* Ergänzende IHO-Stellungnahme an „Verband Region Rhein-Neckar“ zum Vorhaben „Markgrafenwald“

Die anerkannte Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald (IHO) – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V.“ hatte bereits am 01. Juni 2018 und ergänzend am 12. Juli 2018 Stellung zum projektierten Vorranggebiet „Markgrafenwald“ (mit Augstel) im aktuellen Regionalplanentwurf des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) bezogen. Darin wurde insbesondere auf die seit 2014 erarbeiteten avifaunistischen Gutachten verwiesen (hier vor allem die Arbeiten des Schwarzstorch- u.Greifvogelexperten Carsten Rohde i.A. d. IHO). Hierdurch konnten erhebliche Artenschutzkonflikte belegt werden, die auch in der Gemeinde Waldbrunn (und im GVV) sowie bei der Unteren Naturschutzbehörde Neckar-Odenwald-Kreis zu ablehnenden Positionen führten. Späterhin wurden die Konflikte auch durch die Gutachten i.A. d. NABU bestätigt (2017 u. 2018). Zudem spielt auch der Status eines „faktischen Vogelschutzgebiets“ eine zentrale Rolle, ergänzend zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) beim Augstel.

Aufgezeigt wurde in den bisherigen Stellungnahem der Umweltvereinigung IHO auch eine „Ungleichbehandlung“ des VRG „Markgrafenwald“ in Bezug auf Bewertungen der bzgl. Avifauna und Gebietsschutz vergleichbaren Situation am Beispiel des Buchener Standorts „Welscheberg“, der bereits aus dem Regionalplan herausgenommen wurde. – Die erneute, wiederum ergänzende Stellungnahme der IHO an den VRRN greift aktuelle Entwicklungen auf, die sich unmittelbar auf die zuvor eingereichten Schriftsätze beziehen, und führt folgende wichtigen Aspekte auf: 1. planungsrechtliche Konflikte bzgl. Landschaftsrahmenplanung vs. Regionalplanung, 2. faktisches Vogelschutzgebiet mit Markgrafenwald als Kernzone im Abgrenzungsvorschlag des NABU, 3. Entwicklungen hinsichtlich des LSG-Status, 4. kommunalrechtliche Aspekte in Bezug auf Abweichungen in der Regionaplanung sowie 5. Zweifel bzgl. der Windgeschwindigkeit auf dem Bergrücken. – Nachzulesen hier: 190513-000001-190466-AM-VerbGem + Anlage 1 + Anlage 2

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Gutachten zu Markgrafenwald 2014-2018

Für den Zeitraum 2014 bis 2018 können wir uns für unser besonders fokussiertes Untersuchungsgebiet des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ (mit Augstel) auf kontinuierliche Gutachten beziehen (ab 2014 im Auftrag der IHO, ab 2017 zusätzlich i.A. des NABU), die wir nachfolgend im Überblick auflisten. Hinzu kommen (hier nicht mit aufgeführt) umweltjuristische Schriftsätze durch Rechtsanwälte im Auftrag der IHO mit insgesamt über 150 Seiten sowie natürlich diverse fachlich-umweltrechtliche Stellungnahmen der Umweltvereinigung IHO bzgl. BImSchG-Verfahren, Regionalplanung, Flächennutzungsplanung, Gemeinderäte usw. (Nicht aufgeführt sind an dieser Stelle unsere zahlreichen Schriftsätze zu weiteren Verfahren, bspw. Stillfüssel, Kahlberg, Greiner Eck u.a.) – Hier der Überblick der Gutachten 2014 bis 2018 zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“:

[i.A.d. IHO] ROHDE, C. (2014): Saisonales Raumnutzungsmuster von Schwarzstorch (Ciconia nigra) und Wespenbussard (Pernis apivorus) im Markgrafenwald (Odenwald); Untersuchungen im Windparkplanungsgebiet „Markgrafenwald“ (Odenwald) 2014 im Auftrag der Initiative Hoher Odenwald (IHO). (Anmerkung: Das Foto rechts oben stammt aus diesem Gutachten, Fotoautor: Rohde 2014: Wespenbussard u. Schwarzstorch kreisen in einer Thermiksäule über dem Augstel)

[i.A.d. IHO] ROHDE, C. u. HAHL, M. (2015): Der Markgrafenwald-Höllbach-Reisenbach-Komplex. Artenreiches Wald-BachÖkosystem sowie Dichtezentrum und maßgeblicher Funktionsraum für regionale Schwarzstorch- und Wespenbussard-Populationen. Zentrale Ergebnisse der avifaunistischen Kartierungen und Raumnutzungsanalysen 2014 und 2015 im Gebiet des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ durch Carsten Rohde, Büro CINIGRA. 13 S. Im Auftrag der Initiative Hoher Odenwald (IHO).

[Fachzeitschrift] HAHL, M. (2015): Artenschutz und Windenergie: Grenzen der Ausnahmeregelung. Beurteilung von kompensatorischen Maßnahmen für Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie – aufgezeigt an einem Fallbeispiel im Odenwald. In: Naturschutz und Landschaftsplanung. Zeitschrift für angewandte Ökologie 47 (11). S.353-360

[i.A.d. NABU] FGOU – Fachgruppe für ornithologische Untersuchungen (2018): Raumnutzungsanalyse ausgewählter, windkraftsensibler Großvogelarten im Südlichen Odenwald [Anmerkung: Brutsaison 2017] – Endbericht. Projekt: Markgrafenwald. Unveröff. Gutachten im Auftrag des NABU Rhein-Neckar-Odenwald.

[i.A.d. IHO] HAHL, M., ROHDE, C., REUFSTECK, P., KUNZE, C. (2018): Schwarzstörche im, Untersuchungsgebiet des Markgrafenwald-Augstel-Bergrückens zwischen den FFH-Fließgewässern Itter, Reisenbach und Höllbach im südöstlichen Odenwald. Zusammenstellung von Beobachtungsdaten und Raumnutzungsmustern aus der Brutsaison 2017 des Schwarzstorchs (Ciconia nigra) im Vorhabensgebiet des trotz erheblicher Artenschutzkonflikte aktuell noch weiter projektierten „Windparks Markgrafenwald“. Ermittlung und Bewertung des räumlich-funktionalen Zusammenhangs auf Grundlage verschiedener Datenerhebungen im Gelände insbesondere durch Carsten Rohde und Pia Reufsteck mit Unterstützung von Christina Kunze u. weiteren Akteuren. Im Auftrag der Initiative Hoher Odenwald (IHO).

[i.A.d. NABU] BERNITT, C., KUNZE, C., LAIER, F., SCHULZ, M. (2018): Raumnutzungsanalyse windkraftsensibler Großvogelarten im Markgrafenwald/Waldbrunn und Augstel/Eberbach. Gutachten im Auftrag des NABU Rhein-Neckar-Odenwald.

sowie regelmäßige Einträge in die Datenbank ornitho.de

Fazit: Sämtliche Gutachten und Raumnutzungsanalysen bestätigen erhebliche Raumnutzung sowie Revierzentren und Bruthabitate streng geschützter Vogelarten wie Schwarzstorch, Wespenbussard, Rotmilan u.a. im artenschutzrechtlich restriktiv zu berücksichtigenden Planungsbereich des umweltjuristisch seit Jahren höchst umstrittenen Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“.

* Ärztebrief: WHO Leitlinien zu Umgebungslärm

In der Kategorie „Offene Briefe an politische Einrichtungen“ können Sie hier eine aktuelle Zusammenstellung lesen, die zu den ‚WHO-Leitlinien Umgebungslärm 2018…“ (bzgl. Gesundheitsstörungen durch Schall/Infraschall von WEA) durch Dr. med. Dorothea Fuckert und Dr. med. Manfred Fuckert, Ärzte für Allgemeinmedizin, verfasst wurde. Das Dokument wird durch Dres. Fuckert per Post und E-Mail an das Umweltbundesamt (Präsidentin Maria Krautzberger sowie Fachbeauftragter für Lärmminderung Thomas Myk) und das Umweltministerium Baden-Württemberg (Minister Franz Untersteller sowie Staatssekretär Dr. André Baumann) gesendet.

Offener Brief: Dres. Fuckert an UBA-Präsidentin Maria Krautzberger 30.04.2019

* Luchs im Odenwald eindeutig nachgewiesen

Hinweise auf einzelne Luchse gibt es im Odenwald schon lange. Ein so genannter „C1-Nachweis“ des Luchses konnte jetzt an einer Fotofalle auf der Gemarkung der Gemeinde Elztal im südöstlichen Odenwald gemacht werden, eigentlich schon Anfang Dezember 2018, aber aktuell durch die Baden-Württembergische Forstliche Versuchsanstalt (FVA) bestätigt und als Pressemitteilung vom Landratsamt herausgegeben. Somit handelt es sich um einen eindeutigen Luchsbeleg im badischen Gebiet des Neckar-Odenwald-Kreises, der nun die bisherigen Bezeugungen durch Luchsrufe, durch Trittsiegel u.ä. Hinweise im länderübergreifenden Odenwald ergänzt.

Das Halsband, das das Tier trägt, ist aufgrund der Bildqualität nicht eindeutig zuzuordnen und der Sender offenbar leider nicht mehr funktionsfähig. Ob es sich möglicherweise, wie in der Pressemeldung in Erwägung gezogen wird, um einen abgewanderten Vertreter aus dem Harzer Luchsprojekt handelt, der noch im November 2018 in Hessen in Richtung Süden unterwegs gewesen sei, darüber kann momentan nur spekuliert werden. Allerdings wurde der Umweltvereinigung IHO bereits im Mai 2018 ein Luchsruf aus demselben Raum gemeldet, wo dieses Tier nun in die Fotofalle lief.

Unklar ist, ob sich der Luchs, der auf dem Bild zu sehen ist, nach wie vor im Odenwald aufhält oder bereits weiter gewandert ist. Männliche Tiere, Kuder genannt, besetzen – wenn es sich nicht nur um Durchzügler handelt – eine Reviergröße von durchschnittlich 100 km² und dulden keine Konkurrenten. Hinweise auf vereinzelte Odenwälder Luchse gab es immer wieder in den Vorjahren, und da die Hinweise aus ganz unterschiedlichen Teilräumen des Odenwaldes stammen, können zwar grundsätzlich auch mehrere Luchsreviere in dieser Region nicht ausgeschlossen, aber keineswegs belegt werden. Auf jeden Fall konnte bisher noch kein C1-Nachweis – wie jetzt mit dem aktuellen Foto aus Elztal – im badischen Teil des Mittelgebirges vorgelegt werden.

Luchsmeldungen an die Umweltvereinigung IHO werden vertraulich an die regionalen Wildtierbeauftragten und die Forstliche Versuchsanstalt zur weiteren Untersuchung geleitet. – Im Januar/Februar beginnt die etwa 2- bis 3-monatige Ranzzeit der Luchse, ein Rufen der Tiere könnte jetzt gut zu hören sein. Spitzen Sie die Ohren und schalten Sie die Aufnahmefunktion ihres Smartphones ein, wenn Sie einen Luchsruf zu vernehmen glauben: Luchsruf zum Anhören No.1  / Luchsruf No. 2 (Verwechslungen können u.U. mit Reh- oder Fuchslauten aufkommen).

Hier eine ältere Info zu Odenwälder Luchshinweisen: Odenwaldluchs HAHL2010  

 

Anmerkung: Nach Erscheinen dieses Beitrags zum Eurasischen Luchs ist mittlerweile (Stand 2023) längst auch die Euopäische Wildkatze im Raum Odenwald nachgewiesen.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Dezember-Mail an alle IHO-Mitglieder

Liebe Mitglieder der Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) e.V., in diesen Wochen vor Weihnachten sind viele mit den letzten Erledigungen des Jahres oder mit den Vorbereitungen für eine weihnachtliche Feier beschäftigt. – Wir wünschen Ihnen dazu gutes Gelingen und schließlich an den Weihnachtstagen und in der Zeit „zwischen den Jahren“ auch genug Muße für ein In-sich-Gehen, ein Atemholen, für Erholung und Regeneration, vielleicht ja auch für einige stille Stunden winterlicher Naturverbundenheit bei dem ein oder anderen Waldspaziergang. – Unabhängig von der Vorweihnachtszeit werden allerdings, wie schon seit gut fünf Jahren, auch jetzt die Windenergie-Planungen in unserer bisher noch weitgehend naturnahen Odenwald-Region, dem badisch-hessisch-bayerischen „UNESCO Global Geopark“, auf erschreckende Weise weiter fortgeführt … – Lesen Sie mehr: IHO-Mailing Dezember 2018

* „Odenwälder Lichtermeer“ als Gemeinschaftsaktion für einen Windenergieanlagen-freien Odenwald

MIt freundlicher Genehmigung von Gerhard Grünewald, Redaktionsleiter für den Lokalteil Odenwaldkreis, verlinken wir hier ein pdf zum Echo-Artikel über die Bürgerprotestaktion  „Odenwälder Lichtermeer“: Odenwälder Echo, 27.10.2018

Wesentliche Gründe, warum sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger gegen den Windenergie-Ausbau im hessischen, badischen und bayerischen Odenwald wenden, sind – neben weiteren sehr wichtigen Aspekten – der Artenschutz mitsamt dem Lebensraum- und Landschaftsschutz. Auch die Tatsache, dass eine Sicherung der Stromversorgung durch die so genannte „Energiewende“ für viele kritisch denkende Bürger nicht zu erkennen ist, bringt Kritiker respektive Gegner dieser Entwicklung zu ihrer Positionierung. Mit nach wie vor unter 3 % Anteil der Windenergie am deutschen Endenergieverbrauch, und das bei mittlerweile etwa 30.000 Anlagen, ist eine „Wende“ von fossilen Energieträgern hin zu Erneuerbaren keinesfalls erkennbar – und somit natürlich auch keine CO2-Reduktion. Speichertechnologie in einer annähernd ausreichenden Quantität ist nicht verfügbar sachlich-fundierte Prognosen (bspw. Institut für Wirtschaftsforschung) stehen den Illusionen vieler Energiewendler mit harten Tatsachen entgegen. Auch die ehemaligen Landräte Wilkes (Bild rechts) und Schnur stehen längst gegen den Weindenergie-Ausbau im Odenwald auf, und mit ihnen sprechen sich mehr und mehr Handlungs- und Entscheidungsträger in den Rathäusern gegen diese Entwicklung aus und fordern alternative energiepolitische Wege. Tourismuswirtschaft, Lebensqualität, Umwelt- und Gesundheitsschutz sind weitere Kriterien. – Leider kommen diese essenziellen Aspekte im Echo-Artikel zu kurz, welcher aber dennoch einen Eindruck von der Bürgeraktion „Odenwälder Lichtermeer“ geben kann – im Artikel konzentriert auf den Schwerpunkt südhessischer Odenwaldkreis. (Fotos: privat)

* Weinheimer Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet von Unterer Naturschutzbehörde abgelehnt

Einem 2017 vorgelegten Gutachten des Fachbüros proreg zum Bergrücken „Hebert“ im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Neckartal II – Odenwald, der – ebenso wie das „Augstel“ als Nordwest-Teil des umstrittenen Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ – als Konzentrationsfläche und Vorranggebiet für die Windenergie geplant werden soll, ist zu entnehmen, dass eine Befreiung oder eine Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung zugunsten einer Windenergie-Planung als äußerst kritisch gesehen werden muss: „Sowohl der national verankerte Schutzstatus (BNatSchG, LSG-VO) als auch die Verzahnung mit den unionsrechtlichen FFH- und Vogelschutz-Richtlinien sowie die SUP-Richtlinie der EU sind aufgrund der im Schutzzweck des LSG genau und verbindlich definierten Bezüge zu Naturhaushalt, Erholungsfunktion und Bewahrung der Landschaft nicht auszuräumen.“ (Hahl-proreg 2017).

Einerseits der Landschaftsschutz und andererseits das in der LSG-Verordnung ebenfalls festgelegte Artenschutzregime mitsamt seinen EU-rechtlichen Bezügen – beide Komponenten sind bereits in die regionalplanerische und kommunalplanerische Ebene aufzunehmen und können nicht auf eine nachfolgende Planungs- und Genehmigungsebene verlagert werden.“ Ebenso sind kumulative Effekte abzuwägen. Dementsprechend wurde die Errichtung von Windenergieanlagen am Augstel sowie auf dem Hebert von der Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) e.V.“ schon allein unter Landschaftsschutz-rechtlichen Aspekten, gekoppelt an den Artenschutz, in zahlreichen Stellungnahmen abgelehnt.

Aktuell sind, wie wir von unserem Kooperationspartner Dipl.-Geogr. Dr. Richard Leiner informiert wurden, aufgrund einer fachlich wie rechtlich begründeten Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises die Windkraftpläne der nordbadischen Stadt Weinheim fürs Erste gescheitert: Das zuständige Landratsamt erlaubt der Stadt keine Windkonzentrationszone im Landschaftsschutzgebiet! – Die Untere Naturschutzbehörde in Baden-Württemberg sei eine eigenständig entscheidende Behörde und nicht weisungsgebunden, so Leiner. – Weitere Information hierzu lesen Sie im Kommentar unter folgendem Link: Leiner, Landratsamt gegen Windenergie im Landschaftsschutzgebiet _ 10.2018 _ Vorlage IHO-Website Hahl

Nachtrag – Rhein-Neckar-Zeitung 17.10.2018: Sticht Naturschutz die Windkraft stets aus?

Oben angegebenes Zitat stammt aus: HAHL, M. (2017): Der Hebert im Landschaftsschutzgebiet Neckartal II – Eberbach. Windenergie im Spannungsfeld mit Erholungsvorsorge, Landschaftsschutz und nachhaltiger Sicherung der Biodiversität. Konfliktanalyse zur Abwägung und Bewertung einer Änderung der Schutzgebietsverordnung zwecks Errichtung von Windenergieanlagen. Gutachten (60 S.)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Kritik am „Dichtezentren“-Konzept

Artenschutzrechtlich sehr problematisch sind verschiedene Programme, u.a. des Umweltministeriums in Baden-Württemberg, um im Rahmen von landesweiten Schwarzstorch- und Rotmilan-Kartierungen explizit Brutstätten zu erfassen und allein hieraus so genannte „Dichtezentren“ abzuleiten (wie dies bereits zuvor für Rot- und Schwarzmilan erfolgt war).

In verhaltensökologischer Hinsicht sind solche Ansätze viel zu statisch gefasst und zu kleinräumig festgelegt, Weitaus entscheidender als eine räumlich wie zeitlich allzu statische Begrenzung auf Bruthabitate ist die Raumnutzung der Schwarzstörche, Rotmilane und Co. im räumlich-funktionalen Zusammenhang. Hierzu spricht unter anderem das „Schwarzstorch-Urteil“ des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 eine deutliche Sprache, indem dieses die Relevanz der Raumnutzung für die Ermittlung und Bewertung von Artenschutzkonflikten deutlich akzentuiert.

Räumlich und zeitlich stark vereinfachte Kartierungsergebnisse weisen also einerseits einen allzu statischen Charakter auf, welcher der Dynamik in den Biozönosen (Gemeinschaft von Organismen verschiedener Arten in einem abgrenzbaren Lebensraum) keineswegs gerecht werden kann, welcher andererseits die hochrelevante Arealausbreitung mittels Pionieren am Rande so genannter „Dichtezentren“ nicht berücksichtigt und welcher schließlich dem EU-rechtlichen Individuenansatz widerspricht. – Näher ausgeführt wird dies in folgender Bearbeitung: HAHL 2018 Dichtezentren _ HAHL-proreg-08.2018

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Filmdoku „End of Landschaft“ – Kritisches Roadmovie durchs Energiewendeland (im Fokus: Odenwald)

(PM) „End of Landschaft – Wie Deutschland das Gesicht verliert“ – „Im Januar 2017 erfährt der Filmproduzent Jörg Rehmann von rund 400 Windrädern, für die Flächen allein im hessischen Odenwald ausgewiesen werden sollen. Die Bürger sind verunsichert, doch viele ahnen nicht, welche Veränderungen und Konflikte sich dadurch ergeben können. Das bringt Rehmann dazu, andere Regionen zu bereisen, in denen mehr Erfahrungen bestehen. In Ostfriesland steht im Schnitt alle 790 Meter ein Windrad neben dem anderen. Hier hat eine latente Enteignungs- und Entsiedelungswelle der Bevölkerung eingesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden Milliarden für den „Aufbau Ost“ in eine neue Infrastruktur investiert. Doch mit der Entscheidung, das ganze Bundesland zum „Elektrizitätswerk der Nation“ zu machen, setzt auch dort eine Landflucht ein. Indem die Windräder nun auch den Städten näherrücken, werden Anwohner oft zum zweiten Mal mit zerstörter Landschaft, Lärm und Konflikten konfrontiert. Im rheinland-pfälzischen Moselhunsrück und im Saarland trifft der Autor auf Strukturen, die von Experten als kriminell bezeichnet werden. Dabei müsste ein gutes Ziel sich doch eigentlich guter Methoden bedienen, gibt der Filmemacher zu bedenken. – Für Rehmann und die im Film befragten Experten ist die Notwendigkeit eines wirksamen Klimaschutzes unbestreitbar. Aber die „Handschrift der Energiewende“ ist selbst nach Meinung renommierter Verfassungsjuristen zur „Perversion“ entgleist. …“ – Weitere Info: End of Landschaft am 17 Oktober 2018 um 19 Uhr in Beerfelden Rahmenplakat Darmstadt a2 – Regionale Kino- und Vorführtermine (Info-Stand: 20.9.2018):

* „Hambacher Forst“ vs. Waldrodungen für Windkraft – medial inszeniertes Schwarz-Weiß-Denken?

Zur Abholzung im „Hambacher Forst“ und zu den Aktivitäten, um dieses Waldgebiet in NRW zu schützen und dabei auch gegen Kohlestrom zu protestieren, kann – und muss – man vielfältige Aspekte im Auge behalten. Man kann den „Hambacher Forst“ wildtierökologisch betrachten: die Bechsteinfledermaus bildet dort beispielsweise das größte bekannte Vorkommen der deutschen atlantischen Region. Gleichwohl wird man sich damit auseinander setzen müssen, dass (grundlastfähiger) Kohlestrom mit einem Anteil von rund 9 % am Endenergieverbrauch (Quelle: ifo) sowie andere fossilie Energieträger nicht einfach mal durch (fluktuative, also stark schwankende) „Erneuerbare“ ersetzt werden können, wenn gleichzeitig auch die Kernkraft aufgegeben wird. – Differenziert denken statt voreilig Positionen beziehen hilft hier sicherlich weiter.

Vor allem auch in punkto Ökologie und Schutz von Waldökosystemen sollte man nicht mit zweierlei Maß messen, denn unter manchen Umweltaktivisten und einigen der bekannten „Umweltverbände“ begegnet uns derzeit ein allzu vereinfachtes „schwarz-weiß“-Denken, etwa so: vielfaches Abholzen in Waldökosystemen für bisher 30.000 Windenergieanlagen – das ist gut („Energiewende“); aber Abholzen von Waldgebieten für den Kohleabbau – das ist schlecht. Ein solches Positionieren entlarvt, dass es so manch einem weitaus mehr um energiepolitische Ideologien geht als um wahrhaftigen Wald- und Naturschutz. Dass ein so genannter „Ökostrom“ wiederum zur vielfach potenzierten Waldzerstörung und Zerschneidung von Gesamtökosystemen führt und erhebliche Gebietsanteile unserer Naturlandschaften betrifft, wird allzu oft ignoriert.

Unser IHO-Mitglied Prof. Dr. Ute Gummich fragt angesichts der immer weiter betriebenen Waldrodungen in Baden-Württemberg, Hessen und anderen Bundesländern zwecks Errichtung einer Windenergie-Industrie – gerade auch in Wäldern -, wo denn der Aufschrei bleibe: „Hambi“ ist auch in Hessen und Baden-Württemberg, natürlich auch im Odenwald … – Lesen Sie hierzu den Kommentar der Physikerin Ute Gummich 0918