Liebe Mitglieder, Unterstützer und Freunde der Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt (IHO) e.V.
In diesen Tagen sind Sie sicher mit Vorbereitungen für Weihnachten oder mit letzten Erledigungen für das Jahr beschäftigt. Wir wünschen Ihnen dazu gutes Gelingen, dann an den Festtagen und in der Zeit „zwischen den Jahren“ auch Muße für ein Innehalten, Erholen und Regenerieren, vielleicht auch für ein paar stille Stunden winterlicher Naturverbundenheit bei Waldspaziergängen.
Aufgrund der immer massiveren Aufweichungen des Bundesnaturschutzgesetzes durch die Ampelregierung werden die Windenergie-Planungen auf erschreckende Weise weitergeführt, auch in unserer noch naturnahen Odenwald-Region, dem badisch-hessisch-bayerischen „UNESCO Global Geopark“. Der Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbandes Rhein-Neckar (VRRN) sieht statt der 2% gesetzlich vorgeschriebenen Flächenausweisung inzwischen für die ländlichen Gebiete im Neckar-Odenwald-Kreis eine dreimal so große Fläche vor, das bedeutet ca. 6%. Für die dicht besiedelten Städte sind nämlich deutlich weniger als 2% Flächenausweisung möglich. So soll auf Kosten von Wäldern, Landschaften und Naherholungsgebieten in wertvolle Lebensräume hinein gebaut werden. Die IHO hat 2024 beim VRRN einen umfangreichen Widerspruch gegen diese destruktive Planung eingelegt. Sie können diesen auf unserer Website nachlesen.
In jüngster Zeit suchen Akquisiteure im Auftrag sogenannter „Projektentwickler“ nach neuen Windrad-Standorten im ganzen Land, ganz schamlos sogar über Online-Märkte. Für die Grundstückseigentümer scheint es ein sehr lukratives Geschäft, ihre Flächen für „weltklimarettende“ Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Die von den Grundbesitzern geforderten Pachtpreise sind regelrecht explodiert. Inzwischen werden bis zu 450.000 € für einen Windkraftstandort anstelle von bisher 50.000 bis 150.000 € gezahlt. So sind jetzt leider auch zwei weitere Windindustrievorhaben in den Waldgebieten bei Waldbrunn geplant, ein ‚Windpark Michelherd‘ bei Weisbach und Mülben (Grundbesitzer: Stadt Mosbach und Stift Schönau) sowie ein ‚Windpark Salzlackenkopf‘ (Gemeinde Mudau; Grundbesitzer: Forst BW) auf dem Höhenzug nördlich vom Markgrafenwald/Augstel.
Gegen den erneuten, im Juni 2023 eingereichten Genehmigungsantrag (nach BImSchG) für einen ‚Windpark Waldbrunn‘ (früher ‚Markgrafenwald‘ genannt) durch die Fa. JUWI haben wir als IHO eine sehr umfangreiche rechtliche Stellungnahme durch unseren Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer-Lenz Karlsruhe eingereicht, einschließlich einer ausführlichen artenschutzrechtlichen Stellungnahme des Umweltbüros Dr. Schreiber (nachzulesen auf der IHO-Website). Dieser Windpark konnte seit nunmehr 12 Jahren verhindert werden, hauptsächlich durch unseren großen und unermüdlichen Einsatz, der jedoch nur durch Ihre finanzielle Unterstützung möglich war.
Vielen Dank dafür!
Gegen zwei bereits genehmigte Windparks blieben unsere Bemühungen leider erfolglos. Die IHO wird jedoch weiterkämpfen um den Erhalt von Biodiversität in Waldgebieten, Arten- und Naturschutz, Landschaft, Erholungswert und Gesundheitsqualität in unserer nahen und weiteren Umgebung.
Auf der Basis eines von uns beauftragten speziellen Gutachtens des Fachbüros ‚proreg‘ sowie ergänzender umweltjuristischer Ausführungen führen wir als klagebefugter Umweltverband seit November 2024 eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen der nicht erfolgten Ausweisung eines Vogelschutzgebietes ‚Östlicher Odenwald‘ zum Schutz der gehäuften, fachlich nachgewiesenen Schwarzstorch-Vorkommen. Der 2014 von NABU und BUND gestellte Antrag zur Feststellung eines faktischen Vogelschutzgebietes landete in den Schubladen des Ministeriums in Stuttgart. Unabhängig davon hatte die IHO ein solches Gebiet bereits 2013 beim Regierungspräsidium Karlsruhe angemahnt. In einem faktischen Vogelschutzgebiet besteht absolutes Verschlechterungsverbot nach BNatSchG.
Auch eine neue Bundesregierung wird ab 2025 die verfehlte, horrend teure Energiepolitik weiterführen, und zwar solange man den bekannten Irrtümern zur Versorgungssicherheit, CO2-Bilanz und Wirtschaftlichkeit glaubt und ihnen folgt. Sobald jedoch Ineffektivität und Unwirtschaftlichkeit (Fehlinvestitionenen, Unbezahlbarkeit) nicht mehr zu leugnen sind – also hoffentlich bald -, besteht Anlass zu neuer Hoffnung.
Die angebliche Versorgungssicherheit durch „Erneuerbare Energien“ beurteilte kürzlich Tom Kennedy, Bürgermeister von Broken Hill, einer australischen Stadt mit 24.000 Einwohnern, einst ein glühender Verfechter der Energiewende so: „Wind- und Solarenergie sind ohne konventionelle Grundlast schlimmer als nutzlos – sie behindern sogar eine stabile Stromversorgung.“
„Ein Sturm trennte Broken Hill vom überregionalen Stromnetz. Theoretisch kein Problem, denn die installierten erneuerbaren Energien übersteigen den lokalen Bedarf um ein Vielfaches: 200 Megawatt Windkraft, 53 Megawatt Solarpark, tausende Solardächer und ein 50-Megawatt-Batteriespeicher stehen einem Verbrauch von nur 36 Megawatt gegenüber. Doch die bittere Realität sah anders aus: „Die Kühlschränke in den Apotheken fielen aus, Medikamente mussten vernichtet werden, Schulen blieben geschlossen, Gefriertruhen tauten ab“, berichtet die australische Journalistin Jo Nova. Notfalltransporte mussten Lebensmittel in die Stadt bringen.“ https://report24.news/australien-das-gruene-maerchen-von-broken-hill-platzt-wie-eine-seifenblase
Bitte bleiben (oder werden) Sie Mitglied und unterstützen uns weiterhin besonders hinsichtlich der Rechtskosten durch Ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden, damit wir an unserer Aufgabe dran bleiben können!
Im März 2025 werden wir Sie zur zweijährig stattfindenden Mitgliederversammlung einladen, bei der wir diese dringliche Aufgabe im Detail besprechen.
Mit herzlichen Adventsgrüßen und guten Wünschen für 2025!
Ihre IHO
Eingestellt von Vorstand Joachim Wallenwein am 25.12.2024