* Neues EU-Schutzgebiet im Neckar-Odenwald-Kreis

Im Neckar-Odenwald-Kreis entstehen zwei neue Natura-2000-Gebiete. Noch bis zum 20.02.2017 wird der Planentwurf für das FFFFHH-Gebiet 6421-311 „Odenwaldtäler zwischen Schloßau und Walldürn“ und das Vogelschutzgebiet 6422-401 „Lappen bei Walldürn“ in den Rathäusern Mudau und Walldürn öffentlich ausgelegt. Es handelt sich um relativ kleine Gebietskulissen mit ingesamt etwa 700 ha Flächenareal. Charakteristisch für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) sind unter anderem die Lebensraumtypen Auenwälder mit Erle, Esche und Weide, magere Flachland-Mähwiesen oder Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Für die neuen FFH-Fließgewässer und das sehr kleine Vogelschutzgebiet (VSG) werden spezielle Zielarten definiert.

Bürger, Vereine, Kommunen und andere Interessensvertreter können bis spätestens 06.03.2017 ihre Stellungnahmen beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege, einreichen. Weitere Details, beispielsweise zum künftigen Management der Lebensräume sowie zu den Kontaktdaten für Stellungnahmen entnehmen Sie folgendem Link mit Informationen der LUBW. (Bild: Pressemitteilung des Regierungspräsiums Karlsruhe) 

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Kommentar zur Beschlussfassung im Eberbacher Gemeinderat bzgl. Teil-Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan braucht schlüssiges Konzept

Der im Eberbacher Gemeinderat beschlossene Teil-Flächennutzungsplan (FNP) enthält vier Konzentrationszonen für die Windenergie: Hebert, Hohe Warte, Flockenbusch und Augstel. Die Gemeinderäte werden sich nach unserer Auffassung noch mit der Frage zu beschäftigen haben, wie sie nach dieser Beschlussfassung einen konzeptionell schlüssigen FNP als „steuerndes Instrumentarium“ erzielen möchten.

Denn zu beachten ist, dass nur ein schlüssiges FNP-Konzept zukünftig den „Ausschluss“ von Windenergieanlagen (WEA) auf nicht ausgewiesenen Flächen gewährleisten kann: Mit welcher Begründung will der Gemeinderat in späteren Jahren WEA auf vermeintlichen „Ausschlussflächen” ablehnen können und sich auch entgegen möglicher Versuche von Vorhabensträgern, sich über § 35 BauGB (“Privilegierung der Windkraft im Außenbereich”) einzuklagen, behaupten können?

Die Möglichkeit, den FNP als „steuerndes Instrument“ zu nutzen, wird dadurch verbaut, dass man mit diesem FNP-Konzept bereits wesentliche Interessen von öffentlichem Belang in ihrer Rangfolge entwertet, nämlich Artenschutz und EU-Vogelschutzrichtlinie, Landschaftsschutzgebiet und Landschaftsbild am Rand des Neckartals, FFH-Gebiet und FFH-Richtlinie, Wasserschutzgebiet und Denkmalschutz.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Windparkpläne bei Hainstadt wegen Schwarzstorch und „faktischem Vogelschutzgebiet“ abgelehnt

Bei Hainstadt im Neckar-Odenwald-Kreis, nahe Buchen, wurden Windenergieanlagen wegen dem nachgewiesenen Schwarzstorch-Vorkommen und dem Status eines „faktischen Vogelschutzgebiets“ abgelehnt. Die Untere Naturschutzbehörde vertritt an diesem Fallbeispiel konsequent die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und der EU-Vogelschutzrichtline und orientiert sich klar an den dokumentierten Nachweisen der Brut- und Lebensstätten sowie der verhaltensökologischen Raumnutzung insbesondere des Scshwarzstorchs. MIt dem Status eines faktischen Vogelschutzgebiets geht zudem ein absolutes Verschlechterungsverbot einher, dem hier offenbar Folge geleistet wurde. – Die Behörde hat also genau das geleistet, wofür sie ihren Namen trägt: die rechtskonforme Wahrung des Naturschutzes. Hier berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung.

* Flächennutzungsplan Eberbach: IHO an Gemeinderat

Auch auf Gemarkung der Stadt Eberbachs – mit ihren ländlichen Ortsteilen – geht nun die Planung von Konzentrationszonen auf Ebene des Teil-Flächennutzungsplans Windenergie einen Schritt weiter. Eine Karte, die in den Ortsteilen vorgelegt wurde, zeigt derzeit vier Flächen, über die der Gemeinderat am Donnerstag, 26. Januar, zu beschließen hat: Hebert, Hohe Warte, Flockenbusch und Augstel.

Im Nordosten wurde mit dem AugstKatzenbuckel HAHL0117 010el – Teil eines Landschaftsschutzgebiets mit gutachterlich vielfach belegten hochwertigen Habitaten und Altholzbeständen – eine Fläche für den Eberbacher FNP mit aufgenommen, für die bekanntlich – zusammen mit dem „Markgrafenwald“ auf Waldbrunner Gemarkung – eine intensive Raumnutzung durch Schwarzstörche, welche die FFH-Gewässer Reisenbach und Höllbach als essenzielle Nahrungshabitate nutzen, nachgewiesen wurde, neben weiteren Anhang-I-Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie und zahlreichen Fledermausarten. Längst haben hierzu – neben der Initiative Hoher Odenwald (IHO) e.V. auch die Behörden der beiden Landratsämter kritisch Stellung bezogen, ebenso wie NABU, BUND und LNV in ihren das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ ablehnenden Stellungnahme; nachlesbar hier: Bekanntmachungen des Landratsamts Der winterliche Blick zum Markgrafenwald-Augstel-Bergrücken, nahe dem Katzenbuckel und zwischen mehreren Ortsteilen von Waldbrunn, Eberbach und Mudau, entstand Ende Dezember 2016 (Aufn.: privat).

Unter naturschutzfachlichen Kriterien und auf Basis der bereits erfolgten breiten Ablehnung des Standorts bezieht die IHO aktuell Stellung gegen das Augstel als Flächenpotenzial im FNP, zumal hierzu auf anderer Planungsebene bereits eine artenschutzrechtlich wohlbegründete Ablehnung im Eberbacher Gemeinderat erfolgte (Mai 2016). Unser Schreiben an die Eberbacher Gemeinderäte lesen Sie bei Interesse hier: Eberbach BM und GR 250117-1

Bei Lichte betrachtet müssen alle diese Potenzialflächen unter naturschutz- und landschaftsschutzfachlichen Kriterien kritisch gewertet werden; hier können Sie die öffentlich vorgelegte Karte ansehen: WKA Plang Eberb Standorte. – Der Flockenbusch im Nordwesten der sehr weiträumigen Eberbacher Gemarkung grenzt an FFH-Fließgewässer, die Hohe Warte im Norden liegt direkt im EU-geschützten FFH-Gebiet, die projektierten WEA auf dem Hebert südlich des NeckHerbsttag Eberbach _ HAHL301016 008ars liegen mitten im Landschaftsschutzgebiet sowie im Wasserschutzgebiet: Unter Kriterien des Landschafts- und Wasserschutzes, des Arten- und Habitatschutzes sowie bzgl. Denkmalschutz („Kirchel“), Stadtbild und UNESCO Global Geopark lehnt die IHO auch die derzeit projektierten Windenergieanlagen auf dem Hebert ab und bemängelt die Verharmlosungen in gewissen Lobbykreisen, wie sie auch zu diesem bewaldeten Bergrücken zwischen Eberbacher Altstadt, Neckarwimmersbach, Rockenau, Allemühl und Schwanheim wiederholt verbreitet werden. Als Minimalkonsens aber sind erst einmal die Ergebnisse aktueller Artenschutz- und Landschaftsschutz-Gutachten zum Hebert abzuwarten. – Das Foto zeigt den herbstlichen Blick (2016) vom Ohrsbergturm über die Eberbacher Altstadt zum Hebert (Aufn.: privat).

Aktualisierung 27.01.2017: Eberbacher Gemeinderat stimmt der Beschlussvorlage zum Teil-Flächennutzungsplan zu. 

* Weitere Pressemitteilung zu Stillfüssel u. Kahlberg

Auszug aus der Pressemitteilung von RA Dr. jur. Stefan Glatzl und Michael Hahl M.A., Geograph zur Stillfüssel- und Kahlberg-Genehmigung vom 30.12.2016: „… Die Genehmigungen verstoßen gegen geltendes Naturschutzrecht und können nur auf höchsten politischen Druck zustande gekommen sein. Die Bürgerinitiativen werden gegen die Genehmigungen auch gerichtlich vorgehen. Es laufen derzeit weitere Untersuchungen, deren Ergebnisse in den letzten Tagen laufend dem Regierungspräsidium dargelegt wurden. Demnach sind in den jetzt von der Genehmigung betroffenen Gebieten Vorkommen von Schwarzstorch, Rotmilan, Wespenbussard, Uhu, Mopsfledermaus und weiteren Arten nachhaltig dokumentiert worden. Über 50 Brutstätten von gefährdeten Arten in den genannten Gebieten wurden gemeldet. Die gemeldeten Horste sind potentielle Brutstätten von gefährdeten Arten, die dem besonderen nationalen und europäischen Artenschutz unterliegen. Im Falle des bereits diskutierten Schwarzstorchhorstes (hierüber wurde ausführlich berichtet) ist dies – auch durch unabhängige Gutachter – mittlerweile bestätigt. Die weiteren aufgefundenen Horste belegen den besonderen Status des Stillfüssel und des Kahlberg für gefährdete Arten. Ohne eine weitere Horst-Zuordnung und Brutbiotop-Kartierung verstößt die Obere Naturschutzbehörde … gegen § 44 Abs. 1 Satz 3 BNatSchG (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören), da die potentielle Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten … durch eine Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen zwangsläufig gegeben ist. …“ Weiter zur Pressemitteilung: pm_ra-drglatzl_m-a-hahl_30-12-2016

* Presseerklärung der Naturschutzinitiative und der IHO zur skandalösen Genehmigung der „Windparks“ Stillfüssel und Kahlberg

Die Initiative Hoher Odenwald e.V. (IHO) und die Naturschutzinitiatve (NI) haben heute nach der – umweltrechtlich aus unserer Sicht völlig inakzeptablen – Genehmigung von „Stillfüssel“ und „Kahlberg“ eine gemeinsame Presseerklärung herausgegeben:  pm-ni-iho-zu-genehmigung-stillfuessel-u-kahllberg-pm-301216 – Es bleibt in diesem Fall nur noch eine Verbandsklage klagebefugter Umwelt- und Naturschutzvereinigungen.

Hier geht es zur heutigen Pressemeldung des Regierungspräsidiums Darmstadt: https://rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?rid=HMdI_15/RPDA_Internet/nav/3b5/3b570537-4663-2111-1010-436e7de30ba3,2e61001e-dd91-4951-d064-8712ae8bad54,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=2e61001e-dd91-4951-d064-8712ae8bad54%26overview=true.htm&uid=3b570537-4663-2111-1010-436e7de30ba3

* Gemeinsame Stellungnahme der IHO und der Naturschutzinitiative zum Kahlberg

Initiative Hoher Odenwald e.V. und Naturschutzinitiative e.V. beziehen Stellung zu projektierten Windenergieanlagen auf dem Kahlberg (Kreis Bergstraße, südhessischer Odenwald): stn_kahlberg_ihoni_29-12-2016

* Weihnachtsgruß der IHO

Liebe Mitglieder, Unterstützer und Freunde der IHO,

weihnachtspost-2016die Bedrohungen für unsere Umwelt – für die Lebensräume von Mensch und Tier – sind vielfältig und wir haben leider keinen Anlass, uns zufrieden zurück zu lehnen. Dennoch muss es auch Zeit und Raum geben, um zur inneren Ruhe zu kommen und Kraft für die weiteren Wege zu schöpfen.

Mit unserer Weihnachtspost wünschen wir allen Mitgliedern, Unterstützern und Freunden der IHO besinnliche Feiertage: weihnacht-iho-231216-bild (Bild zum Vergrößern anklicken)

* IHO bezieht Stellung zum „Stillfüssel“ im Eiterbachtal

Aus der Perspektive einer Vereinigung, die den Umwelt- und Naturschutz vertritt, bezieht die „Initiative Hoher Odenwald (IHO) e.V. – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ aktuell Stellung zum Windenergie-Vorhaben auf dem Bergrücken „Stillfüssel“ im Bereich des Eiterbachtals, Kreis Bergstraße, südhessischer Odenwald. Auch bei diesem Vorhaben wären massiv schwarzstorch-eiterbachtal-hahl160816-auszSchwarzstörche, zudem Wespenbussarde und andere Anhang-I-Arten der Vogelschutz-Richtlinie der EU sowie verschiedene FFH-Arten betroffen.

Zudem würden Bau und Betrieb von Windenergieablagen an einem solchen Standort gegen das Verschlechterungsverbot der nahe gelegenen FFH-Bachläufe verstoßen, insbesondere deshalb, weil der Schwarzstorch – als Endglied einer spezifischen, an naturnahe Mittelgebirgsbäche gebundene Nahrungskette – wesentlichen Anteil an einem intakten Nahrungsgefüge des (Wald-)Bach-Ökosystems hat

Die IHO-Stellungnahme, welche dieser Tage an das hessische Regierungspräsidium Darmstadt übersendet wird, kann hier eingesehen werden: stellungnahme-stillfuessel-iho-221116-_-o-sign – Bild: Schwarzstorch im Bereich des Eiterbachtal-Stillfüssel-Ökosystems (Aufn.: Hahl 2016)

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph