* IHO: (über-)regional u. länderübergreifend

Im Rahmen verschiedener Anfragen wirkt unsere „Initiative Hoher Odenwald e.V. – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ in der Region und teils auch weit darüber hinaus beratend. Anfragen und fachliche Einschätzungen, teils Stellungnahmen der IHO beziehen sich derzeit u.a. auf Gebietskulissen im südhessischen Kreis Bergstraße und Odenwaldkreis, im nordbadischen Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis bis hin beispielsweise zum saarländischen Landkreis des Regionalverbands Saarbrücken. Dabei geht es u.a. um Fragen des Arten und Landschaftsschutzes, des Umweltschutzes sowie um FFH- und Vogelschutzgebiete. – Die IHO etabliert sich seit drei Jahren zusehends als länderübergreifend und regional wie überregional aktive Vereinigung rund um Umwelt- und Naturschutzfragen.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* IHO bezieht Stellung zum Greiner Eck

Aktuell hat die „Initiative Hoher odenwald e.V. – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ noch eine Stellungnahme zum Vorhaben am Neckarsteinacher „Greiner Eck“ im FFH-Gebiet 6519-304 „Odenwald bei Hirschhorn“ ans hessische Regierungspräsidium Darmstadt übersendet. Die Kurzstellungnahme, welche insbesondere die bislang ungenehmigte WEA 2 sowie das nachgewiesene Wespenbussard-Vorkommen thematisiert, aber auch weitere Artenschutzkonflikte aufgreift, kann hier eingesehen werden: stellungnahme-greiner-eck-wea2-iho-1116-o-sign

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Herbstzeit mit Ausblick

Die Herbstzeit ist da und unsere herrlichen Landschaften zeigen sich jetzt im Oktober in ihren goldenen Kleidern. Der alljährliche Flug der Zugvögel in ihre Winterquartiere ist auch bei uns schon seit September eindrucksvoll zu beobachten. Unsere Schwarzstörche, Wespenbussarde und viele mehr sind unterwegs und teils schon angekommen. Das Zugverhalten ist von Art zu Art unterschiedlich und Im Oktober nimmt der Vogelzug noch einmal „Fahrt auf“, insbesondere auch der Greifvogelzug. Der Odenwald hat Anteil an einem Breitfrontzug: Über hundert Greifvögel können bei einer Beobachtungseinheit ohne Weiteres beobachtet werden! Vor einigen Tagen konnten wir bei einem zufälligen Blick zum Katzenbuckel über zwanzig Rotmilane auf dem Südwestzug beobachten. Halten Sie also auch im Oktober die Augen offen …Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgcropped-Visual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL10141.jpgVisual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpgVisual-no-Markgrafenwald-Perspektive-Katzenbuckel-HAHL1014.jpg

Die Mitgliederversammlung der „Initiative Hoher Odenwald – Gemeinnütziger Verein für Landschaftschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V.“ fand mit einem Rückblick in die Jahre 2015 und ins erste Halbjahr 2016 am 19. September statt. Wir sind mittlerweile seit drei Jahren als gemeinnütziger Verein anerkannt und können eine lange Liste mit fachlich wie umweltrechtlich hochwertigem Naturschutzengagement im „Hohen Odenwald“ vorweisen, wie in der Versammlung dokumentiert wurde. Dabei haben sich unsere Aktivitäten unübersehbar regional und länderübergreifend entwickelt, mit einer zudem überregional vernetzten Ausrichtung. Dies wird ebenso aus den kürzlich aktualisisierten Menüpunkten dieser Webseite ersichtlich – schauen Sie sich das Menü mal wieder durch …

Wir danken an dieser Stelle ein weiteres Mal allen überzeugten Unterstützern, unseren treuen Mitgliedern und ganz besonders auch unseren großzügigen Spendern, ohne die wir – ergänzend zur beharrlichen und zeitintensiven Arbeit der Vereinsaktiven – nicht dort wären, wo wir heute stehen. Herzlichen Dank! Wir freuen uns im Übrigen über neue Mitgliedschaften aus verschiedenen Teilräumen des Odenwaldes: neben dem baden-württembergischen Neckar-Odenwald-Kreis und dem Rhein-Neckar-Kreis vermehrt auch aus dem südhessischen Odenwaldkreis und dem Kreis Bergstraße. Ebenfalls freuen wir uns über fruchtbare Kooperationen etwa mit der „Naturschutzinitiative e.V.“ oder unserem „Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen (…) e.V.“, mit der „Schutzgemeinschaft Odenwald“ und „Vernunftkraft Odenwald e.V.“ (siehe dazu auch unter Menüpunkt „Links“) sowie mit verschiedenen Vereinen, Bürgerinitiaven und auch mit zahlreichen Mitgliedern der traditionellen Naturschutzverbände.

Unsere Umwelt- und Naturschutzarbeit, gekoppelt an die ausgeprägte Berücksichtigung des Landschaftsschutzes, wird selbstverständlich gerade auch mit dem räumlichen Schwerpunkt im Grenzraum Waldbrunn-Eberbach-Mudau weitergehen, zweifellos ebenso engagiert wie bisher: Für das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“, zu dem sich nicht nur die IHO mit ihrer 99-seitigen Stellungnahme der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte und ihren detaillierten Verweisen auf etliche fehlerhafte Darstellungen in den Antragsunterlagen ausgesprochen hat, sondern zu dem sich auch die etablierten Naturschutz-/Umweltschutzverbände sowie die zuständige Untere Naturschutzbehörde mittlerweile klar ablehnend positionieren, rechnen wir momentan dennoch mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens (BImschG) mit den Vorhabensträgern („Windpark Markgrafenwald GbR“ in Kooperation mit der Mannheimer „MVV Energie“).

Das heißt, dass trotz der Ablehnung im Gemeinderat und einer damit erfolgten Umkehrung der kommunalen Bauplanungsrechtssituation mit einem neuen Erörterungstermin und einer Fortführung des Verfahrens zu rechnen ist.Eine behördliche Ablehnung der Genehmigung vorwiegend aus artenschutzrechtlichen Gründen ist daher nach wie vor unser Ziel.

Hierüber und auch über die weiteren Schritte, Entwicklungen, regionalen Projekte und Kooperartionen der Initiative Hoher Odenwald e.V. halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden und berichten Ihnen nach und nach. Bleiben Sie also dran und unterstützen Sie uns weiterhin: Gemeinsam für Landschaftsschutz, Erhalt der Artenvielfalt und gegen Horizontbeschränkung!

* Einladung zur Jahres-Hauptversammlung der IHO e.V.

Am 19. September findet um 19:30 Uhr im Sockenbacher Hof in Waldbrunn-Strümpfelbrunn die Jahres-Hauptversammlung der „Initiative Hoher Odenwald e.V. (IHO) – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. – Auch Nicht-Mitglieder der IHO sind eingeladen, wenn sie sich für unsere Arbeit interessieren oder inhaltsbezogene Fragen stellen möchten. Abstimmen dürfen natürlich nur Mitglieder. Die IHO-Vorstandschaft freut sich auf Ihr Kommen!

Gemäß § 9 der Vereinssatzung können Anträge zur Tagesordnung bis zum Beginn der Versammlung beim Vorstand eingereicht werden. Die endgültige Tagesordnung wird den Mitgliedern zu Beginn der Versammlung mitgeteilt.

* Schwarzstorchland

Schwarzstorch Reisenbacher Grund 040816 Dieter Theisen (3)Auch im August gibt es weiterhin einige Sichtungen, meist Zufallsbeobachtungen, von Schwarzstörchen rund um den Markgrafenwald-Bergrücken, insbesondere im Reisenbacher Grund und im Höllgrund. Sowohl beim Fischen an den Bachläufen – Höllbach und Reisenbach sind essenzielle Nahrungshabitate – als auch im Überflug in großer Höhe. Das Foto eines adulten Schwarzstorchs (d.h. ein erwachsenes Tier mit rotem Schnabel und roten Beinen) wurde am 4. August im Reisenbacher Grund aufgenommen (Bild: Dieter Theisen, zum Vergrößern anklicken).

Bis September sind sie noch hier, unsere schwarzweißen Mitbewohner, dann geht es in die Winterquartiere. Neben den Schwarzstörchen werden rund um den „Markgrafenwald“ auch in den Sommermonaten 2016 noch viele andere Anhang-I-Arten (Vogelschutzrichtlinie der EU) beobachtet: Wespenbussard, Rot- und Schwarzmilan, Kolkrabe, Mäusebussard, Turm- und Wanderfalke und einige mehr.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Erörterungstermin bis auf Weiteres abgesagt!

Wie heute über das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis zu erfahren ist, wird der Erörterungstermin, der ab dem 25.07.2016 in der Winterhauch Grundschule in Waldbrunn, stattfinden sollte, auf Antrag der Windpark Markgrafenwald GbR kurzfristig abgesagt!  Bekanntmachung Absage Erörterungstermin

Augenscheinlich führte die mittlerweile weitestgehende Aussichtslosigkeit auf eine artenschutzrechtliche Genehmigung nach intensiver fachlicher und umweltrechtlicher Vorarbeit der Initiative Hoher Odenwald und sukzessive auch der großen Naturschutzverbände zu diesem Antrag der Vorhabensträger. – Zuvor hatte auch die Untere Naturschutzbehörde sehr kritisch zum Vorhaben Stellung bezogen und dabei im Wesentlichen den Punkten, die auch in der fast 100-seitigen IHO-Stellungnahme über die Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte vorgelegt wurde, angeschlossen und aus ihrer fachlichen Sicht zudem ergänzt. UNB Neckar-Odenwald-Kreis: STN UNB_07.07.16; UNB Rhein-Neckar-Kreis: STN UNB RNK 24.05.16

Mit Sicherheit sind die artenschutzrechtlichen Bewertungen, die klar gegen eine noch genehmigungsfähige Realisierung eines „Windparks Markgrafenwald“ sprechen, kaum noch zu überwinden. Nach derzeitigem Stand sind dennoch verschiedene Möglichkeiten denkbar, nämlich dass die Antragsteller: (a) ihren Antrag zurücknehmen; (b) einen geänderten Antrag vorlegen; (c) weitere Untersuchungen abwarten. – Daher ist ein Erörterungstermin zu einem späteren Zeitpunkt nach aktuellen Kenntnissen nicht auszuschließen. Natürlich werden wir die Spendengelder für den beabsichtigten Zweck, nämlich für den möglicherweise in einigen Monaten stattfindenden Erörterungs-Nachholtermin aufbewahren. Wir bleiben konsequent in Stellung und klären derzeit über unsere Rechtsanwaltskanzlei die weiteren Schritte! Wir informieren unsere Mitglieder und Förderer dann aktuell darüber.

Hierzu eine Pressemitteilung der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vom heutigen Tag: PM RA Kanzlei Baumann Rechtsanwälte 20.07.16

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Erörterungstermin ab 25. Juli

Sst. RNA 0714 - Kopie - KopieAb 25. Juli findet der sehr wichtige, zur behördlichen Entscheidung beitragende Erörterungstermin im Rahmen des BImSchG-Verfahrens zum „Vorhaben Windpark Markgrafenwald“ statt – ein formeller Verfahrensschritt, unabhängig von den kommunalen Beschlussfassungen unserer Gemeinderäte. Sowohl Vorhabensträger als auch Einwender und Träger öffentlicher Belange werden dabei die Positionen aus ihren Gutachten im öffentlichen Austausch gegenüberstellen.

Damit es erst gar nicht zu privaten Klagen durch Anwohner kommen muss, und auch um einem möglichen „Einklagen“ von Vorhabensträgern über § 35 BauGB (Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich) umweltrechtlich solide entgegen zu wirken, geht es uns jetzt um das abschließende Ziel: die entschiedene Ablehnung des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ auf der Grundlage des seit 2014 (!) nachgewiesenen immensen artenschutzrechtlichen Konflikts herbeizuführen!

Hierfür kämpft die IHO seit über drei Jahren. Unsere Gutachten, fachlichen und rechtlichen Ausarbeitungen gipfeln in der aktuell vorgelegten knapp 100-seitigen IHO-Stellungnahme der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte, mit der wir unsere Positionen ab 25. Juli in den Erörterungsgesprächen konsequent vertreten werden. Unsere Chancen stehen sehr gut! – Wir danken allen unbeugsamen Unterstützern und großzügigen Spendern. Sie können die intensive Arbeit unseres gemeinnützigen Vereins für Landschaftsschutz, Erhalt der Artenvielfalt, Lebensqualität und Gesundheit auf diesem Wege mit uns gemeinsam tragen. Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, ist Ihre Spende steuerlich absetzbar.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Ablehnung eines „Windparks Markgrafenwald“ durch den Gemeindeverwaltungsverband ist jetzt sicher – Genehmigungsverfahren läuft weiter

Obgleich sich ein „Windpark Markgrafenwald“ vor allem auf Waldbrunner Gemarkung befinden würde (nebst Eberbacher Anteil im Westen), obliegen kommunale Entscheidungen dem Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Neckargerach-Waldbrunn (mit den Kleingemeinden Zwingenberg und Binau). Nach dem ablehnenden Beschluss des Gemeinderats Waldbrunn steht am 5. Juli das Veto des GVV an; eine maßgebliche Vorentscheidung fand bereits am heutigen Dienstagabend, 28. Juni, mit der Beratung und Beschlussfassung von Gemeinderat-Vertretern der Gemeinden Neckargerach und Zwingenberg statt.

Unter TOP 1 der öffentlichen Sitzung standen drei Punkte zur Debatte: (a) Einstellung des Verfahrens für die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans zu einem „Windpark Markgrafenwald“; (b) Rücknahme des Antrags für das Zielabweichungsverfahren (durch welches das Markgrafenwald-Gebiet vom derzeit gültigen regionalplanerischen Status eines „Ausschlussgebiets“ befreit werden sollte); (c) Einstellung des Verfahrens zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für die Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windenergie im Markgrafenwald.

Nach einer sachlichen Debatte, moderiert von Bürgermeister Link und mit Kurzreferaten von Herrn Krahl, Landratsamt, Herrn Glaser, Kommunalplanung, sowie Herrn Geier als Vertreter des Gemeinderats Waldbrunn wurde einstimmig dafür gestimmt, dem Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats Waldbrunn zu folgen. Das heißt, das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ wurde auf allen zur Abstimmung stehenden Ebenen (Regionalplan, Flächennutzungsplan) abgelehnt. Ein früherer positiver GVV-Beschluss aus dem Jahr 2013 konnte im aktuellen Verfahren insbesondere aufgrund der seit August 2014 vorliegenden Erkenntnisse zum artenschutzrechtlichen Konflikt (nach Raumnutzungsanalyse durch Carsten Rohde im Auftrag der IHO) nicht bestätigt werden.

In Folge der heutigen Entscheidung der Gemeinderäte Neckargerach und Zwingenberg werden somit am 05. Juli bei der Sitzung des öffentlichen Gemeindeverwaltungsverbands (ab 18 Uhr) mindestens drei von vier Stimmen gegen das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ erfolgen. (Die Sinnhaftigkeit der Stimmenanteile, wonach jede der vier GVV-Gemeinden eine Stimme hat, unabhängig von der realen Einwohnerzahl, sei hier nicht weiter diskutiert.) – Aller Voraussicht nach wird sich die Gemeinde Binau mit ihrer vierten Stimme diesem Votum ebenfalls anschließen (zum jetzigen Stand liegen uns keine Informationen zu einem Binauer Beschluss vor). – Die kommunale Entscheidung gegen einen „Windpark“ auf dem Markgrafenwald-Bergrücken ist seit heute also eine klare Sache und wird in einer Woche auf der abschließenden GVV-Sitzung formell besiegelt.

Wie unsere regelmäßigen „Blog“-Leser längst wissen, wird unabhängig von dieser kommunalen Entscheidung das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) fortgeführt, welches mit der Antragstellung der Vorhabensträger im Februar 2016 eingeleitet wurde. – Bisher liegen verschiedene kritische bzw. ablehnende Stellungnahmen zum Vorhaben vor, explizit von den Naturschutzverbänden NABU, BUND und LNV sowie von der IHO. Beim öffentlichen Erörterungstermin ab 25.07. werden alle fachlichen und rechtlichen Aspekte ausführlich besprochen und gegenübergestellt. Die IHO wird dabei von der Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte und einer weiteren Fachkraft begleitet.

Aktuelle Ergänzung am 05. Juli 2016: Der GVV Neckargerach-Waldbrunn hat heute Abend einstimmig den Beschlüssen der Gemeinde Waldbrunn zugestimmt.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Erörterungstermin ab 25.07.

Im Rahmen der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) findet ab Montag, 25.07., ein öffentlicher Erörterungstermin statt. Alle behördlichen Infos dazu bitte hier nachlesen: Tagesordnungspunkte Erörterungstermin

Die im BImSchG-Verfahren eingegangenen Einwendungen, u.a. der Naturschutzverbände, sind auf der Internetseite des Landratsamtes abrufbar: Bekanntmachungen u. Stellungnahmen – Hinzu kommen die privaten Einwendungen von Bürgern oder Organisationen, die nicht öffentlich nachzulesen sind. Unser gemeinnütziger Naturschutzverein „Initiative Hoher Odenwald e.V.“ hat dazu eine knapp hundertseitige Stellungnahme in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Baumann-Rechtsanwälte sowie einer zusätzlichen Fachkraft eingereicht.

Allen Unterstützern, Mitgliedern und Spendern, welche unseren fachlich und rechtlich hochwertigen Einsatz für Artenschutz und Landschaftsschutz im „Hohen Odenwald“ ermöglichen, sei auch an dieser Stelle herzlich gedankt. => Mitgliedschaft und Spenden

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph