Auszug aus der Pressemitteilung von RA Dr. jur. Stefan Glatzl und Michael Hahl M.A., Geograph zur Stillfüssel- und Kahlberg-Genehmigung vom 30.12.2016: „… Die Genehmigungen verstoßen gegen geltendes Naturschutzrecht und können nur auf höchsten politischen Druck zustande gekommen sein. Die Bürgerinitiativen werden gegen die Genehmigungen auch gerichtlich vorgehen. Es laufen derzeit weitere Untersuchungen, deren Ergebnisse in den letzten Tagen laufend dem Regierungspräsidium dargelegt wurden. Demnach sind in den jetzt von der Genehmigung betroffenen Gebieten Vorkommen von Schwarzstorch, Rotmilan, Wespenbussard, Uhu, Mopsfledermaus und weiteren Arten nachhaltig dokumentiert worden. Über 50 Brutstätten von gefährdeten Arten in den genannten Gebieten wurden gemeldet. Die gemeldeten Horste sind potentielle Brutstätten von gefährdeten Arten, die dem besonderen nationalen und europäischen Artenschutz unterliegen. Im Falle des bereits diskutierten Schwarzstorchhorstes (hierüber wurde ausführlich berichtet) ist dies – auch durch unabhängige Gutachter – mittlerweile bestätigt. Die weiteren aufgefundenen Horste belegen den besonderen Status des Stillfüssel und des Kahlberg für gefährdete Arten. Ohne eine weitere Horst-Zuordnung und Brutbiotop-Kartierung verstößt die Obere Naturschutzbehörde … gegen § 44 Abs. 1 Satz 3 BNatSchG (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören), da die potentielle Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten … durch eine Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen zwangsläufig gegeben ist. …“ Weiter zur Pressemitteilung: pm_ra-drglatzl_m-a-hahl_30-12-2016