* Strafanzeige wegen erheblicher Störung durch „Ultraleichtflugzeuge“ im Schwarzstorchhabitat

Dringender Verdacht auf Verstoß gegen § 44 BNatSchG 

Am Freitag Abend ging bei der IHO die Meldung ein, dass gegen 19:30 Uhr drei „Ultraleichtflugzeuge“ einen Waldbereich beflogen (Beweis: Augenzeugen u. Fotos“), für den ein Schwarzstorch-Revierzentrum respektive Brutgebiet anzunehmen ist. Das Revierzentrum in direkter Nachbarschaft zum Vorhabensgebiet „Windpark Markgrafenwald“ kann aufgrund von mehreren Kartierungen verschiedener Fachkräfte als bekannt vorausgesetzt werden. Eine gezielte Störung und Vergrämung ist nicht auszuschließen. Das Störmanöver fand unmittelbar vor einem im Vorfeld organisierten Ansitztag zur Beobachtung von Schwarzstorch-Flügen statt.

Im Bundesnaturschutzgesetz ist mit § 44 Abs. 1 Satz 2 klar hinterlegt: Es ist verboten, „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“. – Die EU-rechtlich geschützten Schwarzstörche sind scheue Waldvögel, die sehr empfindlich auf Störungen reagieren können; auch die Aufgabe von Brutplätzen sind bei massiven Störmanövern nicht auszuschließen. Auch andere Anhang-I-Arten sind von Ultraleichtflugzeugen betroffen.

* Stellungnahmen zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“, das nach § 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt wird, fand bis zum 24.05. die Offenlage mit allen betreffenden Unterlagen statt und bis zum 07.06.2016 können Stellungnahmen eingereicht werden.

Alle bisher eingegangenen Einwendungen sind auf der Webseite des Landratsamtes (Neckar-Odenwald-Kreis) abrufbar: Bekanntmachungen u. Stellungnahmen – Auf die sehr gut ausgearbeitete und lesenswerte Stellungnahme der Naturschutzverbände (Landesverbände von NABU, BUND, LNV) weisen wir Sie ganz besonders hin!

Auch die Initiative Hoher Odenwald e.V. – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) wird in der kommenden Woche ihre Stellungnahme beim Landratsamt abgeben. – Zusätzlich können von allen Bürgern Einwendungen eingereicht werden. Wichtig ist eine fristgerechte Einwendung vor allem auch, wenn Sie sich gegebenenfalls die Möglichkeit einer späteren Privatklage (optische Bedrängnis, Verlärmung usw.) offenhalten möchten (Präklusion). Bei Fragen dazu können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen: Kontakt

* Extremhochwasser auch am Höllbach

Samstag, 28. Mai: Nach einem Starkregen schwillt der Höllbach gegen 18 Uhr zu einem reißenden Gebirgsfluss an. Kaum eine Stunde später ist der „Spuk“ vorbei und die Hochwasserwelle weitgehend durch. Zurück bleiben gleichwohl etliche Schäden, die sicherlich erst nach und nach einzuschätzen sind, und an vielen Stellen hat sich der Bach einen neuen Lauf gesucht.

Auf Bild 1 der Fotoreihe ist die Reisenbach-Höllbach-Mündung bei Gaimühle-Antonslust zu sehen: Deutlich ist im Bildvordergrund der Reisenbach (schwarz) mit weitgehendem Normalwasserstand erkennbar (weil von Mudau her geringere Niederschlagsmengen zugeflossen sind), während hinter der Mündung die schlammigen Fluten (rotbraun) des Höllbachs aus dem Mülbener Einzugsgebiet einschießen.

Höllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 007opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 011opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 016opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 037opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 046opt-klHöllbach Hochwasser 28.05.16 HAHL0516 063opt-kl

Die weiteren Fotos zeigen samstagsabendliche Hochwasser-Eindrücke im Höllgrund. Für die Bachbiozönose – die Lebensgemeinschaft des Biotops Höllbach – bedeutete diese Jahrhundertflut eine extreme Beeinträchtigung. Die Auenwiesen des FFH-Bachlaufs (europäisches Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) leisteten dagegen maximalen Hochwasserschutz für die nachfolgenden Anrainer. In einigen Ortschaften des „Hohen Odenwaldes“ sorgte das Samstagshochwasser für gravierende Sachschäden. – Zur Pressemeldung über das Samstagsunwetter mit erheblichen Sachschäden in mehreren Ortsteilen – weitere Berichterstattung hier.

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* „Markgrafenwald“ im Gemeindeverwaltungsverband

Markgrafenwald KB HAHL0913 020opt+klAm Donnerstag, 19.05.2016, ab 18:30 Uhr trifft sich der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Neckargerach-Waldbrunn zur Beratung und Beschlussfassung rund um das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ im Neckargeracher Rathaus. Mittlerweile wurde das Planungsgebiet in den Gemeinderäten Waldbrunn („Markgrafenwald“) und Eberbach („Augstel“) abgelehnt. Nun sieht die Beschlussvorlage der GVV-Verbandssitzung zu TOP 1 die Einstellung des Verfahrens zu einer punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans vor. TOP 2 betrifft den Beschluss zur EInstellung des Zielabweichungsverfahrens, durch welches das Markgrafenwald-Gebiet von den derzeit gültigen regionalplanerischen Zielvorgaben befreit werden sollte. TOP 3 behandelt schließlich die Einstellung des kompletten Flächennutzungsplanverfahrens, durch das im Markgrafenwald bislang eine Konzentrationszone von Windenergieanlagen eingerichtet werden sollte. – Ortsübliche Ankündigung hier: Ortsblatt 12.05.16 mit Ankündigung der GVV-Verbandssitzung (Foto: Steinerner Tisch am Wanderweg im“Markgrafenwald“)

Blick Mittelberg NeckargerachDer GVV besteht aus Waldbrunn (4900 Ew.), Neckargerach (2360 Ew.), Zwingenberg (700 Ew.) und Binau (1400 Ew.). Die interkommunale Planung sah bisher eine Konzentrationszone im Markgrafenwald im Waldbrunn-Eberbach-Mudauer Grenzraum vor. Insbesondere der Artenschutzkonflikt mit Schwarzstörchen, Wespenbussarden und anderen Anhang-I-Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie – nebst fünfzehn Fledermausarten – steht umweltrechtlich gegen eine Realisierung. Gegen eine Ausweisung in den Neckartal-Kommunen sprechen die noch weitaus geringere Windhöffigkeit sowie regionalplanerische Vorgaben zum Neckartal und der Landschaftsschutzgebiets-Status. (Foto: Blick auf den Mittelberg im Neckartal bei Neckargerach) Auf Waldbrunner Potenzialflächen spielen wiederum Landschaftschutzgebiet, FFH-Gebiet und mit der starken Raumnutzung von Rotmilan und anderen Anhang-I-Arten auch die Vogelschutzrichtlinie der EU eine restriktive Rolle. Wer Windenergie-Ausbau glaubhaft mit Naturschutz in Einklang bringen möchte, kann sich nicht um solcherart Zielkonflikte „herum drücken“ oder diese gar „weg planen“ wollen.

Anmerkung 19.05.: Der GVV-Beschluss wurde vertagt.

* Willkommen Wespenbussard!

BS_IHO_Markgrafenwald-2MBIn diesen Tagen im Mai kehren sie auch bei uns zurück: die Wespenbussarde. 2014 wurden von Carsten Rohde bis zu sieben Wespenbussard-Revierzentren im Bereich des Markgrafenwaldes und seiner direkten Umgebung nachgewiesen. Auch 2015 nutzten sie hier Brutreviere und Aktionsräume. Gleichwohl kann der Brutplatz von Jahr zu Jahr abweichen. Der Wespenbussard ist eine weitere „windkraftsensible“ Anhang-I-Art der EU-Vogelschutzrichtlinie. – Das Foto rechts zeigt Wespenbussard und Schwarzstorch im Thermikflug über dem Augstel, dem Nordwestteil des Markgrafenwald-Bergrückens. (Bild – Copyright: Rohde 2014, Quelle: Raumnutzungsanalyse i.A.d. IHO) – Fachliche Info: Honey Buzzard paper – Den (eher seltenen) Ruf des Wespenbussards hören Sie hier: HB 1 / HB 2 – Plausible Meldungen und Nachweise gerne weiterleiten an: initiative [@] hoher-odenwald.de

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie

Unsere Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie der Metropolregion Rhein-Neckar wurde fristgerecht zum 09. Mai beim Verband Region Rhein-Neckar eingereicht und besteht aus zwei Komponenten:

Teil 1 (37 Seiten) bezieht sich auf die Vorrangfläche „VRG NOK/RNK-VRG01-W Waldbrunn/Eberbach“, also Markgrafenwald/Augstel, und nimmt in diesem Rahmen insbesondere zum „Umweltbericht“ des Regionalverbands Stellung:  IHO-Stellungnahme Teil 1

Teil 2 (3 Seiten) bezieht sich auf den „Odenwald als Gesamtökosystem von europäischem Rang und UNESCO Global Geopark“: IHO-Stellungnahme Teil 2

Zudem wurde Die Bearbeitung auch als gemeinsame Stellungnahme der „Naturschutzinitiative e.V.“ und der „Initiative Hoher Odenwald e.V.“ an den Verband Region Rhein-Neckar gereicht: Gemeinschaftliche Stellungnahme IHO/Naturschutzinitiative

* Zwischenstand und weiteres Verfahren

Liebe Leser, die Mehrheitsbeschlüsse in den Gemeinderäten Waldbrunn, Eberbach und Mudau freuen uns – den gemeinnützigen Naturschutzverein IHO – natürlich sehr. Schrittweise dringt offenbar – entgegen den landespolitisch-industriellen Stoßrichtungen –  eine wichtige Erkenntnis durch: „Energiewende“ darf nicht zu einer folgenreichen Kehrtwende im jahrzehntelang erkämpften Natur- und Landschaftsschutz führen. Maßnahmen zur Vermeidung von und Anpassung an klimatische Schwankungen sind erforderlich, jedoch nicht auf Kosten von ökologisch wertvollen Lebensräumen.

Höllbach Reisenbach 240416 007klWie es nun weiter geht: Zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ steht die Beschlussfassung im Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach-Waldbrunn noch aus. Nach wie vor läuft formell das Genehmigungsverfahren (BImSchG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). – Wir können daher von wichtigen Etappenzielen sprechen; die abschließende Ziellinie im Fall „Markgrafenwald“ will noch erkämpft werden! Die IHO beteiligt sich in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei u. weiteren Fachkräften mit Stellungnahmen und sog. Erörterungsterminen am BImSchG-Verfahren. => BImSchG Bekanntmachung

Wir danken allen Mitwirkenden, Vereinsmitgliedern, Sponsoren u. Spendern für Ihre bisherige Unterstützung! Sie möchten unsere gemeinnützige Vereinsarbeit fördern? Bitte hier entlang …

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Gemeinderat Eberbach stimmt mehrheitlich gegen „Windpark Markgrafenwald“

Katzenbuckel TurmAussicht HAHL0512 035 opt+klDer Eberbacher Gemeinderat stimmte am heutigen Montagabend, dem 2. Mai 2016, im Rahmen des BImSchG-Verfahrens mehrheitlich mit 12 zu 11 Stimmen gegen die Errichtung von 2 Windenergieanlagen im „Augstel“, der Eberbacher Nordwest-Flanke des „Markgrafenwald“-Bergrückens (TOP 8).

Ebenfalls im Rahmen des BImSchG-Verfahrens stimmte der Eberbacher Gemeinderat heute – als Träger öffentlicher Belange (TÖB) – mehrheitlich mit 12 zu 11 Stimmen gegen den Antrag zur Errichtung von insgesamt 12 Windenergieanlagen in Waldbrunn (Markgrafenwald) und Eberbach (Augstel), der im Rahmen des Vorhabens „Windpark Markgrafenwald“ von privaten Trägern eingereicht wurde (TOP 9).

Unter TOP 7 wurde dagegen mehrheitlich für die Vorranggebiete – Hebert und Augstel – auf Eberbacher Gemarkung im „Teilregionalplan Windenergie“ gestimmt. Hierbei wäre auf Ebene der Beschlussvorlage eine formelle Aufteilung in zwei zur Abstimmung stehende Vorranggebiete – erst Hebert, dann Augstel – wohl sinnvoll gewesen. Während zum Markgrafenwald/Augstel die artenschutzrechtliche Brisanz offenkundig ist, stehen zum Hebert noch aktuelle Gutachten aus, um Natur-/Landschaftsschutz- und Gewässerschutz-fachliche Abwägungen vornehmen zu können.

Aus den konträren Redebeiträgen der Räte entstand ein vielfältiges Meinungsbild: am Ende führte das Bekenntnis zu Landschaftsschutz und Artenschutz – im Sinne der Bewahrung wertvoller Lebensräume – zum Mehrheitsbeschluss. Die Stadtratentscheidung gegen das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ (samt Augstel) folgt auf den gleich lautenden Beschluss im Gemeinderat Waldbrunn vom 18. April. Auch die Nachbargemeinde Mudau lehnt das Vorhaben ab. – Hier berichtet die RNZ

Autor: Michael Hahl M.A., Geograph

* Waldbrunner Gemeinderatsbeschluss gegen „Windpark Markgrafenwald“ bleibt in der Eberbacher Verwaltungsvorlage unberücksichtigt

„Schneller schlauer mit der Rhein-Neckar-Zeitung“ – das ging zumindest in Eberbach dann doch nicht so schnell. Ein Leserbrief von Dr. Manfred Fuckert kam bereits am Samstag Mittag als E-Mail in der RNZ-Redaktion an. Verbunden mit der Bitte, ihn in der Montagsausgabe – heute also – aufzunehmen, da er sich nun einmal auf die abendliche Stadtratssitzung bzw. einen hierzu geschalteten Zeitungsartikel bezieht. Bei allem Verständnis fürs redaktionelle Platzangebot ist das Erscheinen eines zur GR-Sitzung verfassten Leserbriefs erst einen Tag nach der Ratszusammenkunft doch etwas zu spät, um schneller schlauer zu werden. – Zum Leserbrief, der stilistisch mit dem herrlich ins Fluss-Landschaftsbild eingebundenen Städtchen als „Juwel des Neckartals“ spielt, gelangen Sie hier: Leserbrief RNZ MFuckert Juwelen vor die Säue

Manfred Fuckert erläutert im Anschreiben an die Redaktion, sein Leserbrief sei schon deshalb dringlich, weil er sich „nicht des Eindrucks einer manipulativen Verwaltungsvorlage durch die Stadtverwaltung erwehren“ könne. So hieße es im – zuvor zeitlich gut platzierten – RNZ-Bericht: „Nach der Verwaltungsvorlage für die nächste Gemeinderatssitzung soll Eberbach bei der Regionalplanung darauf hinwirken, dass im Teilplan Windenergie der Hebert … als eine von zwei Vorrangflächen eingeplant wird“ (siehe auch Tagesordnung GR 02.05.2016). – In der Tat wäre ein ausgewogener Entscheidungsvorschlag sowohl beim „Hebert“ als auch beim „Augstel“ der Sache angemessen; nicht wenige Juristen sind der Ansicht, dass bereits im Regional- und Flächennutzungsplan-Verfahren umweltrechtliche Konflikte zu berücksichtigen und nicht auf spätere Genehmigungsverfahren zu verlagern seien.