Gestern verschickte die IHO via E-Mail ein Anschreiben an den Eberbacher Gemeinderat – zusammen mit einer Auswahl aussagekräftiger Dokumente – in Bezug auf das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ mit dem Eberbacher „Augstel“ im Nordwestteil des Bergrückens. Als “Offenen Brief” und zur Bürgerinformation veröffentlichen wir das Anschreiben auch auf unserer Website – lesen Sie bitte hier: Stadtrat BM Eberb IHO-270416
* Kurzüberblick – aktuelle Ereignisse und Termine
* 18.04.: Großer Etappensieg – Abstimmung im Gemeinderat Waldbrunn, in der sich 11 gegen 8 Gemeinderäte bei zwei Enthaltungen gegen den Markgrafenwald als „Konzentrationszone“ (Flächennutzungsplan) und als „Vorranggebiet“ (Teilregionalplan Windenergie) ausgeprochen haben, und zwar aufgrund der seit 2014 bekannten artenschutzrechtlichen Konflikte.
* Dieser GR-Beschluss muss im Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Neckargerach-Waldbrunn (mit Zwingenberg u. Binau) bald noch bestätigt werden: Weder das „Schreckgespenst“ einer „Verspargelung“ noch ein „Windpark“ in den noch weniger windhöffigen Neckartal-Kommunen des GVV ist fachlich realistisch (vgl. Leserbrief, s. Bild). In Waldbrunn greifen verschiedene naturschutz- und landschaftsschutzrechliche Restriktionen. EU-Artenschutzrecht muss gewahrt bleiben! Auch andere Flächenfunktionen sind zu beachten. Die bisherige Flächennutzungsplanung wäre aufgrund von Bewertungs- und Abwägungsdefiziten zur Gewährleistung von Ausschlussflächen nicht gerichtssicher.
* 25.04.: Zwar hat der Gemeinderat dem Standort „Markgrafenwald“ den Boden entzogen, formell startet nun dennoch die öffentliche Auslegung im BImSch-Verfahren u.a. in den Rathäusern u. im Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises. Auch bei der Waldbrunner Gemeindeverwaltung liegen für jeden zur Ansicht aus: drei blaue Ordner (Antrag), ein grüner Ordner (IHO) und ein schwarzer Ordner (Träger öffentlicher Belange). | Offenlegung bis 24.05.| Einwendungen (von jedem) möglich bis 07.06. – vgl. => BImSchG Bekanntmachung (Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis)
* Darüber hinaus wurde für den bisher verfolgten Standort „Markgrafenwald“ bereits vor einigen Monaten aufgrund der erheblichen artenschutzrechtlichen Konflikte eine Umweltverträglichkeitsprüfung angeordnet. (=> neue UVP-Richtlinie) – Hier finden Sie einen => Grafik zur Verzahnung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit dem Genehmigungsverfahren (BImSchG).
* Bis 09.05. können zudem Stellungnahmen zum Teilregionalplan Windenergie beim Verband Region Rhein-Neckar eingereicht werden! Formell endet die zweite Offenlage mit dem 25.04. => Teilregionalplans Windenergie (VRRN / Mannheim).
* Die IHO bereitet, unterstützt von zwei hervorragenden Fachanwälten einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei, ihre Stellungnahme zum BImSch-Verfahren vor. – Sie möchten unsere Arbeit unterstützen? => Bitte hier entlang …
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph
* „Gefälligkeits- und Erlaubnisplanung“
Fallbeispiel Verbandsgemeinde Schweich im Landkreis Trier-Saarburg (Rhl.-Pfz.): Rechtsanwalt hält Genehmigung des Flächennutzungsplans angesichts „mehrerer rechtlicher Mängel“ sowie „Gefälligkeits- und Erlaubnisplanung“ für nahezu ausgeschlossen. – Mehr dazu: Flächennutzungsplan Windkraft der Verbandsgemeinde Schweich sei fehlerhaft und daher nicht genehmigungsfähig … oder – mit freundlicher Genehmigung der Zeitung „Volksfreund“ – als pdf: 20160223_volksfreund
* Höllbach und Reisenbach – europäisches Naturerbe
Heute aufgenommene April-Impressionen an den naturbelassenen Fließgewässern Reisenbach und Höllbach, die den weiträumig bewaldeten „Markgrafenwald“-Bergrücken rundherum „flankieren“ … – Landschaftsentwicklung, Naturschutz und ein europäisch geschütztes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) haben hier einen erstklassigen Lebensraum auch für die Schwarzstörche des Hohen Odenwalds geschaffen.
„Fauna-Flora-Habitat“ – was ist das? Mehr Info: FFH-Gebiet Odenwald Eberbach; Infoblatt des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat Naturschutz und Landschaftspflege (1. Auflage, 2011)
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph
* Offenlegung ab 25. April
Formell laufen die eingeleiteten Verfahren weiter. Auf der Website des Landratsamtes des Neckar-Odenwald-Kreises sowie in der Presse und in den Ortsblättern wird mittlerweile „ortsüblich“ auf die Bekanntmachung gemäß § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hingewiesen: BImSchG Bekanntmachung (Quelle: http://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Bekanntmachungen.html)
Die Auslegung findet vom 25.04.2016 bis einschließlich 24.05.2016 an folgenden Orten statt: LRA N-O-K, Gmd. Waldbrunn, Stadt Eberbach, Gmd. Mudau, Gmd. Limbach. Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegefrist, das heißt bis einschließlich 07.06.2016, können Einwendungen bei einer der oben genannten Stellen erhoben werden.
Auch ein Ordner mit umfangreichen Unterlagen der Initiative Hoher Odenwald e.V. liegt zur Einsicht aus. Die IHO sichtet nun sämtliche Dokumente und bereitet zusammen mit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei ihre Stellungnahme im BImSchG-Verfahren vor.
Von allen Interessierten, unabhängig vom Wohnort, können sämtliche Dokumente im Rahmen der Offenlegung eingesehen und Einwendungen eingereicht werden, die dann behördlich zu prüfen sind.
* Entscheidung für Artenschutz und Landschaftspflege – und es droht k e i n e „Verspargelung“
Heute berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung von der Beschlussfassung des Waldbrunner Gemeinderats, vgl. RNZ-Berichterstattung zur Sondersitzung des Gemeinderats. Die Beschreibung des Sitzungsverlaufs mit den Anträgen aus zwei Fraktionen ist gut auf den Punkt gebracht. Nachdem die RNZ-Redaktion einige tendenziöse Nadelstichlein, die es zuvor noch in zwei Online-Magazine geschafft haben, versachlicht hat (so war in der Vorlage zunächst von „jahrelanger Lobbyarbeit der Initiative Hoher Odenwald“ die Rede und Waldbrunn hätte angeblich „die Zeit zurück gedreht„), so liegt jetzt ein der Sachlage weitgehend angemessener RNZ-Bericht vor. Auf zwei wichtige Aspekte muss jedoch ergänzend eingegangen werden: einerseits die fachlich und rechtlich sehr wohl nachvollziehbaren Gründe, weshalb die Mehrheit der Gemeinderäte mittlerweile gegen ein Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ stimmt, anderenteils eine unausgewogene Darstellung der alten Mär‘ von der angeblichen „Verspargelung“.
Beschluss stärkt nachhaltige Entwicklung
In aller Deutlichkeit ist zu ergänzen, dass die Gemeinderäte mehrheitlich nicht etwa „die Zeit zurück gestellt“ haben, vielmehr war es ein kluger, verantwortungsbewusster und zukunftsweisender Beschluss, der ganz konkret auf der Grundlage erfolgte, dass seit dem ursprünglichen Einvernehmen des Gemeinderats im Jahr 2013 eine wesentlich andere Entscheidungsbasis eingetreten war: Im Jahr 2014 wurde die artenschutzrechtliche Brisanz des Vorhabens mit dem Nachweis von Schwarzstörchen und anderen geschützten Arten im Vorhabensgebiet bekannt (Gutachten Rohde 2014 i. A. der IHO). Eine Entscheidung für das Windpark-Vorhaben hätte einen Verstoß gegen die Vogelschutzrichtlinie der EU billigend in Kauf nehmen müssen. Hier wäre auch von Seiten der Vorhabensträger bereits im Jahr 2014 eine Abkehr vom fragwürdigen Projekt zu erwarten gewesen, und so wurde es diesen gutachterlich auch nahe gelegt (Rohde, März 2014). Vermeintlicher „Klimaschutz“ durch Windenergie-Ausbau ist nun einmal kein Artenschutz, sofern hierdurch hervorragende Ökosysteme zerstört und zerschnitten werden! Anpassung an Klimaschwankungen erfordert ja gerade stabile Ökosysteme und intakte Lebensräume, letztlich nicht allein für unsere tierischen Mitgeschöpfe, sondern im Sinne von so genannten „Ökosystemleistungen“ selbstverständlich auch zu unseren eigenen Gunsten. Zudem sind Landschafts- und Naturschutz öffentliche Belange und dienen dem Gemeinwohl. Deren Bewahrung ist grundlegender Baustein einer zukunftsfähigen Entwicklung.
Artenschutzrecht und schlüssiger Flächennutzungsplan schützen vor „Verspargelung“
In der Berichterstattung heißt es dann noch, manche befürchten nach dem aktuellen Beschluss des Gemeinderats, „dass der „Verspargelung“ des Winterhauchs erst Tür und Tor geöffnet werde. Denn ohne Konzentrationszone könne es nun zumindest theoretisch überall auf Gemarkung Waldbrunn zum Bau von Windkraftanlagen kommen“. Dieser in den Raum gestellten „Befürchtung“, eher vielleicht eine „Furchterregung“, ist klar zu entgegnen, dass bei alternativen Flächenpotenzialen auf der Waldbrunner Gemarkung ebenfalls mit Verstößen gegen die Vogelschutzrichtlinie der EU sowie teils auch gegen die Natura-2000-Verträglichkeit (FFH-Gebiet Odenwald Eberbach) zu rechnen wäre, hinzu tritt der großflächige Status eines für die Region wichtigen Landschaftsschutzgebiets.
Des Weiteren ist anzumerken, dass eine Standort-Steuerung durch einen Flächennutzungsplan (FNP) faktisch sehr wohl möglich ist. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass das Konzept einer Auswahl und einer Rangfolge so genannter „weicher Kriterien“ schlüssig erarbeitet wird und eine einwandfreie Ermittlung, Bewertung und Abwägung zu erfolgen hat. Die bisherige Flächennutzungsplanung setzte in ihrer Hierarchie, also der Rangfolge weicher Kriterien, auf den Schutz der Landschaft, schloss folgerichtig die Landschaftsschutzgebiete im Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach-Waldbrunn aus, ohne jedoch die erhebliche Beeinträchtigung des „Augstel“, der nordwestlichen Erweiterung des „Markgrafenwald“-Bergrückens (benachbarte Eberbacher Gemarkung) wiederum ins FNP-Konzept einzubeziehen. Auch die Top-Landschaftsbildbewertung (gemäß Dr.-Ing. Frank Roser) des Höllbach-Markgrafenwald-Reisenbach-Komplexes blieb darin konzeptionell unberücksichtigt.
„Markgrafenwald“ als Konzentrationszone entbehrt schlüssiges Flächennutzungsplan-Konzept
Hierzu mag es nun abweichende Ansichten geben; wir sehen in dieser bisherigen Herangehensweise deutliche Bewertungs- und Abwägungsdefizite, wodurch der ursprünglich entwickelte Flächennutzungsplan mit der Konzentrationszone „Markgrafenwald“ (und der nordwestlich benachbarten Fortführung „Augstel“) im Falle künftiger Bauanträge (nach § 35 BauGB) als steuerndes Instrumentarium nicht gerichtssicher belastbar gewesen wäre. Schließlich fehlte noch – aus unserer Sicht planerisch nicht nachvollziehbar – eine Berücksichtigung der 2014 nachgewiesenen Verstöße gegen die rechtlich hoch stehende Vogelschutzrichtlinie, die sich bei Errichtung von Windenergieanlagen mit höchster Wahrscheinlichkeit ergeben hätten. Vermeintlichen „Lösungen“ im Sinne von Ausgleichsmaßnahmen usw. wurde von kompetenter umweltjuristischer Seite (Stuttgarter „Gruppe für ökologische Gutachten“) eine „hohe Prognoseunsicherheit“ zugesprochen, also mit anderen Worten: äußerst unwahrscheinlich, dass solche Lösungsversuche über Einzelfallausnahmen oder CEF-Maßnahmen rechtlich belastbar funktionieren würden.
Somit hätte gerade eine Konzentrationszone „Markgrafenwald“ die übrige GVV-Gemarkung eben nicht vor einer immer wieder kommunizierten „Verspargelung“ bewahren können. Gegebenenfalls wäre nun spätestens im Falle eines künftigen Bauantrags ein neuer, allerdings konzeptionell rundum schlüssiger Flächennutzungsplan erforderlich, der dann tatsächlich Landschafts- und Artenschutz als vorrangig zu berücksichtigende weiche Kriterien definieren würde. In einem ländlichen Teilraum wie Waldbrunn, der – rund um den Katzenbuckel – auch im regionalen und landesweiten Kontext eine derart hochwertige Bedeutung für Biodiversität und Artenvielfalt sowie Landschaftsschutz und Landschaftsbild aufweist, muss auch die Windenergie angemessen eingeordnet werden und darf nicht über allem anderen stehen. Hierzu haben Kommunen nun einmal die Möglichkeit und auch eine Verantwortung, wenn nicht gar eine raumordnerische Pflicht, ihre „weichen Kriterien“ im Flächennutzungsplan angemessen zu werten und abzuwägen, um damit Windenergie-Standorte zu steuern. – Es trifft also eben nicht zu, dass jetzt auf dem Winterhauch „Tür und Tor geöffnet seien“ und künftig eine „Verspargelung“ zu erwarten wäre.
Die Beschlussfassung im Waldbrunner Gemeinderat am Montag, dem 18. April 2016, brachte eine relativ wenig erwartete Wendung mit sich, die sich gleichwohl Schritt für Schritt angebahnt hatte. Das Meinungsbild dazu geht natürlich auseinander. Wir von der IHO sprechen den Gemeinderäten unsere Hochachtung für einen zukunftsweisenden Beschluss zugunsten von Natur und Landschaft aus, der dem wahren „Kapital“ der Gemeinde Waldbrunn entspricht und der Windenergie vorrangige Kriterien angemessen bewertet, der zudem einem nachhaltigen Miteinander von Mensch und Mitwelt Tür und Tor öffnet und dadurch auch verträgliche und innovative Formen einer der Kommune spezifisch angepassten „Energiewende“ ermöglicht.
Wie geht’s weiter …
Nun muss sich nach und nach zeigen, ob es mit dem bereits eingeleiteten BImSch-Verfahren und der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“, dem auf kommunaler Ebene der Boden entzogen wurde, überhaupt weiter gehen kann oder nicht. Die Stellungnahmen zur zweiten Offenlage des Teilregionalplans Windenergie können – auch von Ihnen! – noch bis zum 9. Mai beim Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) eingereicht werden. – Wir werden über den Fortgang weiter berichten.
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph
* 11 zu 8 – Glückwunsch, Waldbrunn!
Heute Abend wurde auf dem Winterhauch Geschichte geschrieben. 11 Stimmen contra „Windpark Markgrafenwald“, 8 Stimmen pro, 2 Enthaltungen¹. Das ist mehr als beachtlich! Nicht, weil jetzt unser Weg zu Ende wäre; nein, wir werden weiter für unsere Überzeugung von einem gesunden Miteinander von Mensch und Natur kämpfen. Nicht, weil es um Gewinner und Verlierer gehen würde; nein, dies ist kein Raum für Schadenfreude. Aber – weil heute im Waldbrunner Ratssaal drei Dinge ganz stark wurden: spürbarer Mut und Wahrhaftigkeit im Gemeinderat; eine verantwortungsbewusste Herzensentscheidung für die Natur und Landschaft unserer Heimat; der erste entscheidende Schritt auf einem gemeinsamen Weg für bessere, umweltverträgliche und zukunftsweisende Alternativen. – Glückwunsch, Waldbrunn!
¹ Konkret: Die Waldbrunner Gemeinderäte haben mehrheitlich dafür gestimmt, dass der „Markgrafenwald“ aufgrund von artenschutzrechtlichen und landschaftlichen Gründen als Vorranggebiet aus dem Teilregionalplan Windenergie genommen und im Flächennutzungsplan nicht weiter als Konzentrationszone ausgewiesen werden soll. – Wir berichten, wie’s weiter geht.
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph
* Leserbrief: NABU-Mitglieder fordern Schulterschluss mit der IHO
Ein Leserbrief verschiedener NABU-Mitglieder ging gestern an einige Redaktionen und wurde auch an uns geleitet. Darin heißt es: „… Der Leserbrief vom Vorsitzenden des Waldbrunner NABU … ist höchst fragwürdig. Solch eine Respektlosigkeit gegenüber der IHO ist eine Schande für die gesamte Naturschutzarbeit. Entweder man ist Naturschützer und setzt sich für die gemeinsame Sache ein, also den Schutz der Arten, den Schutz der Landschaft und damit verbunden den Schutz der Heimat oder eben nicht. … Der Vorsitzende des NABU Waldbrunn täte gut daran, Schulterschluss mit der IHO zu zeigen …“ – In der Eberbacher RNZ-Ausgabe ist der Leserbrief der NABU-Mitglieder bereits heute unter der Schlagzeile „Schande für die Naturschutzarbeit“ veröffentlicht (bitte kleines Bild anklicken), auch der Mosbacher RNZ-Ausgabe liegt er vor. Als pdf lesen: Leserbrief NABU Mitglieder Eberbach 18.04.2016
Wir ergänzen wie folgt: Spätestens seit 2014 (Raumnutzungsanalyse durch Büro Rohde zum Schwarzstorch und Wespenbussard i.A. der IHO zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“) findet eine konstruktive Zusammenarbeit von NABU- und IHO-Mitgliedern statt, verbunden mit Austausch über aktuelle Entwicklungen, Vorlage und Besprechung von IHO-Gutachten, Arbeitstreffen zu geschützten Arten, Doppel-Mitgliedschaften in NABU und IHO usw. Diese Zusammenarbeit sollten wir beidseitig wertschätzen und pflegen! Natürlich wird auf Diskretion geachtet und es gibt keinen Anlass, scheinbare Fehltritte zu konstruieren.
Einige wenige Kräfte möchten den faktisch und fachlich längst gegebenen Schulterschluss offenkundig bekämpfen, aktuell durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit (Leserbrief in der RNZ) vor einer Beschlussfassung im Waldbrunner Gemeinderat, die jedoch eine zentrale Fehlinformation enthält: Denn wer sich von der IHO distanziert und unseren gemeinnützigen Naturschutzverein augenscheinlich diskreditieren will, das ist der Waldbrunner Ortsvereinsvorsitzende, nicht „der NABU“. – Wir überlassen es den kritischen NABU-Mitgliedern, hierzu ihre Gegenpositionen zu vertreten.
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph
* Leserbriefe zur Beschlussfassung des Waldbrunner Gemeinderats am 18.04.
Am 18. April wird der Gemeinderat Waldbrunn einen grundsätzlichen Beschluss zum Bauantrag (BImschG-Antrag) für das Vorhaben der „Windpark Markgrafenwald GbR“ fassen. Die als GbR organisterten Herrn v. Baden wollen zwölf 200 Meter hohe Windenergieanlagen auf dem Bergrücken im Norden Waldbrunns errichten. Als Folge des Gemeinderatsbeschlusses können dann Stellungnahmen unter anderem auch zum Teilregionalplan Windenergie erarbeitet werden. Der Gemeinderat teilt sich mittlerweile deutlich in Befürworter und Kritiker des „Windpark“-Vorhabens. – Diese Woche erscheinen Leserbriefe u.a. aus den Reihen der IHO in verschiedenen Zeitungen, daraus nachfolgend zwei Auszüge (Bilder zum Vergrößern anklicken):
„… Noch besteht Hoffnung, dass bisherige Befürworter im Gemeinderat Einsicht haben in eine alte Fehlentscheidung, die vor Jahren schon von Vorgängern getroffen wurde. Wer von ihnen wird diese Stärke, Verantwortung und den Mut aufbringen? (und nicht Entscheidungen, Klageverfahren, Folgekosten u.a.m. auf Behörden, IHO, Naturschutzverbände und Bürger abwälzen.) Dabei pfeifen es schon die Spatzen von allen Dächern: NABU, BUND und Landesnaturschutzverband sowie die Nachbargemeinde Mudau bezogen erneut klare Position gegen das Vorranggebiet Markgrafenwald; Ministerium für Ländlichen Raum Stuttgart, Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat Naturschutz-Landschaftspflege), Untere Naturschutzbehörde Rhein-Neckar-Kreis und weitere gaben kritische Stellungnahmen ab zum Vorranggebiet Markgrafenwald im Teilregionalplan Windenergie. (…) Im Waldbrunner Gemeinderat siegt hoffentlich die Vernunft, damit seine Entscheidung nicht als Schildbürgerstreich in die Geschichte eingeht (…) Besser ein Ende mit Schmerzen als Schmerzen ohne Ende. Vielleicht gesellt sich zur Vernunft auch noch ein Ruck des Herzens für dieses Kleinod Landschaft im Hohen Odenwald. …“ Dr. med. Dorothea Fuckert – Komplett lesen? Leserbrief DFuckert 110416
„… Jeder Entscheidungsträger muss sich vor Augen führen, dass der Erhalt der Artenvielfalt im Gemeinwohlinteresse liegt und der Energiegewinnung nicht untergeordnet werden kann. (…) Was hätte denn die Gemeinde von zwölf 200 Meter hohen Windenergieanlagen im markgräflichen Wald? Das wandertouristische „Sahnestückchen“ im wunderschönen Landschaftsumfeld des Katzenbuckels steht auf dem Spiel, seit 2015 sogar Teil des neuen Labels „UNESCO Global Geopark“, in dem das Landschaftsbild eine wichtige Rolle spielt! „Energiewende“ sollte nicht dem finanziellen Wohle weniger nutzen, aber etlichen Einwohnern schaden und Gäste vergrämen. (…) Waldbrunn hat jetzt die Chance, einen gemeinschaftlichen Weg seiner Bürger zu suchen, der nicht auf Spaltung und Unfrieden, sondern auf Konsens aufbaut. Hierzu ist, wie bereits im Gemeinderat Mudau beschlossen, der „Markgrafenwald“ aufgrund des Artenschutzkonflikts aus dem Regionalplan herauszunehmen. Seine regionalplanerische Funktion muss lauten: „Naturschutz und Landschaftspflege“. …“ Michael Hahl M.A., Geograph – Komplett lesen? Leserbrief HAHL080416-4
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph
* Zertifizierte Wanderwege und Windenergie-Ausbau
In den kommenden Jahren dürfte es in den Mittelgebirgen klare Gewinner und Verlierer geben: einerseits Regionen und Kommunen, denen der Wandertourismus aufgrund einer windenergieindustriellen Überformung weg brechen wird, und andererseits solche, die ihr Landschaftsbild bewahren und dadurch umso mehr Wandergäste bekommen, eben weil hier noch genau das zu finden sein wird, was jene, die Gäste, nun einmal suchen: naturnahe Landschaften, unverbaute Fernblicke, geringe Technisierung und Stille … Mehr dazu: Wanderblick mit Hindernissen HAHL0316
Autor: Michael Hahl M.A., Geograph