Die anerkannte Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald (IHO) – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V.“ hatte bereits am 01. Juni 2018 und ergänzend am 12. Juli 2018 Stellung zum projektierten Vorranggebiet „Markgrafenwald“ (mit Augstel) im aktuellen Regionalplanentwurf des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) bezogen. Darin wurde insbesondere auf die seit 2014 erarbeiteten avifaunistischen Gutachten verwiesen (hier vor allem die Arbeiten des Schwarzstorch- u.Greifvogelexperten Carsten Rohde i.A. d. IHO). Hierdurch konnten erhebliche Artenschutzkonflikte belegt werden, die auch in der Gemeinde Waldbrunn (und im GVV) sowie bei der Unteren Naturschutzbehörde Neckar-Odenwald-Kreis zu ablehnenden Positionen führten. Späterhin wurden die Konflikte auch durch die Gutachten i.A. d. NABU bestätigt (2017 u. 2018). Zudem spielt auch der Status eines „faktischen Vogelschutzgebiets“ eine zentrale Rolle, ergänzend zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) beim Augstel.
Aufgezeigt wurde in den bisherigen Stellungnahem der Umweltvereinigung IHO auch eine „Ungleichbehandlung“ des VRG „Markgrafenwald“ in Bezug auf Bewertungen der bzgl. Avifauna und Gebietsschutz vergleichbaren Situation am Beispiel des Buchener Standorts „Welscheberg“, der bereits aus dem Regionalplan herausgenommen wurde. – Die erneute, wiederum ergänzende Stellungnahme der IHO an den VRRN greift aktuelle Entwicklungen auf, die sich unmittelbar auf die zuvor eingereichten Schriftsätze beziehen, und führt folgende wichtigen Aspekte auf: 1. planungsrechtliche Konflikte bzgl. Landschaftsrahmenplanung vs. Regionalplanung, 2. faktisches Vogelschutzgebiet mit Markgrafenwald als Kernzone im Abgrenzungsvorschlag des NABU, 3. Entwicklungen hinsichtlich des LSG-Status, 4. kommunalrechtliche Aspekte in Bezug auf Abweichungen in der Regionaplanung sowie 5. Zweifel bzgl. der Windgeschwindigkeit auf dem Bergrücken. – Nachzulesen hier: 190513-000001-190466-AM-VerbGem + Anlage 1 + Anlage 2
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph