach von den Auftraggebern unter Verschluss gehalten wird, ist davon auszugehen, dass das SchwarzstorchSONY DSCvorkommen im betreffenden Raum artenschutzrechtlich deutlich gegen eine weitere Umsetzungsplanung des Windpark-Projekts sprechen muss, was sich wiederum mit unseren eigenen Flugbeobachtungen und Auswertungen vollkommen deckt. Was wird mit der Hinauszögerung der Vorlage eines Gutachtens bezweckt? Mit diesen Bedenken wendet sich die IHO in einem Schreiben ans Regierungspräsidium Karlsruhe

(Foto: Schwarzstorch im Reisenbacher Grund, Aufn.: Ried-Ziegler; zum Vergrößern anklicken)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Stellungnahme zum Managementplan des FFH-Gebiets Odenwald Eberbach

Vereinszweck der Initiative Hoher Odenwald ist die Erhaltung von Natur, Landschaft, Kultur, Erholungswert und Lebensqualität des „Hohen Odenwaldes“, hierzu zählt auch die Einflussnahme auf politische, naturschutz- und landschaftsschutzrechtliche Entscheidungen – mehr dazu finden Sie in unserer Vereinssatzung. In diesem Kontext hat die IHO eine Stellungnahme zum Managementplan für das FFH-Gebiet FFHOdenwaldEberbachSteckbrief_Seite_2 KarteOdenwald Eberbach eingereicht. Zum FFH-Gebiet gehören auch die naturnahen Mittelgebirgsbäche im Reisenbacher Grund und im Höllgrund sowie Abschnitte des Ittertals. „Odenwald Eberbach“ ist Teil der „Schutzgebietskulisse Natura 2000“, die das europäische Naturerbe schützen und die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten soll. – Unsere Stellungnahme, die (schon angesichts der begrenzt verfügbaren „ehrenamtlichen“ Arbeitszeit ohne Anspruch auf Vollständigkeit) einige aus unserer Sicht wesentliche Aspekte für ein effektives FFH-Management vorschlagen möchte und dabei auch aktuelle naturschutzfachliche Kenntnisse einbezieht, lesen Sie bei Interesse bitte hier(Karte: zum Vergrößern anklicken; Bildquelle: amtlicher „Steckbrief“ zum FFH-Gebiet Odenwald Eberbach)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Stellungnahme der IHO zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“

Heute veröffentlichen wir auf der Website die Stellungnahme des gemeinnützigen Vereins Initiative Hoher Odenwald e.V. an den Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach-Waldbrunn zur FNP-Fortschreibung, die am 30.04.2014 eingereicht wurde. Parallel zur fristgerechten Abgabe unserer Stellungnahme wurde ein Antrag auf Fristverlängerung eingereicht, zumal die gutachterliche Raumnutzungsanalyse des Schwarzstorch-Experten Rohde auch nach deren Fertigstellung und abschließender Vorlage (gemäß Anfrage am 25.04.2014) bei der „Windpark Markgrafenwald GbR“ und trotz Anträgen auf Veröffentlichung nach Umweltinformationsgesetz immer noch bei den Investoren unter Verschluss gehalten wird und den Behörden (gemäß Anfrage bei der UNB), dem Waldbrunner Bürgermeister (gemäß Aussage im Gemeinderat, Stand 12.05.2014), den betroffenen Verbänden (gemäß Anfrage beim BUND) und bürgerschaftlichen Vereinigungen (IHO) sowie der interessierten Öffentlichkeit bis heute immer noch nicht zur Kenntnisnahme vorliegt.

Hier lesen Sie nun bei Interesse die Stellungnahme der IHO.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Naturschutzrechtliche Überprüfung

Seit Anfang des Jahres gingen mehrere Schreiben der IHO erst an die unteren Naturschutzbehörden, dann – zur Prüfung durch die Fachaufsicht – an die höhere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Im Wesentlichen geht es dabei um Verstöße gegen Artenrecht und Naturschutzgesetz gemäß europäischer Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG sowie § 44 BNatSchG. – Derzeit werden die Beschwerden überprüft.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Pressemitteilung der IHO in der RNZ

Unter dem Titel „Mehr Informationsfluss und Neutralität angemahnt“ wird in der heutigen Rhein-Neckar-Zeitung, Mosbacher Ausgabe, eine kritische Stellungnahme der bürgerschaftlichen Bewegung vorgestellt. Windpark-Kritiker mussten im bisherigen Planungsprozess immer wieder offenbar fehlende Neutralität feststellen: Eine ergebnisoffene, ausgewogene und dadurch wirklich bürgernahe Haltung zu den Plänen der „Windpark Markgrafenwald GbR“ (Berthold Pr. v. Baden u. Dr. Leopold Pr. v. Baden) wurde im Waldbrunner Gemeinderat und in der Verwaltung, aber auch im Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach-Waldbrunn, bislang vermisst. Eine gewisse Einseitigkeit pauste sich zudem mehrfach in der Pressearbeit durch. Selbst vor einem offenkundigen „Show-Effekt“, der das planungsrechtlich unvermeidbare Wegfallen zweier Windkraftanlagen in der Presselandschaft als „Verzicht der Investoren“ inszenierte, wurde nicht zurückgeschreckt, wie die IHO aufzeigt. In der Pressemitteilung bezieht die Bürgerorganisation kritisch Stellung zu einigen bisherigen und aktuellen Aspekten der Windparkplanung und der hiermit verbundenen öffentlichen Kommunikation.

* Petition für den Bundestag: § 35 BauGB ändern!

Neue Petition für den Bundestag: Alternative Energiequellen – Änderung der Ausnahmereglung des Privilegierten Bauverfahrens gemäß § 35 BauGB. Bitte unterstützen Sie diese Petition durch Mitunterzeichnung.

Text der Petition: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 35 BauGB entsprechend zu ändern, dass die Privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich, die heute ohne Einbeziehung der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bürger möglich sind, abgeschafft werden. Die Gemeinderäte und speziell die Bürger von Deutschland erhalten dadurch wieder das Mandat, über „ihre Heimat“ selbst bestimmen zu können. Es wird durch die Gesetzesänderung keine Rechtsvorteile für „Privilegierte Personen“ mehr geben.“

Alles Nähere unter folgendem Link: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_02/_12/Petition_49690.nc.html