Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“, das nach § 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt wird, fand bis zum 24.05. die Offenlage mit allen betreffenden Unterlagen statt und bis zum 07.06.2016 können Stellungnahmen eingereicht werden.
Alle bisher eingegangenen Einwendungen sind auf der Webseite des Landratsamtes (Neckar-Odenwald-Kreis) abrufbar: Bekanntmachungen u. Stellungnahmen – Auf die sehr gut ausgearbeitete und lesenswerte Stellungnahme der Naturschutzverbände (Landesverbände von NABU, BUND, LNV) weisen wir Sie ganz besonders hin!
Auch die Initiative Hoher Odenwald e.V. – Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) wird in der kommenden Woche ihre Stellungnahme beim Landratsamt abgeben. – Zusätzlich können von allen Bürgern Einwendungen eingereicht werden. Wichtig ist eine fristgerechte Einwendung vor allem auch, wenn Sie sich gegebenenfalls die Möglichkeit einer späteren Privatklage (optische Bedrängnis, Verlärmung usw.) offenhalten möchten (Präklusion). Bei Fragen dazu können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen: Kontakt